Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97645 Ostheim v.d.Rhön sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,2 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

18,0 km vom Suchpunkt

18,6 km vom Suchpunkt

30,5 km vom Suchpunkt

34,0 km vom Suchpunkt

Ostheimer Unternehmen klären den Lehrgangsbedarf nach den vorhandenen Qualifikationen der Beschäftigten. Ausbildung und Fortbildung sind nach ihrem Zweck auszuwählen; geeignete anerkannte Vorbildung wird berücksichtigt. Die benötigte Zahl betrieblicher Ersthelfer und die Organisation eines konkreten Kurses sind verschiedene Fragen. Offene Lehrgänge oder vereinbarte Inhouse-Veranstaltungen können die Durchführung ermöglichen.
Welche Mitarbeiter können Ihr Ostheimer Unternehmen während eines Lehrgangs tatsächlich vertreten? Beziehen Sie die betroffenen Arbeitsbereiche früh ein. So lässt sich einschätzen, ob ein gemeinsamer Termin sinnvoll ist oder mehrere einzelne Teilnahmen leichter zu organisieren sind.
Für die fachliche Einordnung übermitteln Sie der Ausbildungsstelle Angaben zu bisherigen Ersthelferschulungen. Fragen Sie, welche Ausbildung oder Fortbildung für die vorgesehenen Personen infrage kommt. Ein Inhouse-Kurs wird ausdrücklich vereinbart und benötigt passende räumliche Bedingungen.
Sammeln Sie Terminbestätigung und Anforderungen der Schule an einer Stelle. Änderungen sollten alle Teilnehmer rechtzeitig erreichen. Nach dem Lehrgang können die neuen Bescheinigungen in die betriebliche Übersicht aufgenommen und weitere Schulungen vorausschauend geplant werden.
| Frage | Bezugsgröße |
|---|---|
| Wie viele Ersthelfer? | Anwesende Versicherte und tatsächlicher Betrieb |
| Welche Kursart? | Qualifikation der vorgesehenen Person |
| Welche Gruppe? | Konkret vereinbarte Durchführung |
In der Fortbildung können qualifizierte Ersthelfer vorhandene Kenntnisse und praktische Fähigkeiten festigen. Erfragen Sie bei den vorgesehenen Beschäftigten, welche Themen aus ihrer bisherigen Erfahrung noch Fragen aufwerfen. Der obligatorische Unterrichtsrahmen bleibt bestehen; ergänzende Inhalte können sich nach den Bedürfnissen der Gruppe richten. Die Abstimmung solcher Fragen hilft bei der Vorbereitung, ohne den regulären Lehrgang als frei wählbare Spezialausbildung zu verstehen.
Für die allgemeine Mindestzahl nennt die DGUV bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Oberhalb von zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent und für sonstige Betriebe zehn Prozent der anwesenden Versicherten. Diese Angabe beschreibt nicht die Größe einer Unterrichtsgruppe. Ordnen Sie den tatsächlichen Betrieb ein; besondere Regeln für bestimmte Einrichtungen sind daneben zu beachten.
Reguläre Lehrgänge ermöglichen das Üben konkreter Handlungen während einer Präsenzveranstaltung.
Die neue Aufgabe allein verlangt nicht automatisch nochmals Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Nachweise einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung nach Bedarf zuordnen.
In der Regel alle zwei Jahre auffrischen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Voraussetzungen und benötigte Unternehmensangaben werden vor einer verbindlichen Kostenannahme geklärt.
Vorgesehene Personen den Trägerbedingungen zuordnen.
Gesonderte Vereinbarungen im Auftrag kenntlich machen.
Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Ihre Qualifizierungszwecke unterscheiden sich. Ein gleicher zeitlicher Umfang macht sie nicht austauschbar; für die Auswahl zählen die Voraussetzungen und der tatsächlich benötigte Lehrgang der jeweiligen Person.
Die DGUV sieht reguläre betriebliche Aus- und Fortbildungen als Präsenzveranstaltungen mit praktischen Übungen vor. Eine reine Onlinevermittlung von Wissen oder zugesandte Unterlagen sind nicht gleichbedeutend mit dieser vorgesehenen Form der Qualifizierung.
Die Unterrichtsform begründet keine pauschale Zusage zur Kostenübernahme. Berechtigte Lehrgangsgebühren folgen den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen und eigener betrieblicher Aufwand müssen getrennt von der möglichen Gebührenabrechnung betrachtet werden.
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