Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04916 Herzberg (Elster) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

27,6 km vom Suchpunkt

30,4 km vom Suchpunkt

33,1 km vom Suchpunkt

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Für zwanzig Personen nennt der DGUV-Grundsatz einen geeigneten Unterrichtsraum von mindestens fünfzig Quadratmetern; weitere räumliche Anforderungen ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 1. Herzberger Betriebe können daneben die Auswahl und Benennung von Ersthelfern einordnen: Eignung, Motivation und die organisatorische Dokumentation betreffen die konkrete Person im Unternehmen.
Einzelne Abteilungen melden Schulungswünsche, einige Personen stehen dabei auf mehreren Listen. Führen Sie im Herzberger Betrieb die Planung zusammen, bevor daraus verbindliche Anmeldungen entstehen. Die Ausbildungsstelle sollte erkennen, welcher tatsächliche Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf vorliegt.
Ein individuell vereinbarter Inhouse-Termin benötigt eine abgestimmte Gruppe. Für öffentliche Lehrgänge sind die jeweiligen Anmeldungen maßgeblich. Klären Sie bereits entstandene Doppelmeldungen ausdrücklich mit der Schule; eine intern bereinigte Liste ändert frühere Buchungen nicht automatisch. Erst die bestätigten Angaben werden an die Beschäftigten weitergegeben, damit sie nicht aus mehreren internen Entwürfen ihren eigenen Kursplan zusammensetzen müssen.
Für die Ausbildung von zwanzig Personen nennt der DGUV-Grundsatz mindestens fünfzig Quadratmeter Grundfläche. Nach der DGUV Vorschrift 1 gehören ausreichendes Licht, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten zu den räumlichen Anforderungen. Die Vorgaben betreffen damit Grundfläche und nutzbare Einrichtungen. Sie gelten auch bei einer entsprechenden Ausbildung am Unternehmensstandort. Die genannten Bedingungen sind ein nationaler Ausbildungsrahmen und keine Bestätigung, dass ein bestimmter Herzberger Raum diese bereits erfüllt.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse erläutert ihre Bedingungen für berechtigte Kursgebühren.
Die benötigten Arbeitgeberangaben zur Abrechnung klären.
Die Unterlagen mit der ermächtigten Schule für die tatsächliche Teilnahme abstimmen.
Bei der Ersthelferauswahl nennt die DGUV persönliche, körperliche und geistige Aspekte sowie Motivation. Der Arbeitgeber überzeugt sich von der Eignung. Für die Benennung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben; eine schriftliche Bestellung wird empfohlen, und die Namen sollen in die betriebliche Organisation aufgenommen werden. Die Auswahlkriterien beziehen sich auf die Person, die Benennung auf ihre organisatorische Zuordnung. Eine bestimmte Berufsbezeichnung allein legt damit noch nicht die dokumentierte Ersthelferaufgabe fest.
Worauf achten?
Grundfläche und räumliche Einrichtungen
Worauf achten?
Die Eignung der betreffenden Person
Worauf achten?
Die organisatorische Zuordnung der Ersthelferaufgabe
Die Angaben beschreiben Bedingungen von Unterricht und Organisation.
Die Vorgabe für die genannte Personenzahl.
Licht, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Sanitäreinrichtungen.
Eignung und organisatorische Benennung unterscheiden.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen; die Angaben beschreiben den regulären Rahmen der entsprechenden betrieblichen Schulung.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Eine direkte Erstattung dieser Gebühren an Mitgliedsunternehmen ist nicht vorgesehen; die Anforderungen des eigenen Trägers sind maßgeblich.
Die regulären betrieblichen Lehrgänge werden vollständig in Präsenz durchgeführt. Die angestrebte praktische Handlungskompetenz muss im Unterricht erarbeitet werden können; ein ausschließlich digitales Informationsangebot entspricht nicht dieser vorgesehenen regulären Lehrgangsform.
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