Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55268 Nieder-Olm sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,2 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

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10,3 km vom Suchpunkt

11,2 km vom Suchpunkt

Die DGUV unterscheidet die Ersthelferanteile nach der Betriebsart. Ein ausdrücklich rechnerisches Beispiel zeigt den Unterschied: Bei vierzig anwesenden Versicherten ergeben sich für Verwaltung und Handel zwei, für sonstige Betriebe vier Ersthelfer als Mindestzahl. Nieder-Olmer Betriebe klären daneben intern, wem ein Unfall gemeldet und wie Hilfe dokumentiert wird.
Ein Nieder-Olmer Betrieb möchte ein Angebot vor der Buchung mit seiner Anfrage abgleichen. Prüfen Sie Teilnehmerzahl, Ausbildungsbedarf und gewünschten Zeitraum. Bei offenen Punkten kann die Schule die Angaben ergänzen, bevor intern eine feste Zusage erfolgt.
Für einen Inhouse-Tag werden Raum und Betriebsstandort konkret vereinbart. Einzelne offene Lehrgänge können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen sowie mögliche weitere Kosten sollten verständlich beschrieben sein, damit der tatsächlich gewünschte Auftrag bestätigt und entsprechend an die Beschäftigten weitergegeben wird.
Bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten nennt die DGUV fünf Prozent für Verwaltungs- und Handelsbetriebe und zehn Prozent für sonstige Betriebe. Rein rechnerisch entsprechen vierzig anwesende Versicherte damit zwei beziehungsweise vier Ersthelfern. Bei zwei bis zwanzig ist mindestens einer erforderlich. Das Beispiel erklärt die Anwendung der nationalen Mindestanteile; es behauptet keine bestimmte Beschäftigtenzahl oder Betriebsart für ein Unternehmen in Nieder-Olm.
Die Erste-Hilfe-Unterweisung soll unter anderem beantworten, wem ein Unfall gemeldet wird und wie sowie durch wen eine Hilfeleistung aufzuzeichnen ist. Die DGUV beschreibt diese Informationen für alle Betriebsangehörigen in der mindestens jährlichen Unterweisung. Im Unternehmen werden dafür die tatsächlich zuständigen Personen beziehungsweise Verfahren benannt. Eine allgemeine Information über den Ersthelferlehrgang beantwortet noch nicht, welcher interne Meldeweg und welche Dokumentationszuständigkeit am eigenen Arbeitsplatz vorgesehen sind.
Die Mindestzahl und die internen Fragen haben verschiedene Grundlagen.
Die tatsächliche Bezugsgruppe für die Mindestzahl zählen.
Den Unterschied zwischen fünf und zehn Prozent erkennen.
Meldung und Aufzeichnung mit ihrer Zuständigkeit klären.
Worauf achten?
Rechnerisch zwei Ersthelfer als Mindestzahl
Worauf achten?
Rechnerisch vier Ersthelfer als Mindestzahl
Worauf achten?
Die tatsächlich vorgesehenen internen Zuständigkeiten
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Anforderungen für berechtigte Kursgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vorgesehen. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die Angaben beschreiben den regulären Rahmen der jeweiligen betrieblichen Qualifizierung.
Nach den DGUV-Hinweisen ist die Bescheinigung in Deutsch auszustellen. Für einen fremdsprachigen Lehrgang gelten außerdem der freigegebene Leitfaden und eine durchgehende Unterrichtssprache; der Kurs darf nicht mehrsprachig durchgeführt werden.
Die DGUV ordnet Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten dem Arbeitgeber zu. Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft einen anderen Bestandteil der Kosten; beides wird bei der betrieblichen Planung entsprechend berücksichtigt.