Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 57271 Hilchenbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,2 km vom Suchpunkt

14,4 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

23,9 km vom Suchpunkt

25,1 km vom Suchpunkt

Für Ihren Hilchenbacher Betrieb organisieren Sie geeignete Ausbildung oder Fortbildung. Die weitere Schulung kann Fragen der Beschäftigten zu behandelten Themen aufgreifen. Legen Sie außerdem fest, wer die betriebliche Vorbereitung übernimmt und welche Aufgaben und Befugnisse dafür übertragen werden.
Für die vorgesehenen Ersthelfer Ihres Hilchenbacher Betriebs muss die Teilnahme an allen Unterrichts- und Übungsphasen möglich sein. Klären Sie deshalb rechtzeitig, wer andere Aufgaben übernimmt. Diese Vertretung bleibt auch dann wichtig, wenn die Gruppe im Unternehmen lernt.
Vorhandene Bescheinigungen helfen der Ausbildungsstelle, Ausbildung oder Fortbildung zu besprechen. Für einen Inhouse-Auftrag werden Räume und Gruppengröße abgestimmt und die Durchführung verbindlich vereinbart. Einzelne offene Kursplätze können ebenfalls passen. Lassen Sie vor der Anmeldung prüfen, unter welchen Voraussetzungen der zuständige Unfallversicherungsträger Gebühren übernimmt. Für direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule gelten dessen Verfahren und erforderliche Unterlagen. Eine klare Zuständigkeit im Betrieb erleichtert die Vorbereitung.
Aufgaben der Erste-Hilfe-Organisation können geeigneten Personen übertragen werden. Die DGUV empfiehlt, die übergebenen Aufgaben und Befugnisse schriftlich festzuhalten. Für Ihre Schulungsplanung soll verständlich sein, wer den Bedarf sammelt und die Abstimmung übernimmt. Eine solche Zuordnung hilft bei Rückfragen zu noch offenen Teilnahmen. Besprechen Sie den vorgesehenen Aufgabenbereich, damit die weitere Vorbereitung im Betrieb eine erkennbare Ansprechperson hat.
Vor der Anmeldung klären.
Fragen zum weiteren Training benennen.
Passenden Lehrgang mit der Schule bestimmen.
Aufgaben und Befugnisse nachvollziehbar zuordnen.

Für eine eigene Gruppe stimmen Sie Personenzahl und Raumvorschlag ab. Die Schule bespricht geeignete Bedingungen für Theorie und praktische Aufgaben. Organisieren Sie Vertretungen laufender Arbeit, damit die Beschäftigten den ganzen Lehrgang besuchen können.
Ihre BG oder Unfallkasse bestimmt die Voraussetzungen regulärer Gebührenübernahme. Stimmen Sie erforderliche Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Zusätzlich bestellte Leistungen werden mit ihrem Umfang und ihrer Vergütung gesondert vereinbart.
Berechtigung und verlangte Angaben klären.
Weiteren Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Die Fortbildung sichert vorhandene Kompetenzen und trainiert Notfallsituationen weiter. Der DGUV-Rahmen verbindet obligatorische mit optionalen Themen, die sich am Bedarf der Teilnehmenden beziehungsweise des Betriebs orientieren. Benennen Sie der Schule geeignete Lernfragen der vorgesehenen Personen. Das ersetzt nicht das reguläre Programm und ist keine Zusage für jedes gewünschte Sonderthema. Die vereinbarte Veranstaltung benötigt wiederum vollständige persönliche Lernzeit.
Ihr Abgleich
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung vorbereiten
Ihr Abgleich
Bedarf mit dem vorgesehenen Kursprogramm besprechen
Ihr Abgleich
Übertragene Aufgaben und Befugnisse festhalten
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Die vollständige Zeitspanne der bestätigten Veranstaltung wird für die Freigabe und bei externem Besuch auch für die Wege berücksichtigt.
In der Regel erfolgt die Fortbildung betrieblicher Ersthelfender alle zwei Jahre. Nutzen Sie die tatsächlich absolvierten Lehrgänge mit ihren Abschlussdaten für die Planung. Anerkannte vorherige Qualifikationen helfen bei der Auswahl.
Der Unternehmer übernimmt Auswahl und Benennung der betrieblichen Ersthelfenden. Die Schule führt den vereinbarten Lehrgang durch. Machen Sie die Zuordnung der qualifizierten Personen im Betrieb bekannt und führen Sie diese Information bei Veränderungen nach.
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