Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 67105 Schifferstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,8 km vom Suchpunkt

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Für die betriebliche Erste Hilfe in Schifferstadt werden fachliche Qualifizierung und örtliche Organisation zusammen geplant. Eine Ausbildung vermittelt die Grundlagen; Fortbildung gehört zum Erhalt der Qualifikation. Inhouse bezeichnet den vereinbarten Unterricht im Unternehmen. Welche Schulung passt, wird anhand anerkannter vorhandener Nachweise geklärt.
Ihr Schifferstadter Unternehmen sollte wissen, unter welchen Voraussetzungen Lehrgangsgebühren übernommen werden. Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse legen das Verfahren fest. Erfragen Sie die Angaben und Unterlagen, die eine ermächtigte Schule für direkte Abrechnung benötigt.
Mit der Ausbildungsstelle besprechen Sie den Bedarf an Ausbildung und Fortbildung anhand vorhandener Bescheinigungen. Für Inhouse-Unterricht nennt Ihre Anfrage Gruppengröße und beschreibt Räume für praktische Übungen; lassen Sie die Durchführung bestätigen. Die Arbeitsbereiche organisieren freie Zeit für den gesamten Unterricht und Vertretungen. Für einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge passen, wenn keine eigene Gruppe vorgesehen ist.
Die Bescheinigung dokumentiert eine absolvierte Schulung. Damit ist die örtliche Erste-Hilfe-Organisation noch nicht vollständig beschrieben. Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Beschäftigte sollten anschließend wissen, wer vorgesehen ist und wie Hilfe im eigenen Arbeitsumfeld organisiert wird. Geben Sie diese Informationen verständlich weiter und pflegen Sie die Qualifizierungsdaten für spätere Fortbildungen. So bleiben die fachlichen Nachweise und die internen Zuständigkeiten miteinander verbunden, ohne beides gleichzusetzen.
Beschreiben Sie der Schule Raum und Personenzahl. Praktische Übungen benötigen abgestimmte Bedingungen; der Betrieb stellt den vereinbarten Rahmen bereit. Die vollständige Teilnahme wird durch Arbeitsvertretungen abgesichert. Ein eigener Veranstaltungsort verkürzt die Schulung nicht und ersetzt keine freie Lernzeit.
Die Frage nach dem passenden Kurs wird nicht allein mit einer gewünschten Veranstaltungsform beantwortet. Für die fachliche Zuordnung zählen bereits anerkannte Ausbildungsnachweise. Eine Grundausbildung vermittelt die vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten; Fortbildung knüpft an eine bestehende Qualifizierung an. Lassen Sie offene Fragen dazu vor der Buchung einordnen. Ein Lehrgang am eigenen Standort macht aus einer Fortbildung keine Grundausbildung und umgekehrt. Die Vereinbarung muss den benötigten fachlichen Kurs eindeutig benennen.
Jede Ebene braucht eine konkrete Klärung.
Ausbildung oder Fortbildung fachlich passend auswählen.
Für den gesamten Kurs freie Arbeitszeit organisieren.
Die örtliche Ersthelferaufgabe durch den Unternehmer zuordnen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Behandeln Sie die Finanzierung als eigene Abstimmung vor der Teilnahme: Die zuständige BG oder Unfallkasse legt die Bedingungen und das Verfahren fest. Für berechtigte betriebliche Lehrgänge ist eine direkte Abrechnung der Gebühr durch die ermächtigte Ausbildungsstelle möglich. Welche Angaben dafür vorliegen müssen und welche zusätzlich bestellten Leistungen beim Unternehmen verbleiben, wird vor der verbindlichen Vereinbarung geklärt.
Bedingungen und nötige Angaben zur Gebührenübernahme klären.
Finanzierten Lehrgang und weitere vereinbarte Leistungen einordnen.
| Begriff | Worauf er sich bezieht |
|---|---|
| Ausbildung | Vermittlung der vorgesehenen Grundqualifikation |
| Fortbildung | Weiterführung einer vorhandenen Qualifizierung |
| Inhouse | Vereinbarter Unterrichtsort im Unternehmen |

Für Ausbildung und Fortbildung liegt der reguläre Umfang jeweils bei neun Unterrichtseinheiten. Ein eigener Veranstaltungsort verkürzt den Lehrgang nicht. Erfragen Sie die gesamte Zeitspanne mit Anfang und Ende des Kurstages; Pausen kommen zum reinen Unterricht hinzu.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie die persönlichen Abschlussdaten nachvollziehbar fest. Mit dieser Grundlage können Sie rechtzeitig Lehrgänge anfragen und die vollständige Teilnahme innerhalb Ihrer Arbeitsorganisation ermöglichen.
Ja, anerkannte vorhandene Qualifikationen sind für die fachliche Zuordnung relevant. Eine neue Anstellung oder Funktion allein verlangt nicht automatisch einen erneuten Grundkurs. Lassen Sie anhand der Belege klären, welche weitere Schulung im konkreten Fall benötigt wird.
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