Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96337 Ludwigsstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,2 km vom Suchpunkt

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Ludwigsstadt · Bayern
Ludwigsstädter Betriebe wählen passende Lehrgänge nach den Voraussetzungen der Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorbildung wird berücksichtigt. Reguläre Ausbildung und Fortbildung werden durch entsprechend ermächtigte Stellen durchgeführt. Für die Gebührenplanung ist die tatsächliche Teilnahme relevant. Offene Kurse oder vereinbarte Inhouse-Veranstaltungen können passen; der konkrete Auftrag wird vor einer verbindlichen Zusage abgestimmt.

Erfassen Sie die vorhandenen Ersthelferbescheinigungen Ihrer Beschäftigten. Damit kann Ihr Ludwigsstädter Betrieb gezielt mit einer Ausbildungsstelle über Ausbildung und Fortbildung sprechen. Auch personelle Veränderungen sollten bei dieser Übersicht berücksichtigt werden.
Sollen mehrere Personen gemeinsam geschult werden, fragen Sie nach einem passenden Rahmen. Für einen Inhouse-Auftrag wird die Durchführung ausdrücklich vereinbart. Lassen Sie sich die Anforderungen an die Räume erläutern und prüfen Sie, ob die praktischen Übungen dort möglich sind. Die betroffenen Arbeitsbereiche müssen die vollständige Teilnahme einplanen können. Offene Lehrgänge können für einzelne Beschäftigte infrage kommen. Geben Sie nach der Buchung bestätigte Zeiten und Vorbereitungshinweise gesammelt weiter; nach dem Kurs ergänzen die neuen Nachweise wieder Ihre Übersicht.
| Bereich | Bezug |
|---|---|
| Lehrgang | Qualifikationsbedarf der Person |
| Anmeldung | Vereinbarter Auftrag und Bedingungen |
| Gebühren | Voraussetzungen und tatsächliche Teilnahme |
Nach den DGUV-Hinweisen übernehmen Unfallversicherungsträger Lehrgangsgebühren nur für Personen, die tatsächlich am Lehrgang anwesend waren. Eine Anmeldung allein ist daher nicht dieselbe Grundlage. Ermächtigte Ausbildungsstellen dürfen für den Rücktritt angemeldeter Personen Stornoregelungen treffen. Lesen Sie die Bedingungen zum konkreten Auftrag und klären Sie offene Fragen vor der Zusage. Eine bestimmte Stornogebühr oder eine kostenfreie Absage wird dadurch nicht allgemein zugesagt.
Reguläre betriebliche Lehrgänge sehen praktische Übungen während einer Präsenzveranstaltung vor.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Lehrgangsgebühren rechnen ermächtigte Ausbildungsstelle und zuständiger Unfallversicherungsträger nach dem vorgesehenen Verfahren ab. Der Mitgliedsbetrieb rechnet die Gebühr nicht selbst direkt mit dem Träger ab. Klären Sie dessen Voraussetzungen vor einer eigenen Kostenannahme.
Mögliche vorherige Beantragung und Unternehmensangaben klären.
Vereinbarten Umfang und Rücktrittsregelungen berücksichtigen.
Eine Teilnehmerzahl beschreibt den Auftrag noch nicht vollständig.
Die Qualifikation der vorgesehenen Personen berücksichtigen.
Die tatsächlich möglichen Besuche verbindlich klären.
Bedingungen der Ausbildungsstelle vorab lesen.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung setzt eine entsprechend ermächtigte Ausbildungsstelle voraus. Die DGUV verweist hierfür auf die Liste der Ausbildungsstellen. Beachten Sie diese Voraussetzung, wenn Sie Angebote auswählen, und nennen Sie die tatsächlich benötigte Kursart. Eine allgemeine Beschreibung zu Erster Hilfe allein beantwortet die Zuordnung noch nicht vollständig. Bei Unklarheiten wird der passende Lehrgang vor der Anmeldung mit der Stelle besprochen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der passende Lehrgang richtet sich nach Qualifikation und Bedarf. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden; die Auswahl wird entsprechend abgestimmt.
Die DGUV nennt für die betriebliche Bestellung keine Formvorschrift, empfiehlt jedoch eine schriftliche Festhaltung. Diese Zuordnung der Aufgabe erfolgt im Unternehmen. Die Bescheinigung über einen Lehrgang dokumentiert dagegen die absolvierte Qualifizierung.
Nach den DGUV-Hinweisen gehören unter anderem Unterrichtsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung dazu. Bei einem konkreten Auftrag ist dieser Standardumfang von zusätzlich gewünschten Leistungen zu trennen, für die eine gesonderte Vereinbarung erforderlich ist.
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