Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49740 Haselünne sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,0 km vom Suchpunkt

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15,3 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

19,2 km vom Suchpunkt

Ein früherer Führerscheinkurs kann unter den DGUV-Voraussetzungen für die betriebliche Ersthelferaufgabe berücksichtigt werden. Prüfen Sie Zeitraum und ermächtigte Ausbildungsstelle zusammen. Ihr Haselünner Unternehmen berücksichtigt bei der Personenauswahl außerdem individuelle Eignung und Motivation; ein Dokument beantwortet nicht jede Frage zur vorgesehenen Aufgabe.
Welche Ersthelferkurse haben die vorgesehenen Beschäftigten Ihres Haselünner Unternehmens besucht? Die Ausbildungsstelle kann mit diesen Informationen Ausbildung und Fortbildung passend einordnen. Benennen Sie auch, ob Sie einzelne Plätze oder einen gemeinsamen Termin benötigen.
Für Inhouse-Unterricht stimmen Sie Räume und Teilnehmerzahl ab und vereinbaren die Durchführung ausdrücklich. Die Mitarbeiter brauchen während des gesamten Lehrgangs eine Freistellung von anderen Aufgaben. Offene Kurse können einzelne Bedarfe abdecken. Eine mögliche Gebührenübernahme prüfen Sie nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule folgt dessen Verfahren; benötigte Angaben und Unterlagen sollten vor der Anmeldung geklärt sein und rechtzeitig bereitgestellt werden.
Bei der Auswahl betrieblicher Ersthelfender werden persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen berücksichtigt. Der Unternehmer soll sich von der Eignung überzeugen. Motivation zur Hilfeleistung ist erwünscht. Erläutern Sie den vorgesehenen Beschäftigten deshalb die Aufgabe und besprechen Sie die Übernahme. Die Prüfung eines Kursnachweises liefert Informationen zur absolvierten Schulung; die persönliche Auswahlentscheidung im Unternehmen bezieht sich zusätzlich auf die betreffende Person.
Für die passende Rückfrage.
Absolvierte Schulung zeitlich prüfen.
Ermächtigung für den damaligen Kurs berücksichtigen.
Individuelle Eignung in die Auswahl aufnehmen.
Die DGUV sieht am Arbeitsort verständliche schriftliche Hinweise unter anderem zu Notruf, Ausstattung und Ersthelfenden vor. Halten Sie diese Informationen aktuell. Die Schulung der ausgewählten Personen und die örtliche Bekanntgabe werden jeweils im Betrieb vorbereitet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV nennt für die betriebliche Berücksichtigung eines Führerscheinkurses zwei Bedingungen: Die Schulung liegt nicht länger als zwei Jahre zurück und wurde bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert. Sehen Sie beide Punkte am tatsächlichen Besuch der betreffenden Person an. Der damalige private Anlass schließt eine Verwendung nicht pauschal aus. Umgekehrt genügt die Bezeichnung Führerscheinkurs allein noch nicht, um die betriebliche Eignung dieses Lehrgangs zu bestätigen.
Grundlage
Zeitpunkt und ermächtigte Ausbildungsstelle
Grundlage
Persönliche Voraussetzungen für die Aufgabe
Grundlage
Aktuelle schriftliche Hilfeinformationen
Die erforderlichen Ausbildungsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigungen gehören nach DGUV zum regulären Gebührenrahmen. Zusätzlich gewünschte weitere Leistungen werden mit Umfang und Vergütung gesondert vereinbart. Lassen Sie sich bei einer unklaren Angebotsposition erklären, welche Leistung tatsächlich bestellt werden soll.
Regulär vorgesehene Bestandteile kennen.
Weitere Leistung und Vergütung ausdrücklich vereinbaren.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause werden zusätzlich berücksichtigt. Für die tatsächliche Teilnahme zählt der gesamte bestätigte Veranstaltungsablauf mit allen Unterrichts- und Übungsteilen.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Verwenden Sie die tatsächlich absolvierten Lehrgänge und anerkannten vorhandenen Qualifikationen für die weitere Planung. Die Ausbildungsstelle bespricht die geeignete nächste Teilnahme.
Die reguläre betriebliche Fortbildung wird in Präsenz mit praktischen Übungen durchgeführt. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diesen Rahmen nicht. Planen Sie eine entsprechende Veranstaltung ein, bei der die vorgesehenen Personen tatsächlich persönlich mitarbeiten können.