Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56457 Westerburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

Zum regulären Lehrgang gehören nach den DGUV-Hinweisen notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung. Ein Westerburger Unternehmen vereinbart besondere weitere Leistungen ausdrücklich. Für die passende Ausbildung oder Fortbildung sind anerkannte vorhandene Qualifikationen relevant; eine neue Ersthelferrolle allein fordert keine neue Grundausbildung.
Der Inhouse-Kurs ist bestätigt, doch die Person, die ihn organisiert hat, arbeitet am Termin nicht im Westerburger Betrieb. Klären Sie, wer die Lehrkraft empfängt und den vereinbarten Raum zugänglich macht. Geben Sie dieser Person die aktuellen Kursangaben weiter.
Die Ausbildungsstelle sollte den erreichbaren Kontakt vorab kennen. Auch notwendige Vorbereitung für die Ausbildung oder Fortbildung wird mit ihr abgestimmt. Ändern sich Gebäudezugang oder Zuständigkeit, informieren Sie gezielt statt auf eine allgemeine interne Nachricht zu vertrauen. So hängt die Durchführung nicht davon ab, ob ein einzelner Kollege spontan die früheren Absprachen rekonstruieren kann.
Die interne Ersthelferaufgabe ist von der vorhandenen Qualifikation zu unterscheiden. Beschäftigte können geeignete anerkannte Nachweise bereits mitbringen. Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen, damit Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten werden. Bei Zweifelsfällen lässt der DGUV-Hinweis auch eine Ausbildung statt einer Fortbildung zu. Die gleiche reguläre Unterrichtslänge allein bestimmt daher nicht, welcher Lehrgang für die Person eingeordnet wird. Klären Sie offene fachliche Fragen vor der verbindlichen Buchung.
Die reguläre Qualifizierung verlangt eigene praktische Beteiligung unter Anleitung. Digitale Informationen allein ersetzen den Lehrgang nicht; auch im Betrieb braucht die Gruppe einen passenden Lernrahmen.
Diese Informationen helfen bei der passenden Antwort.
Anerkannte Vorbildung nennen.
Weiteren Kursbedarf einordnen.
Besonderen Umfang beschreiben.
Die Firma kann besondere Anliegen aus dem Arbeitsumfeld an die Schule richten. Beschreiben Sie, was über den regulären Lehrgang hinaus benötigt wird. So kann die Ausbildungsstelle erläutern, welchen weiteren Umfang sie tatsächlich anbietet. Allgemeine Lernziele wie Eigenschutz oder Notruf begründen keine unbegrenzte Zusage für jeden speziellen Inhalt. Auch die gewünschte Inhouse-Durchführung beantwortet die Leistungsfrage nicht automatisch. Eine ausdrückliche Vereinbarung macht den zusätzlich beauftragten Umfang vor dem Auftrag nachvollziehbar.
| Entscheidung | Bezug |
|---|---|
| Benennung | Betriebliche Aufgabe |
| Kurswahl | Anerkannte Qualifikation |
| Mehrumfang | Zusätzliche Leistung |
Die ermächtigte Schule erläutert dem Westerburger Unternehmen die erforderlichen Arbeitgeberangaben für eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Träger.
Bedingungen der BG oder Unfallkasse beachten.
Weitere Leistungen gesondert vereinbaren.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das ergibt jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Die Durchführung in einem vereinbarten Raum des Unternehmens verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV nennt einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Die Voraussetzung gilt für die betriebliche Verwendung und ist keine allgemeine private Verfallsregel für den Fahrerlaubnisnachweis.
Diese Aufwendungen liegen beim Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt gesondert den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Besonders gewünschte weitere Leistungen werden vor dem Auftrag ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart.