Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72469 Meßstetten sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,4 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

Die betriebliche Ersthelferausbildung umfasst auch psychische Betreuung und Wärmeerhalt. Für Betriebe aus Meßstetten beschreibt der DGUV-Grundsatz diese Themen im Zusammenhang mit einem Fallbeispiel. Eigene Fragen aus dem Arbeitsumfeld können mit ihrem konkreten Anlass eingebracht werden; der Unterricht bleibt auf die vorgesehene Qualifizierung ausgerichtet.
Ein Meßstetter Betrieb möchte den Schulungsbedarf seiner Beschäftigten vor der Terminwahl klären. Stellen Sie vorhandene Nachweise und offene Rückfragen zusammen. Die Schule kann daraufhin passende Ausbildung oder Fortbildung für die tatsächlichen Personen vorschlagen.
Für eine Gruppe wird ein Inhouse-Angebot mit Raum und Betriebsstandort angefragt. Einzelne Personen können offene Lehrgänge besuchen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die nötigen Arbeitgeberangaben und direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen sowie mögliche weitere Kosten sollten vor einer verbindlichen Zusage zum konkreten Angebot bekannt sein, damit die Planung nachvollziehbar bleibt.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Psychische Betreuung | Ein Thema der praktischen Ausbildungsübersicht |
| Wärmeerhalt | Ein weiterer Lerninhalt im Fallbeispiel |
| Frage aus dem Betrieb | Ein benannter Anlass für die Klärung im Unterricht |
Die praktische Ausbildungsübersicht nennt psychische Betreuung und Wärmeerhalt als Lerninhalte im Rahmen eines Fallbeispiels. Auch das Absetzen eines Notrufs wird an einem Fallbeispiel behandelt. Hinzu kommen Sicherheitsaspekte wie Eigenschutz, Hygiene und das Retten aus einem Gefahrenbereich; für das Retten ist eine Demonstration vorgesehen. Die Inhalte verbinden damit Zuwendung, Organisation und Sicherheit innerhalb der Ausbildung. Beschrieben werden die Lerngegenstände, keine medizinischen Handlungsanweisungen für einen tatsächlichen Vorfall.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt die Voraussetzungen der Gebührenübernahme.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der ermächtigten Schule der tatsächlichen Teilnahme zuordnen.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen.
Wenn Beschäftigte eine Frage aus ihrem Arbeitsumfeld mitbringen, hilft eine kurze Beschreibung dessen, was daran unklar ist. Eine Frage zur Verständigung mit anderen Anwesenden hat beispielsweise einen anderen Bezug als eine Frage zu vorhandenen Unterlagen. Der konkrete Anlass erleichtert der Lehrkraft die Einordnung in den Unterricht. Betriebliche Einzelheiten werden nur so weit benannt, wie sie zur verständlichen Frage erforderlich sind; persönliche Ereignisberichte anderer Personen werden nicht vorausgesetzt.
Die Beschreibung bleibt auf den Lehrgang gerichtet.
Den beschriebenen Unterrichtsgegenstand erkennen.
Den weiteren Inhalt des Fallbeispiels einordnen.
Den konkreten Anlass knapp beschreiben.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Beide Lehrgangsarten werden entsprechend dem tatsächlichen Qualifizierungsschritt der Personen organisiert.
In dieser Spanne muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die DGUV bezieht die Mindestzahl auf die anwesenden Versicherten; für größere Gruppen gelten nach Art des Betriebs unterschiedliche Anteile.
Die Angaben beziehen sich auf verletzte und erkrankte Personen. Der Dokumentationsbezug ist damit nicht auf sichtbare Verletzungen begrenzt; aufgezeichnet werden die vorgesehenen Informationen zum Ereignis und zur tatsächlichen Hilfeleistung.