Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 47441 Moers sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,4 km vom Suchpunkt

1,6 km vom Suchpunkt

2,5 km vom Suchpunkt

2,8 km vom Suchpunkt

4,8 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

Moers · Nordrhein-Westfalen
Ein Inhouse-Lehrgang kann Moerser Beschäftigten eine gemeinsame praktische Ausbildung am Betriebsort ermöglichen. Entscheidend sind die passende Kursart, eine geeignete Fläche und Zeit zur vollständigen Mitarbeit. Für einzelne Personen bleiben offene Lehrgänge eine Möglichkeit; der Bedarf ergibt sich aus ihren vorhandenen Nachweisen.

Eine Schule im Kreis Wesel ist nicht automatisch ein Unterrichtsort in Moers. Für Ihren Betrieb sollten deshalb Kursart, Veranstaltung und tatsächliche Anreise zusammen betrachtet werden. Stellen Sie zunächst fest, welche Beschäftigten eine Ausbildung oder eine Fortbildung brauchen.
Wer Inhouse-Unterricht am Betriebsstandort möchte, beschreibt dem Anbieter die Räume und die vorgesehene Teilnehmendenzahl. Praktische Übungen brauchen geeignete Bedingungen; die Schule muss diese bestätigen. Für Einzelpersonen können offene Kurse eine andere Möglichkeit sein. Die Übernahme der Gebühren und eine direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind vorab anhand der jeweiligen Voraussetzungen zu klären.
| Teil | Benötigte Angabe | Ziel |
|---|---|---|
| Qualifizierung | Personen und bisherige Kurse | Geeignete Aus- oder Fortbildung |
| Durchführung | Zeitfenster und Räume | Praktische Teilnahme organisieren |
| Kosten | Trägerverfahren und Umfang | Abrechnung vorab einordnen |
Neue Ersthelfende benötigen zunächst eine geeignete Ausbildung. Bereits qualifizierte Personen besuchen eine Fortbildung zur Wiederholung und Vertiefung, grundsätzlich alle zwei Jahre. Halten Sie deshalb die vorhandenen Kursnachweise so fest, dass der jeweilige nächste Bedarf erkennbar wird.
Ein gemeinsam gewünschter Termin macht unterschiedliche Ausbildungsstände nicht gleich. Prüfen Sie die Unterlagen vor der Buchung. Für besondere Tätigkeiten, etwa Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, ist der passende Ausbildungszweck ausdrücklich zu benennen.
Sie hängen von der tatsächlichen Durchführung ab.
Beschäftigte üben im selben Lehrgang und können Rückfragen teilen.
Allgemeine Arbeitsplatzbeispiele helfen, Grundlagen einzuordnen.
Der eigene Standort kann zum Lernraum werden, wenn die Übungsbedingungen geeignet sind.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme. Ermitteln Sie die benötigten Angaben und gegebenenfalls erforderlichen Freigaben vor dem Auftrag. Die Ausbildungsstelle braucht passende Unterlagen für eine mögliche direkte Abrechnung.
Für die vorgesehenen Personen Zuständigkeit und verlangte Formulare feststellen.
Regulären Lehrgang und zusätzliche vereinbarte Positionen im Angebot erkennen.
In einer Gruppe aus dem Betrieb treffen unterschiedliche Erfahrungen und Lernfragen zusammen. Die Beschäftigten können unter Anleitung üben und auch von den Rückfragen anderer profitieren. Allgemeine Beispiele aus ihren Tätigkeiten stellen einen Bezug zum Arbeitsumfeld her, soweit sie zum beauftragten Unterricht passen.
Für Inhouse braucht die Gruppe geeignete Übungsbedingungen. Beschreiben Sie die nutzbare Fläche und die Einrichtung und sorgen Sie dafür, dass die Personen nicht parallel andere Aufgaben übernehmen müssen. Nähe zum Arbeitsplatz unterstützt das Lernen nur bei entsprechend geplanter Verfügbarkeit.
Ein regulärer Lehrgang vermittelt die Qualifizierung. Wo im eigenen Unternehmen Hilfe veranlasst wird und welche Zuständigkeiten gelten, ist zusätzlich intern bekannt zu machen. Das bleibt auch bei einer Inhouse-Schulung eine eigene betriebliche Aufgabe. Eine umfassende Organisationsberatung ist damit nicht automatisch beauftragt.
Nennen Sie den tatsächlichen Betriebsort, beispielsweise in Kapellen, Repelen oder Meerbeck, und beschreiben Sie den möglichen Unterrichtsraum. Damit lässt sich die Inhouse-Option konkret prüfen. Bei externen Plätzen zählt die vollständige Veranstaltungsadresse des ausgewählten Lehrgangs.
Ein geeigneter offener Ausbildungskurs kann einzelne Teilnahmen abdecken. Vergleichen Sie Kursart, Termin und Freistellung mit dem tatsächlichen Bedarf. Die gemeinsame Schulung im Betrieb ist eine zusätzliche Organisationsmöglichkeit und muss nicht auf jede Situation übertragen werden.
Die Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren hängt von berechtigten Teilnahmen und den Vorgaben des zuständigen Trägers ab. Zusätzliche bestellte Leistungen können außerhalb dieser Übernahme liegen. Lesen Sie deshalb den Kostenumfang des Angebots und klären Sie das Verfahren vorab.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.