Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 48607 Ochtrup sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,5 km vom Suchpunkt

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Für Beschäftigte in Ochtrup wird der geeignete Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf mit einer ermächtigten Schule besprochen. Öffentliche Lehrgänge oder eine eigene Inhouse-Gruppe werden nach den tatsächlichen Bedingungen ausgewählt. Das Unternehmen organisiert die vorgesehenen Personen und ermöglicht ihnen den vollständigen Unterrichtsbesuch; die Abrechnung wird nach den Vorgaben des zuständigen Trägers vorbereitet.
Die Buchung zeigt, wer teilnehmen sollte; erst nach dem Lehrgang steht die tatsächliche Teilnahme fest. Vereinbaren Sie im Ochtruper Betrieb, wer Bescheinigungen entgegennimmt und die interne Übersicht über qualifizierte Beschäftigte aktualisiert. Kurzfristige Änderungen sollten nicht in einer unverändert übernommenen Planliste verschwinden.
Fragen zur Ausgabe der Nachweise können bereits mit der Ausbildungsstelle geklärt werden. Das ist bei einem geeigneten öffentlichen Lehrgang ebenso hilfreich wie bei individuell vereinbartem Inhouse-Unterricht. Eine eindeutige Zuständigkeit führt die Organisation nach dem Kurstag weiter und macht den abgeschlossenen Stand nachvollziehbar, statt nur die ursprüngliche Anmeldung aufzubewahren.
Die DGUV-Anforderungen beziehen sich auf anwesende Versicherte. Bei zwei bis zwanzig ist grundsätzlich eine ersthelfende Person vorgesehen; oberhalb von zwanzig sind es fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Für besondere Einrichtungen gelten eigene Bestimmungen. Prüfen Sie deshalb die tatsächlichen Arbeitszeiten und die Verfügbarkeit geeigneter Personen. Für die Schulungsplanung zählt, wie der betriebliche Bedarf abgedeckt werden kann, auch wenn Beschäftigte zeitweise nicht anwesend sind.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die betriebliche Organisation werden die tatsächlichen Veranstaltungszeiten einschließlich Pausen verwendet. Bei öffentlichen Kursen gehören die Wege dazu; bei einer eigenen Veranstaltung werden die vereinbarten Räume für die gesamte Unterrichtszeit nutzbar gehalten.
Bei der Auswahl betrieblicher Ersthelfender kommt es nach den DGUV-Informationen auch auf persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen an. Ein bestimmter Beruf ist dafür nicht vorgeschrieben. Berücksichtigen Sie, wer für die Aufgabe geeignet ist und sie motiviert übernehmen möchte. Der Arbeitgeber ordnet die Funktion im Unternehmen zu. Die erforderliche anerkannte Qualifikation wird dabei anhand der tatsächlich vorliegenden Nachweise geprüft oder durch den passenden Lehrgang erworben.
Mit der Schule werden die konkreten Bedingungen vereinbart.
Geeignete Flächen und Einrichtung für praktische Aufgaben abstimmen.
Zuständige Person und Zugang vor Ort klären.
Die Gruppe für den vollständigen bestätigten Ablauf freistellen.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren nach dem Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse abrechnen. Erfragen Sie die benötigten Angaben Ihres Unternehmens. Eigene Ausgaben wie Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten sind damit nicht übernommen; besondere zusätzliche Aufträge werden mit ihren tatsächlichen Mehrkosten und Vereinbarungen gesondert behandelt.
Zuständigkeit und Vorgaben des Trägers prüfen.
Angaben für die bestätigten Teilnahmen bereitstellen.
Für Ihre Vorbereitung
Geeignete Beschäftigte und ihren Qualifikationsbedarf bestimmen
Für Ihre Vorbereitung
Eine tatsächlich passende Veranstaltung bestätigen lassen
Für Ihre Vorbereitung
Interne Benennung und Erreichbarkeit nachvollziehbar festhalten
In der Regel werden betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre fortgebildet. Sehen Sie auf die tatsächlich absolvierten Schulungen der vorgesehenen Personen und planen Sie den weiteren Bedarf mit ein. Die Ausbildungsstelle kann anhand dieser Angaben geeignete Veranstaltungen und deren konkrete Bedingungen erläutern.
Nach den DGUV-Vorgaben wird der genehmigte Leitfaden in einer Sprache verwendet; mehrsprachiger Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Bescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Fragen Sie die Schule nach tatsächlich möglichen Veranstaltungen und gegebenenfalls zusätzlich zu vereinbarenden Kosten, bevor Sie die Gruppe anmelden.
Die vorgesehenen Teilnehmerunterlagen und die Teilnahmebescheinigung gehören nach den DGUV-Informationen zum regulären Leistungsumfang des Lehrgangs. Sind zusätzliche besondere Leistungen gewünscht, werden diese mit der Schule ausdrücklich besprochen. Deren Umfang und Kostenbedingungen werden von der regulären Gebührenvereinbarung unterschieden.