Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97896 Freudenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,3 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

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Freudenberger Betriebe wählen Ausbildung und Fortbildung nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Bereits vorhandene geeignete Qualifikationen werden berücksichtigt. Offene Kurse oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung können für die Durchführung passen. Die regelmäßige betriebliche Auffrischung und das Verfahren für berechtigte Lehrgangsgebühren werden vor der verbindlichen Anmeldung in die Planung einbezogen.
Für einen Freudenberger Betrieb kann ein gemeinsamer Unterrichtstag am Arbeitsplatz die Wege der Gruppe bündeln. Fragen Sie die Schule, ob eine Inhouse-Durchführung mit Ihrem Raum und der vorgesehenen Teilnehmerzahl möglich ist. Einzelne Beschäftigte können alternativ offene Lehrgänge besuchen.
Benennen Sie bei der Anfrage die genaue Betriebsadresse und den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Bei berechtigten betrieblichen Lehrgängen rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger ab. Welche Angaben dafür erforderlich sind und welche gesonderten Kosten entstehen, sollte vor der verbindlichen Buchung im Angebot geklärt werden.

Die absolvierte Schulung dokumentiert Qualifikation; die Benennung und die Hilfewege bleiben Aufgaben im Unternehmen.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Vor dem Auftrag sollten die erforderlichen Unternehmensangaben und der berücksichtigte Umfang bekannt sein.
Trägerbedingungen für die vorgesehenen Personen prüfen.
Gesonderte Vereinbarungen im Angebot erkennbar halten.
Für qualifizierte betriebliche Ersthelfer ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie die tatsächlichen Schulungsnachweise für die weitere Planung verfügbar. So lässt sich bei einer späteren Kursanfrage auf dokumentierte Qualifikation zurückgreifen, statt nur auf die Erinnerung an eine Teilnahme. Die Fortbildung dient der Sicherung vorhandener Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten. Sie gehört damit zur fortlaufenden Qualifizierung und nicht lediglich zur Ablage einer weiteren Bescheinigung.
Soll eine für den Führerschein besuchte Schulung für die betriebliche Ersthelferaufgabe genutzt werden, gelten dafür eigene Voraussetzungen. Die DGUV nennt insbesondere einen höchstens zwei Jahre zurückliegenden Kurs und die Durchführung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle. Prüfen Sie den konkreten Nachweis daraufhin, statt allein den früheren Verwendungszweck heranzuziehen. Diese betriebliche Einordnung bedeutet nicht, dass private Führerscheinnachweise allgemein nach zwei Jahren ablaufen. Bei unklaren Angaben wird die Qualifikation vor der Anmeldung geklärt.
Ein Inhouse-Termin benötigt eine konkrete Vereinbarung.
Passenden Lehrgang für die vorgesehenen Personen nennen.
Raum und Standort mit der Ausbildungsstelle besprechen.
Die Gruppe für den Unterricht verfügbar halten.
| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Vorqualifikation | Welche Nachweise liegen tatsächlich vor? |
| Lehrgang | Welche Ausbildung oder Auffrischung wird benötigt? |
| Organisation | Offene Plätze oder vereinbarte Gruppe? |
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Ein gleicher zeitlicher Umfang macht sie nicht beliebig austauschbar. Die Wahl richtet sich danach, welche Qualifikation eine Person mitbringt und welcher Lehrgang tatsächlich gebraucht wird.
Die neue betriebliche Aufgabe allein entscheidet das nicht. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorliegen und werden berücksichtigt. Sehen Sie sich die tatsächlichen Voraussetzungen der Person an, bevor Sie einen passenden Lehrgang festlegen.
Aus der Unterrichtsform folgt keine pauschale Kostenfreiheit. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen und der eigene Aufwand des Unternehmens sind davon getrennt zu betrachten.
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