Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31275 Lehrte sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,5 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

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Lehrte · Niedersachsen
Lehrter Unternehmen stimmen Ersthelfer-Ausbildung und Fortbildung nach dem Bedarf der Beschäftigten ab. Öffentliche Lehrgänge und Inhouse-Unterricht sind mögliche Organisationsformen. Für eine Gruppe aus Kernstadt und Ortschaften werden der wirkliche Unterrichtsort, die gemeinsame Lernzeit und die Gebührenbedingungen eindeutig geklärt.

Ein Unternehmen hat Beschäftigte in Lehrte, Ahlten und Hämelerwald. Bei einer gemeinsamen Schulung sollte die Einladung nicht nur den Unternehmensnamen nennen, sondern den tatsächlich bestätigten Unterrichtsort. Unterschiedliche örtliche Ausgangspunkte bleiben auch innerhalb derselben Stadt relevant.
Für Inhouse-Unterricht wird der konkrete Standort individuell mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Danach erhalten alle dieselbe vollständige Anschrift und einen organisatorischen Kontakt. Bei einem geeigneten öffentlichen Lehrgang gilt die Adresse der Schule. Klären Sie intern, ob die Personen direkt anreisen sollen, damit nicht mehrere Betriebsstätten versehentlich als Treffpunkt angenommen werden.
Öffentlich
Geeignete Einzelplätze
Inhouse
Vereinbarte Gruppe
Öffentlich
Adresse der Veranstaltung
Inhouse
Abgestimmter Standort
Öffentlich
Freistellung und Anreise
Inhouse
Freistellung und Raum
Zum bestätigten Lehrgang gehören auch die erforderlichen Arbeitgeberangaben und Unterlagen.
Zuständigkeit und Teilnahmeberechtigung prüfen.
Übernommene Kursgebühren und zusätzlichen Aufwand auseinanderhalten.
Erfassen Sie die bisherigen Schulungen der vorgesehenen Personen. Reguläre Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten; die Fortbildung betrieblicher Ersthelfender ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Zweifelhafte Nachweise gehören vor der Anmeldung zur Ausbildungsstelle. Die gemeinsame Zugehörigkeit zum Betrieb ersetzt die individuelle Zuordnung zum passenden Lehrgang nicht.
Wenn Beschäftigte aus Lehrte, Ahlten oder Hämelerwald zusammen lernen, benennen Sie einen klaren Kursort. Bei Inhouse-Unterricht werden Raum und Gruppe gemeinsam mit der Schule abgestimmt. Ergänzen Sie eine interne Kontaktperson und sorgen Sie für vollständige Freistellung. Ein fester gemeinsamer Tag kann dann die Abstimmung bündeln, ohne unterschiedliche Ausgangswege zu übersehen.
Ein paar Zuständigkeiten sollten eindeutig sein.
Teilnehmerangaben zusammenführen.
Eignung für praktische Aufgaben prüfen lassen.
Laufende Arbeit unabhängig vom Unterricht organisieren.

Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden nach erfolgreicher Schulung. Informieren Sie die Belegschaft, an wen sie sich wenden kann und welche internen Meldewege gelten. Bewahren Sie Kursangaben für die nächste Fortbildungsplanung nachvollziehbar auf.
Beschreiben Sie Raum und Personenzahl der Ausbildungsstelle, damit die Durchführung abgestimmt werden kann. Eine betriebliche Reservierung allein bestätigt noch nicht, dass alle Übungen dort passen. Teilen Sie Änderungen der Bedingungen deshalb ebenfalls rechtzeitig mit.
Beide regulären Lehrgänge haben neun Unterrichtseinheiten und benötigen entsprechend vollständige Teilnahmezeit. Sie sind dennoch nach dem jeweiligen Qualifikationsstand zuzuordnen. Verwenden Sie für die betriebliche Planung die konkreten Anfangs- und Endzeiten einschließlich Pausen.
Eine solche pauschale Aussage gilt nicht. Gebührenübernahme und Berechtigung richten sich nach dem zuständigen Träger. Zusätzlich vereinbarte Leistungen am Standort können getrennt zu betrachten sein. Klären Sie den Umfang mit der ermächtigten Ausbildungsstelle, bevor daraus eine Kostenannahme entsteht.