Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 29221 Celle sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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19,1 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

Für Celler Beschäftigte kommen je nach Vorbildung Ausbildung oder Fortbildung infrage. Entscheiden Sie anschließend, ob passende öffentliche Lehrgänge oder eine eigene Inhouse-Veranstaltung organisatorisch sinnvoll sind. Die Kursplanung umfasst den Unterrichtsauftrag, die vollständige Freistellung und die Vorbereitung einer möglichen Gebührenübernahme durch den zuständigen Träger.
Wenn ein Team gleichzeitig geschult werden soll, muss das zum Arbeitsablauf passen. Stimmen Sie im Celler Unternehmen zuerst die Teilnehmenden und mögliche Tage ab. Geben Sie bei der Anfrage an, ob eine Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird.
Ein öffentlicher Kurs kann für Einzelpersonen passen; eine Inhouse-Schulung setzt abgestimmte Räume und eine Zusage der Ausbildungsstelle voraus. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Klären Sie dessen Unterlagen vor der Anmeldung und lassen Sie mögliche Kosten für zusätzliche Leistungen gesondert nennen.
Eine Gruppe bringt berufliche Erfahrungen mit, ohne alle fachlichen Antworten schon zu kennen. Lassen Sie typische Tätigkeiten und offene Fragen in die Kursvorbereitung einfließen. Die Lehrkraft kann solche Bezüge aufgreifen und die Teilnehmenden bei den praktischen Aufgaben begleiten.
Informationen über interne Ansprechpartner und Hilfewege bleiben daneben Aufgabe des Betriebs. Die allgemeine Qualifizierung und das Wissen um den eigenen Arbeitsplatz ergänzen sich. Eine kurze interne Information ist deshalb weder derselbe Auftrag noch ein Ersatz für den regulären Ersthelferlehrgang.
Ein nutzbarer Kurs braucht eine vorbereitete Teilnahme.
Vertretungen so regeln, dass die Beschäftigten den Unterricht nicht für laufende Aufträge verlassen müssen.
Benötigte Lehrgangsart und besondere zusätzliche Trainings getrennt benennen.
Abgeschlossene Teilnahmen in die betriebliche Übersicht übernehmen.
Eine Firma muss nicht alle Schulungsanlässe in einem Gruppentermin lösen. Personen mit unterschiedlichen Qualifikationen oder Verfügbarkeiten können passende öffentliche Lehrgänge besuchen. Eine eigene Veranstaltung ist eine weitere Möglichkeit, wenn die benötigte Gruppe gemeinsam teilnehmen kann. Prüfen Sie die anerkannte Vorbildung für neue Ersthelferaufgaben ebenso wie den bestehenden Fortbildungsbedarf.
Beim Inhouse-Weg kommt der Raum als konkrete Voraussetzung hinzu. Beschreiben Sie die verfügbare Fläche und Nutzung. Die Ausbildungsstelle klärt mit Ihnen, ob der vorgesehene Unterricht mit praktischen Aufgaben dort durchgeführt werden kann.

In der Fortbildung dürfen bereits geschulte Personen Bekanntes erneut bearbeiten. Eine Rückfrage aus der beruflichen Erfahrung kann eine andere Sicht auf einen vertrauten Ablauf eröffnen. Für diesen Austausch bleibt die aktive Mitarbeit wichtiger als das bloße Verstreichen der Kurszeit.
Welche regulären Lehrgangsgebühren für die konkrete Teilnahme übernommen werden, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Ermächtigte Ausbildungsstellen rechnen berechtigte Gebühren direkt nach dessen Verfahren ab. Ergänzende Auftragsleistungen benötigen gegebenenfalls eine eigene Kostenvereinbarung.
Trägerzuständigkeit und verlangte Unterlagen vor einer verbindlichen Anmeldung klären.
Schulung und weitere Leistungen mit den jeweiligen Kostenpositionen nachvollziehen.
| Entscheidung | Grundlage | Möglicher nächster Schritt |
|---|---|---|
| Kursart | Anerkannte Vorbildung | Ausbildung oder Fortbildung zuordnen |
| Organisation | Personen und Verfügbarkeit | Öffentlich oder Inhouse vergleichen |
| Lernort | Raum und Gruppe | Durchführung prüfen lassen |

Der reguläre Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten, bei Ausbildung wie Fortbildung. Die Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Umfang eines einzelnen Termins und zeitlicher Abstand zwischen Lehrgängen sind damit zwei verschiedene Planungsangaben.
Hilfreich ist eine interne Ansprechperson, die Teilnehmerbedarf, Raum und Unterlagen zusammenführen kann. Sie muss den Unterricht nicht fachlich gestalten. Ihre Aufgabe ist die organisatorische Abstimmung, damit Rückfragen der Ausbildungsstelle nicht zwischen mehreren unverbundenen Einzelanmeldungen verloren gehen.
Beschreiben Sie, welchen weiteren Lernauftrag Sie neben dem regulären Ersthelferlehrgang wünschen. Aus dem Begriff Inhouse allein ergibt sich dafür noch kein festgelegter Umfang. Lassen Sie Inhalt, Durchführung und mögliche zusätzliche Kosten im konkreten Angebot benennen.