Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 48599 Gronau (Westf.) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,3 km vom Suchpunkt

1,8 km vom Suchpunkt

2,4 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

Ein Ersthelferkurs für Beschäftigte in Gronau oder Epe wird nach dem vorhandenen Ausbildungsstand gewählt. Benötigte Ausbildung oder Fortbildung und passende Teilnahmemöglichkeiten gehören zusammen. Für eine eigene Inhouse-Gruppe werden zusätzlich Raum und Durchführung abgestimmt; die mögliche Gebührenübernahme folgt dem zuständigen Trägerverfahren.
Welche Personen sollen im Gronauer oder Eper Betrieb als Ersthelfer eingeplant werden? Prüfen Sie ihre vorhandenen Bescheinigungen und ordnen Sie Ausbildung und Fortbildung entsprechend zu. Die Gruppe sollte den benötigten Lehrgang gemeinsam besuchen können und dem Unterricht gut folgen.
Für Inhouse-Unterricht beschreiben Sie die Räume am gewählten Standort und nennen mögliche Tage. Die Schule bestätigt die Bedingungen für Übungen und Durchführung. Geht es nur um einzelne Teilnahmen, können Sie nach offenen Kursplätzen fragen. Die Gebührenfrage wird vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt. Eine direkte Abrechnung ist an dessen Voraussetzungen gebunden und sollte mit den erforderlichen Angaben vorbereitet werden.
Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender werden von dafür ermächtigten Stellen durchgeführt. Ordnen Sie die Angebote diesem Zweck zu, wenn ein entsprechender Nachweis gebraucht wird. Die regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Welcher jetzt passt, ergibt sich aus den bisherigen Nachweisen der Person und nicht allein aus der gleichen Dauer oder einem freien Gruppentermin.
Diese Angaben ergänzen einander.
Bisherige Qualifikation und nächster Bedarf.
Nutzbarer Raum und praktische Bedingungen.
Für die Gruppe tatsächlich freie Kurszeit.
Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse legt die Bedingungen berechtigter Teilnahmen fest. Erforderliche Angaben und etwaige Freigaben sollten rechtzeitig vorliegen. Für den regulären berechtigten Umfang kann die Ausbildungsstelle direkt abrechnen.
Zuständigkeit und Verfahrenshinweise lesen.
Übernommene Gebühren und Ergänzungen unterscheiden.

Das Team kann Fragen für den Unterricht zusammentragen. Benennen Sie zusätzlich gewünschte Trainingsinhalte als eigene Leistung, damit Ziel und Kostenumfang nicht aus einer allgemeinen Kursüberschrift vermutet werden müssen.
Beschreiben Sie bei der Anfrage die tatsächlichen Räume, die vorgesehene Personenzahl und mögliche Kurszeiten. Nach der Vereinbarung wird intern die vollständige Teilnahme ermöglicht. Dazu gehört, laufende Arbeitsaufgaben währenddessen anders zu verteilen. Auch bei einer Schulung in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz braucht die Gruppe Zeit für Erklärungen und praktische Mitarbeit ohne ständige Unterbrechungen.
Grundlage
Persönlicher Nachweisstand
Grundlage
Teilnahmebedarf und Organisation
Grundlage
Berechtigung und Trägervorgaben
Halten Sie absolvierte Lehrgänge mit Datum und Beleg aktuell. Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Die Übersicht sollte daher tatsächliche Qualifizierung und nicht nur reservierte Kurstermine zeigen.
Der Unternehmer bestellt die betrieblichen Ersthelfenden nach erfolgreicher Schulung. Der Ausbildungsnachweis dokumentiert das Lernen; die Bestellung ordnet die Aufgabe im Unternehmen zu. Berücksichtigen Sie beide Schritte, wenn die Person künftig dafür vorgesehen ist.
Zusätzlich beauftragte Leistungen müssen nicht zu den regulär übernommenen Kursgebühren gehören. Lesen Sie das konkrete Angebot mit dem bestätigten Abrechnungsumfang. Ein gemeinsamer Termin am Betriebsstandort macht aus allen Positionen nicht automatisch eine vollständig übernommene Leistung.
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