Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 24534 Neumünster sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,9 km vom Suchpunkt

12,8 km vom Suchpunkt

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15,7 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

16,4 km vom Suchpunkt

Neumünsteraner Betriebe wählen Ausbildung und Fortbildung anhand der vorhandenen Nachweise ihrer Ersthelfenden. Ein Inhouse-Kurs kann gemeinsame Praxis am Betriebsort ermöglichen. Dafür braucht die Gruppe einen geeigneten Raum und freie Unterrichtszeit; einzelne offene Plätze können einen kleineren Qualifizierungsbedarf abdecken.
Bei der betrieblichen Kursplanung zählt die heutige Belegschaft, nicht die industriegeschichtliche Rolle der Stadt. Stellen Sie für Ihr Neumünsteraner Unternehmen Ausbildung und Fortbildungsbedarf zusammen. Danach können Sie entscheiden, ob einzelne öffentliche Lehrgänge oder eine gemeinsame Gruppe organisatorisch passen.
Für Inhouse-Unterricht muss die Schule die Räume und die vorgesehene Gruppengröße kennen. Lassen Sie die Bedingungen für die praktischen Übungen sowie den Termin bestätigen. Ob und wie Gebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger abgerechnet werden können, ist vorab zu klären. Fragen Sie die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach Voraussetzungen und benötigten Formularen.
Allgemeine Beispiele aus der Arbeit können den Lernbezug stärken. Die Lehrkraft ordnet solche Fragen im regulären Lehrgang ein und begleitet praktische Aufgaben. Die Beschäftigten sollten dafür von paralleler Arbeit entlastet bleiben. Bei Inhouse zählen außerdem die nutzbare Fläche, Einrichtung und tatsächliche Gruppe. Ein besonderer zusätzlicher Trainingswunsch wird ausdrücklich als weiterer Umfang benannt.
Die Organisation unterstützt aktive Teilnahme.
Vorhandene Ausbildung und Fortbildungsbedarf unterscheiden.
Fläche und Einrichtung für die Übungen beurteilen lassen.
Die Kurszeit von laufenden Aufgaben freihalten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen die Voraussetzungen für berechtigte Teilnahmen. Ermitteln Sie die verlangten Angaben und gegebenenfalls erforderlichen Freigaben rechtzeitig, bevor Sie verbindlich buchen.
Zuständigkeit und notwendige Unterlagen für die Personen feststellen.
Lehrgangsgebühren und zusätzlich bestellte Leistungen unterscheiden.
Benötigte Information
Personen und Nachweise
Benötigte Information
Raum und Zeitfenster
Benötigte Information
Trägervorgaben und Leistungsumfang
Neue Ersthelfende benötigen eine geeignete Ausbildung. Bei bereits qualifizierten Personen dient die Fortbildung dem Wiederholen und Vertiefen, grundsätzlich alle zwei Jahre. Nutzen Sie dokumentierte Teilnahmen für diese Zuordnung und die weitere Planung. Ein gemeinsam freier Termin allein führt unterschiedliche Ausbildungsstände nicht zu einer passenden Kursart zusammen.
Die Qualifizierung im Lehrgang und die örtlichen Informationen des Unternehmens haben unterschiedliche Aufgaben. Machen Sie Zuständigkeiten und interne Hilfewege zusätzlich bekannt. Eine umfassende Organisationsberatung ist auch bei Inhouse nicht automatisch Teil jedes regulären Kurses.
Die Beschäftigten sollten wissen, welcher Lehrgang für sie gebucht ist. Geben Sie Ort, vollständige Kurszeiten und die Teilnahmehinweise der Ausbildungsstelle weiter. So können erforderliche Unterlagen vorbereitet werden und die Person kennt den Rahmen ihres Lerntermins.
Für das reguläre Erste-Hilfe-Training nennt die DGUV neun Unterrichtseinheiten. Reservieren Sie deshalb den bestätigten vollständigen Kurszeitraum. Die Beschäftigten sollen Grundlagen praktisch wiederholen und vertiefen; eine kurze interne Besprechung ist ein anderer Rahmen als dieser Lehrgang.
Die DGUV beschreibt den Abrechnungsweg zwischen Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung zwischen Mitgliedsunternehmen und Träger ist nicht möglich. Klären Sie das erforderliche Verfahren deshalb vor der Buchung, statt eine nachträgliche Erstattung an den Betrieb vorauszusetzen.