Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 75323 Bad Wildbad sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,7 km vom Suchpunkt

14,3 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

Bei der Unterrichtsplanung nennt die DGUV eine übliche Gruppe von zehn bis fünfzehn Personen; mit Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig möglich. Betriebe aus Bad Wildbad können außerdem die Themen der Ausbildung einordnen. Dazu gehören Temperatureinflüsse wie Sonnenstich und Unterkühlung sowie verschiedene akute Erkrankungen.
Ein Betrieb aus Bad Wildbad möchte eine Schulung am Arbeitsplatz durchführen lassen. Beschreiben Sie der Schule den vorgesehenen Raum und die Gruppengröße. Der Anbieter kann erläutern, welche Vorbereitung für Unterricht und praktische Übungen nötig ist.
Eine organisatorisch erreichbare Person sollte Zugang und Rückfragen am Standort übernehmen. Ausbildung oder Fortbildung werden nach Bedarf zugeordnet. Für Einzelpersonen können offene Kurse angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen sowie gesonderte Kosten werden vor der verbindlichen Buchung zum konkreten Angebot abgestimmt.
Worauf achten?
Eine übliche Ausbildungsgruppe
Worauf achten?
Die genannte erweiterte Lehrgangsgruppe
Worauf achten?
Bezeichnete Themen der Ausbildungsübersicht
Die DGUV nennt zehn bis fünfzehn Personen als übliche Lehrgangsgruppe. Mit Unterstützung durch einen Ausbildungshelfer kann sie bis zu zwanzig Personen umfassen. Diese Angaben betreffen die Durchführung des Unterrichts. Die Zahl ist weder eine Angabe über sämtliche Beschäftigten des Betriebs noch über die gesamte Gruppe möglicherweise später zu schulender Personen. Bei der Anfrage wird deshalb die für den konkreten Lehrgang vorgesehene Teilnehmerzahl benannt.
Der DGUV-Grundsatz führt unter Temperatureinflüssen Sonnenstich, Hitzschlag, Unterkühlung und Erfrierung auf. Zu den akuten Erkrankungen gehören außerdem Themen aus den Bereichen Gehirn, Atmung und Kreislauf, etwa Schlaganfall, Krampfanfall und Asthma. Die Ausbildung behandelt damit unterschiedliche Situationen innerhalb ihres vorgesehenen Lernprogramms. Die Aufzählung hilft beim Lesen einer Inhaltsübersicht; sie stellt keine Diagnosehilfe und keine Anleitung zum Vorgehen bei einem tatsächlichen Erkrankungsfall dar.
Gruppengröße und Inhaltsübersicht beschreiben verschiedene Teile des Lehrgangs.
Die Personen des einzelnen Lehrgangs zählen.
Die genannte Unterstützung für eine größere Gruppe berücksichtigen.
Temperatureinflüsse und akute Erkrankungen im Programm erkennen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Bedingungen für die Übernahme berechtigter Gebühren.
Die benötigten Angaben beim eigenen Träger erfragen.
Die Unterlagen mit der Schule auf den tatsächlichen Lehrgang beziehen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vorgesehen. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die Angaben beschreiben den regulären Unterrichtsrahmen der jeweiligen Lehrgangsart.
Für jede Person ist eine Informationsschrift vorgesehen, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Digitale Angebote dürfen ergänzen; nach dem DGUV-Grundsatz ersetzen sie die erforderliche Printfassung nicht.
Nach den DGUV-Hinweisen gibt es keine verbindliche Formvorgabe. Die schriftliche Bestellung wird empfohlen. Der Arbeitgeber wählt geeignete Personen und überträgt ihnen ausdrücklich die Ersthelferaufgabe im Unternehmen.
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