Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04910 Elsterwerda sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,3 km vom Suchpunkt

19,2 km vom Suchpunkt

20,6 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

23,0 km vom Suchpunkt

23,1 km vom Suchpunkt

Für Unternehmen in Elsterwerda hängt die erforderliche Ersthelferbesetzung mit der tatsächlichen betrieblichen Situation zusammen. Die Zahl angemeldeter Kursteilnehmender beantwortet diese Frage allein nicht. Ausbildung, Fortbildung und ein vereinbarter Inhouse-Kurs dienen der Qualifizierung geeigneter Personen; die Organisation der Besetzung bleibt eine Aufgabe des Unternehmens.
Welche Schulung soll das Angebot abdecken? Benennen Sie den Bedarf an Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer mit der jeweiligen Teilnehmerzahl. Die Anfrage wird damit genauer als eine allgemeine Suche nach einem freien Termin.
Für Inhouse-Unterricht in Elsterwerda benötigt der Anbieter zusätzlich die Beschreibung der Räume. Lassen Sie die Durchführung bestätigen. Einzelne Beschäftigte können auch öffentliche Kursangebote prüfen.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann die direkte Abrechnung der Kursgebühr genutzt werden. Erkundigen Sie sich beim Unfallversicherungsträger nach Verfahren und Nachweisen. Weitere Leistungen mit zusätzlichen Kosten sollten im Angebot ausdrücklich erkennbar sein, bevor das Unternehmen verbindlich zusagt.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist grundsätzlich ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als zwanzig nennt die DGUV für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für andere Betriebe zehn Prozent. Entscheidend ist die Bezugsgröße anwesender Versicherter. Diese Angaben sind allgemeine Organisationsvorgaben und beschreiben weder die Kapazität eines Lehrgangs noch eine Aussage über die Branche eines bestimmten Elsterwerdaer Unternehmens.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Anwesende Versicherte | Bezugsgröße der Besetzung |
| Ersthelfende | Geeignete qualifizierte Personen |
| Kursteilnehmende | Gruppe einer Veranstaltung |

Anerkannte einschlägige Vorqualifikationen sind zu berücksichtigen. Eine neue betriebliche Funktion bedeutet deshalb nicht für jede Person automatisch einen neuen Grundkurs. Der ermittelte Bedarf kann mit geeigneten öffentlichen Teilnahmen oder einem ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Lehrgang in Elsterwerda verbunden werden.
Unter den jeweiligen Voraussetzungen übernimmt der Unfallversicherungsträger Standardgebühren. Arbeitsentgelt und Reisekosten der Beschäftigten gehören zum eigenen Arbeitgeberaufwand. Ein zusätzlicher ausdrücklich bestellter Leistungsumfang wird gesondert vereinbart.
Die Bedingungen des Trägers beachten.
Den eigenen Aufwand einplanen.
Für eine allein im Homeoffice arbeitende Person verlangt die DGUV keinen Ersthelfer; die Möglichkeit zum Absetzen eines Notrufs muss bestehen. Für verbleibende anwesende Beschäftigte am Unternehmensstandort gelten die betrieblichen Erste-Hilfe-Anforderungen weiter. Die Betrachtung orientiert sich damit an den tatsächlich unterschiedlichen Arbeitssituationen. Aus einer allgemeinen Homeoffice-Regel wird keine pauschale Befreiung für die gesamte Belegschaft.
Den konkreten Betrieb zugrunde legen.
Die tatsächlich anwesenden Versicherten betrachten.
Geeignete geschulte Personen vorsehen.
Die Organisation im Unternehmen zuordnen.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit können beraten. Für konkrete Organisationsfragen kann außerdem die Präventionsabteilung der zuständigen BG oder Unfallkasse angesprochen werden. Beschreiben Sie dabei die tatsächliche Situation des Unternehmens.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten; die notwendigen Pausen kommen hinzu. Welche Kursart für eine Person passt, richtet sich nach ihrem tatsächlichen Qualifikationsbedarf und anerkannten vorhandenen Ausbildungen.
Apps können die Organisation und Alarmierung unterstützen. Sie ersetzen weder die erforderliche Qualifikation noch die betriebliche Bestellung von Ersthelfenden. Ihre Nutzung darf die notwendige Hilfe nicht verzögern; sie bleibt eine ergänzende organisatorische Möglichkeit.
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