Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96260 Weismain sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,5 km vom Suchpunkt

12,7 km vom Suchpunkt

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16,4 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

Ein Weismainer Unternehmen wählt geeignete Personen für die Ersthelferaufgabe aus. Daneben wird geklärt, unter welchen Voraussetzungen reguläre Lehrgangsgebühren übernommen werden können. Diese Fragen haben unterschiedliche Gegenstände. Ein passender öffentlicher oder vereinbarter Inhouse-Lehrgang wird anhand des persönlichen Qualifizierungsbedarfs und des vorgesehenen betrieblichen Verfahrens vorbereitet.
Ein gemeinsamer Unterrichtstag passt nicht immer zu allen Beschäftigten. Manche brauchen eine andere Schulungsart, andere können am Termin nicht teilnehmen. Halten Sie solche Unterschiede fest und prüfen Sie passende öffentliche Plätze für die betreffenden Personen.
Für eine Inhouse-Gruppe in Weismain werden Raum und Teilnehmerzahl mit dem Anbieter vereinbart. Der betriebliche Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung wird vorher bestimmt. Nach den Veranstaltungen sollte die Übersicht erkennen lassen, wer tatsächlich teilgenommen hat. Ausfälle verschwinden dadurch nicht hinter einer bereits abgeschlossenen Gruppenbuchung und können gezielt nachgeplant werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informiert über die Bedingungen für berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren.
Notwendige Unterlagen für die vorgesehenen Personen klären.
Zusätzlich gewünschte Leistungen ausdrücklich beurteilen.
Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach der zuständigen BG oder Unfallkasse. Ermitteln Sie die erforderlichen Angaben für die vorgesehenen Personen. Die Ermächtigung einer Ausbildungsstelle allein ist keine allgemeine Gebührenzusage für jede Anmeldung. Für ein Unternehmen in Weismain sind persönliche Eignung und Gebührenberechtigung daher nicht dieselbe Entscheidung. Die eine betrifft die Aufgabe und Voraussetzungen der Person, die andere das entsprechende Abrechnungsverfahren.
Klärung
Eignung für die Aufgabe
Klärung
Tatsächlicher Qualifizierungsbedarf
Klärung
Voraussetzungen des Trägers
Die DGUV nennt individuelle persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen als Aspekte der Eignung. Die Unternehmerin oder der Unternehmer sollte diese bei der Entscheidung berücksichtigen und sich von der Eignung überzeugen. Auch die Motivation für die Aufgabe ist wichtig. Die Auswahl ist deshalb mehr als das Besetzen freier Kursplätze. Prüfen Sie anschließend anerkannte vorhandene Qualifikationen, damit der persönliche Schulungsstand in die Wahl des benötigten Lehrgangs einfließt.
Aufgabe, Vorbildung und Gebührenverfahren werden nach ihrem Bezug behandelt.
Individuelle Voraussetzungen und Motivation beachten.
Anerkannte Qualifikation einbeziehen.
Berechtigung im zuständigen Verfahren klären.
Der reguläre Lehrgang wird in Präsenz mit eigenen praktischen Übungen durchgeführt. Eine reine Onlineinformation ersetzt diesen Rahmen nicht, auch wenn Beschäftigte ansonsten digitale Weiterbildung nutzen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Anerkannte vorhandene Qualifikationen gehören zur Beurteilung des Schulungsbedarfs. Eine erstmalige Aufgabenübernahme allein führt nicht automatisch zu einer wiederholten Grundausbildung.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Der vereinbarte Unterrichtsort im Betrieb verändert diesen regulären Umfang für die Gruppe nicht.
Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren ist von den übrigen Kosten zu unterscheiden. Fahrtkosten und Entgeltfortzahlung trägt nach den DGUV-Hinweisen das Unternehmen. Diese Positionen gehören deshalb auch bei regulärer Gebührenübernahme in die eigene Planung.