Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15344 Strausberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,0 km vom Suchpunkt

6,1 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

11,9 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

Strausberger Betriebe können auch einen einzelnen benötigten Ersthelferlehrgang gezielt organisieren. Fragen Sie nach einer geeigneten öffentlichen Ausbildung oder Fortbildung für den tatsächlichen Schulungsstand der Person. Wenn eine passende Gruppe gemeinsam lernen soll, lässt sich alternativ Inhouse-Unterricht anfragen und dessen Raum- und Zeitrahmen vereinbaren.
Nicht jeder betriebliche Bedarf führt zu einem eigenen Gruppenkurs. Muss nur eine Person aus dem Strausberger Unternehmen geschult werden, fragen Sie nach einem geeigneten öffentlichen Lehrgang. Benennen Sie ausdrücklich die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung oder die benötigte Fortbildung; ein beliebiger freier Kursplatz beantwortet die fachliche Frage noch nicht.
Klären Sie intern, wer die Arbeit während der Abwesenheit übernimmt und wie die Person zum Unterricht kommt. So bleibt die vollständige Teilnahme möglich. Für spätere größere Gruppen kann die Schule zusätzlich nach individuell vereinbartem Inhouse-Unterricht gefragt werden.
Nennen Sie der Ausbildungsstelle die betriebliche Ersthelfer-Schulung als Zweck und klären Sie den benötigten Lehrgang. Eine zentrale Kontaktstelle kann Anmeldung und Arbeitgeberunterlagen übernehmen. Nach der Bestätigung erhält die betreffende Person die Anschrift, die vollständigen Zeiten und die Teilnahmehinweise. Stimmen Sie auch ihren Weg zum Unterricht ab. Für einen einzelnen Besuch bleibt diese Vorbereitung genauso konkret wie für mehrere Beschäftigte.
Ausbildung und reguläre Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die betreffende Person benötigt deshalb einen zusammenhängenden Zeitraum für Erklärungen und praktische Mitarbeit. Besprechen Sie im Betrieb, wer während der Abwesenheit ihre sonstigen Aufgaben übernimmt. Gehen Sie bei der Freistellung von den tatsächlichen Veranstaltungszeiten einschließlich Pausen aus. So kann der Kursbesuch vollständig wahrgenommen werden, auch wenn im üblichen Arbeitsbereich weiterhin Aufgaben anfallen.
Die Schule stimmt die Durchführung für die konkrete Gruppe ab.
Vorhandene Nachweise und benötigte Lehrgänge zusammentragen.
Unterrichtsanschrift, Raum und vorgesehene Personenzahl nennen.
Vollständige Freistellung und eine Kontaktperson vorbereiten.
Nach erfolgreicher Ausbildung benennt der Arbeitgeber die Ersthelfenden. Teilen Sie der Belegschaft mit, welche Ansprechpersonen zur Verfügung stehen und wie die internen Meldewege aussehen. Führen Sie außerdem die tatsächlich absolvierten Lehrgänge bei den geschulten Personen für die weitere Planung mit.
Vorbereitung
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung
Vorbereitung
Bestätigter Kurs und ganze Freistellung
Vorbereitung
Passendes Trägerverfahren und Unterlagen
Klären Sie Zuständigkeit und Teilnahmeberechtigung vorab. Die Schule und der Betrieb stimmen die erforderlichen Unterlagen und gesonderte Leistungen ausdrücklich ab.
Arbeitgeber, zuständigen Träger und benötigten Lehrgang nennen.
Verlangte Angaben für die konkrete Teilnahme rechtzeitig bereitstellen.

Die DGUV sieht für betriebliche Ersthelfende Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vor. Behalten Sie daher die abgeschlossenen Schulungen im Blick. Aus dem aktuellen Stand kann die zuständige Kontaktstelle weitere geeignete Lehrgänge rechtzeitig anfragen und mit den Beschäftigten abstimmen.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren ist die direkte Abrechnung nach den Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers möglich. Fragen Sie die ermächtigte Ausbildungsstelle vor der Anmeldung nach dem benötigten Verfahren. Der Arbeitgeber stellt die dafür passenden Angaben zur Person und zur betrieblichen Teilnahme bereit.
Die Bedingungen der möglichen Übernahme beziehen sich auf berechtigte Schulungsgebühren. Weitere Leistungen eines Firmen- oder Inhouse-Angebots werden getrennt vereinbart. Lesen Sie deren Umfang und Preise, bevor der Auftrag erteilt wird, und klären Sie im Betrieb den zusätzlich einzuplanenden Aufwand.