Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 38518 Gifhorn sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

2,3 km vom Suchpunkt

17,5 km vom Suchpunkt

17,9 km vom Suchpunkt

18,0 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

Für Gifhorner Unternehmen beginnt die Schulungsplanung bei den vorgesehenen Beschäftigten und ihren vorhandenen Qualifikationen. Geeignete öffentliche Lehrgänge oder vereinbarte Inhouse-Termine können den benötigten Unterricht ermöglichen. Die Gruppe braucht einen vollständigen Lernrahmen; Kursgebühren und zusätzliche Auftragsleistungen werden vorab geklärt.
Ein gemeinsamer Kurs sollte an einem intern abgestimmten Bedarf ansetzen. Legen Sie im Gifhorner Unternehmen fest, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Öffentliche Termine können für Einzelpersonen passen; für eine Gruppe lässt sich Inhouse-Unterricht anfragen.
Nennen Sie Raum, Teilnehmerzahl und mögliche Tage. Die Ausbildungsstelle muss den Kurs bestätigen. Direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Dessen Unterlagen und zusätzliche Leistungen sollten vor der Anmeldung eindeutig vereinbart sein.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse legt die Voraussetzungen der möglichen Gebührenübernahme fest. Die ermächtigte Schule rechnet berechtigte Lehrgänge nach dem zuständigen Verfahren ab. Weitere bestellte Leistungen sollten im Angebot erkennbar sein und nicht ungeprüft als mitfinanziert gelten.
Erforderliche Angaben und gegebenenfalls vorherige Freigaben feststellen.
Enthaltene Schulung und weitere vereinbarte Leistungen im Auftrag unterscheiden.
| Angabe | Wozu sie dient | Vorbereitung |
|---|---|---|
| Kursstand | Passenden Lehrgang zuordnen | Bisherige Bescheinigungen |
| Durchführung | Ort und Gruppe abstimmen | Raumbeschreibung und Zeiten |
| Abrechnung | Trägerverfahren anwenden | Erforderliche Nachweise |
Eine erstmalige Ausbildung und eine Fortbildung werden anhand des Kursstands unterschieden. Regulär umfassen beide neun Unterrichtseinheiten; die Fortbildung für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel nach zwei Jahren vorgesehen. Halten Sie abgeschlossene Lehrgänge mit Datum fest. So lässt sich der geeignete nächste Termin vorbereiten, ohne einen bereits reservierten Platz mit einer tatsächlich absolvierten Teilnahme zu verwechseln.
Nennen Sie der Schule die benötigte Kursart und die vorgesehene Personenzahl. Für Inhouse gehören mögliche Zeiten und Angaben zum Raum hinzu. Die nutzbare Fläche muss praktische Aufgaben ermöglichen. Arbeitsbezogene Fragen können als Hintergrund für verständliche Beispiele dienen. Der Unterricht wird fachlich durch die Ausbildungsstelle gestaltet; die betriebliche Anfrage braucht dafür kein selbst entwickeltes Schulungsprogramm.
Auch in einem Team können Kenntnisse unterschiedlich präsent sein. Die angeleitete Mitarbeit gibt Gelegenheit, Fragen am konkreten Versuch zu bearbeiten. Eine eigene Gruppenveranstaltung schafft dafür einen Rahmen, wenn die Beteiligten den gesamten Lehrgang mitmachen können.
Die Organisation soll die Teilnahme erleichtern.
Eine Ansprechperson für Gruppe, Unterlagen und Rückfragen benennen.
Arbeitsaufgaben während des Lehrgangs anderweitig abdecken.
Den Beschäftigten die bestätigten Informationen der Ausbildungsstelle mitteilen.

Sehen Sie den vollständigen angebotenen Auftrag an. Neben regulären Gebühren können zusätzliche Leistungen und eigener organisatorischer Aufwand relevant sein. Bei öffentlichen Plätzen werden ebenfalls Wege und Freistellungen berücksichtigt. Ein einzelner Preis pro Person beschreibt nicht automatisch denselben Umfang.
Prüfen Sie zunächst die anerkannten vorhandenen Nachweise. Eine neue Ersthelferaufgabe im Unternehmen bedeutet nicht zwangsläufig einen fachlichen Neueinstieg. Lassen Sie anhand des tatsächlichen Kursstands klären, welcher Lehrgang passend ist, bevor eine bestimmte Veranstaltung gebucht wird.
Die Beschäftigten benötigen die örtlichen Zuständigkeiten und Hilfewege, die für ihren Arbeitsplatz gelten. Benannte Ersthelfende und deren interne Erreichbarkeit sollten bekannt sein. Diese betriebliche Information ergänzt die fachliche Qualifizierung und wird bei organisatorischen Änderungen aktuell gehalten.