Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01855 Sebnitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

23,6 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

25,2 km vom Suchpunkt

Für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder beschreibt die DGUV einen besonderen Lehrgang. Er berücksichtigt Erwachsene und Kinder und kann auch für die betriebliche Ersthelferaufgabe gelten. Für Ihren Sebnitzer Betrieb beziehungsweise Ihre Einrichtung wird der tatsächlich benötigte Rahmen ausdrücklich benannt.
Eine Ersthelfer-Ausbildung und eine Fortbildung richten sich an unterschiedliche Ausgangssituationen. Stellen Sie daher vor einer Gruppenanfrage zusammen, welche Schulung die vorgesehenen Beschäftigten benötigen. Die Zahl allein beschreibt den Auftrag noch nicht.
Wenn der Unterricht im Sebnitzer Unternehmen stattfinden soll, muss die Ausbildungsstelle den Raum und die Durchführung beurteilen können. Beschreiben Sie die vorhandenen Möglichkeiten und vereinbaren Sie die Bedingungen. Für einzelne Personen kann stattdessen ein öffentlicher Kurs infrage kommen.
Die Kostenklärung gehört ebenfalls vor die Buchung: Bei berechtigten betrieblichen Teilnahmen kann der zuständige Unfallversicherungsträger die direkte Abrechnung der Kursgebühren vorsehen. Erfragen Sie das konkrete Verfahren und lassen Sie weitere Leistungen gesondert benennen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Der Betrieb beziehungsweise die Einrichtung klärt dessen Voraussetzungen. Eigene Aufwendungen für Arbeitsentgelt und Fahrtkosten werden daneben berücksichtigt.
Die Teilnahme dem Trägerverfahren zuordnen.
Arbeitsentgelt und Fahrten mitplanen.
Im obligatorischen Lernrahmen stehen unter anderem die psychische Betreuung von Erwachsenen und Kindern, Wärmeerhalt sowie lebensrettende Grundlagen. Die Beurteilung des Allgemeinzustands erkrankter Kinder hinsichtlich lebensbedrohlicher Situationen gehört ebenfalls dazu. Weitere Themen können entsprechend der Zielgruppe ergänzt werden. In der optionalen Übersicht nennt die DGUV beispielsweise häufige Kinderkrankheiten, Vergiftungen und Besonderheiten bei Zecken oder Insektenstichen. Die konkrete Auswahl wird auf den betreffenden Bedarf bezogen.
Für eine passende schulische Zuordnung.
Die betreuten Kinder und Erwachsenen berücksichtigen.
Den definierten Einrichtungslehrgang nennen.
Information und Bescheinigung zuordnen.
| Gegenstand | Bedeutung |
|---|---|
| Definierter Kinderlehrgang | Erwachsenen- und Kinderinhalte |
| Informationsschrift | Lehrinhalte für die Teilnehmenden |
| Optionale Themen | Ergänzung nach der Zielgruppe |
Die Schulung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder verbindet Erwachsenen- und Kinderinhalte. Der Grundsatz nennt dafür geeignete Unterrichtsmaterialien und zusätzlich entsprechende Kinderübungsgeräte. Für jede teilnehmende Person ist eine Informationsschrift vorgesehen, deren Inhalt mindestens dem Handbuch für diese Einrichtungen entspricht. Auf der Bescheinigung wird die entsprechende Lehrgangsart genannt. Die Voraussetzungen beziehen sich damit auf einen bestimmten Rahmen und nicht auf jede beliebige Veranstaltung, die allgemein Erste Hilfe am Kind im Titel trägt.
Grundsätzlich werden betriebliche Ersthelfende im Abstand von zwei Jahren fortgebildet. Die passende Schulung erfolgt bei einer entsprechend ermächtigten Ausbildungsstelle.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die definierte Schulung enthält Erwachsenen- und Kinderinhalte. Nach den DGUV-Hinweisen kann sie deshalb auch für die Aufgabe betrieblicher Ersthelfender berücksichtigt werden. Eine beliebige Bezeichnung als Kinderkurs ist damit nicht automatisch gleichgesetzt.
Vorgesehen sind neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Mindestens drei Pausen mit insgesamt wenigstens 45 Minuten kommen hinzu. Auch eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung folgt diesem regulären Unterrichtsrahmen.
Die reguläre betriebliche Qualifizierung setzt Präsenz und praktische Übungen voraus. Ein ausschließlich digitales Informationsangebot erfüllt diesen Rahmen nicht. Die vorgesehenen Personen benötigen eine entsprechende Möglichkeit zur persönlichen Teilnahme am Lehrgang.