Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 40699 Erkrath sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,2 km vom Suchpunkt

5,3 km vom Suchpunkt

5,9 km vom Suchpunkt

6,2 km vom Suchpunkt

6,4 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

Erkrath · Nordrhein-Westfalen
Für Beschäftigte in Erkrath richtet sich die Kurswahl nach dem vorhandenen Qualifikationsstand. Ausbildung und Fortbildung werden bewusst unterschieden. Wenn eine Gruppe Inhouse lernen soll, legen Sie den konkreten Standort und geeignete Übungsbedingungen fest; einzelne Lehrgangsbesuche bleiben eine weitere organisatorische Möglichkeit.

Prüfen Sie in Ihrem Erkrather Betrieb, bei welchen Beschäftigten eine Fortbildung ansteht und wer erstmals ausgebildet werden soll. Stimmen Sie die vorgesehenen Personen mit den jeweiligen Verantwortlichen ab. Danach lassen sich gemeinsame Tage und die Vertretung im Arbeitsablauf organisieren.
Wenn der Lehrgang am Betriebsstandort stattfinden soll, benötigt die Schule Angaben zu Raum und Gruppengröße. Lassen Sie die Bedingungen praktischer Übungen und die Durchführung bestätigen. Für einzelne Personen können offene Kurse passen. Klären Sie rechtzeitig die Gebührenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung setzt dessen Voraussetzungen und das dafür vorgesehene Verfahren mit den nötigen Angaben voraus.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei erfüllten Bedingungen erfolgt die direkte Abrechnung regulärer Gebühren zwischen Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger. Prüfen Sie separat, ob das Angebot weitere Leistungen enthält, die nicht zu diesem Umfang gehören.
Vorgaben des Trägers rechtzeitig erfüllen.
Zusatzpositionen erkennbar zuordnen.
| Zeitpunkt | Aufgabe |
|---|---|
| Vor der Buchung | Kursbedarf und Verfahren klären |
| Vor dem Kurstag | Raum und Vertretungen vorbereiten |
| Nach der Teilnahme | Belege und betriebliche Zuordnung pflegen |
Organisatorische Klarheit unterstützt die praktische Mitarbeit.
Andere Aufgaben vertreten lassen.
Übungsbedingungen vorab abstimmen.
Beginn, Ende und Zugang weitergeben.
Die Beschäftigten können konkrete Unklarheiten für den Unterricht zusammentragen. Benennen Sie einen zusätzlich gewünschten Schwerpunkt ausdrücklich, damit reguläre Qualifizierung und ein ergänzendes Training im Angebot unterscheidbar bleiben.
Alt-Erkrath, Hochdahl und Unterfeldhaus gehören zu Erkrath. Hat Ihr Unternehmen mehrere Arbeitsorte, benennen Sie für die Schulung ausdrücklich den ausgewählten Standort. Teilen Sie den Teilnehmenden mit, wo sie am Kurstag erwartet werden. Für die Anfrage beschreiben Sie dortige Räume und Gruppengröße, damit die Ausbildungsstelle die praktische Durchführung beurteilen und mit Ihnen abstimmen kann.
Die reguläre Fortbildung betrieblicher Ersthelfender ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie baut auf vorhandener Qualifikation auf und hat wie die Ausbildung neun Unterrichtseinheiten. Führen Sie deshalb eine Übersicht über absolvierte Lehrgänge. Sie hilft, anstehenden Bedarf rechtzeitig zu erkennen, ohne eine bloße Anmeldung mit erfolgreicher Teilnahme oder einen Personalwechsel mit fehlender Ausbildung gleichzusetzen.
Von den Voraussetzungen Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers und dem konkreten Umfang der berechtigten Teilnahme. Klären Sie notwendige Angaben sowie gegebenenfalls vorherige Freigaben. Der Kurs am eigenen Standort ist allein kein Nachweis einer Kostenübernahme.
Eine betriebliche Unterweisung oder Besprechung hat ihre eigene Aufgabe. Für die reguläre Ersthelferausbildung beziehungsweise Fortbildung ist eine entsprechend ermächtigte Ausbildungsstelle vorgesehen. Beschreiben Sie den benötigten Nachweis daher ausdrücklich, wenn Sie ein Angebot einholen.
Nehmen Sie den vollständigen bestätigten Veranstaltungszeitraum. Neun Unterrichtseinheiten ergeben 405 Minuten reine Lernzeit, Pausen kommen hinzu. Mit Anfang und Ende können die Arbeitsbereiche Vertretungen passend organisieren, statt nur eine ungefähre Stundenzahl anzunehmen.