Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 46342 Velen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,2 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

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10,3 km vom Suchpunkt

Für Ihr Unternehmen in Velen werden geeignete Lehrgänge vereinbart und die erhaltenen persönlichen Nachweise berücksichtigt. Eine fehlerhafte Personenangabe auf einer Bescheinigung sprechen Sie bei der ausstellenden Schule an. Bei gewünschtem fremdsprachigem Unterricht werden neben der möglichen Durchführung auch zusätzliche Kosten und deren Finanzierung besprochen.
Für einen Inhouse-Lehrgang in Velen braucht die Ausbildungsstelle eine konkrete Teilnehmerzahl und Informationen zu den verfügbaren Räumen. Vereinbaren Sie die Durchführung ausdrücklich. Alle vorgesehenen Mitarbeiter sollten während der kompletten Unterrichtszeit von anderen Aufgaben frei sein.
Ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird, klären Sie mit den bisherigen Ersthelferbescheinigungen. Offene Lehrgänge können für einzelne Beschäftigte ebenso passend sein. Ein fester Ansprechpartner im Unternehmen kann die Rückfragen und Unterlagen sammeln.
Wenden Sie sich vor der Buchung an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Dessen Bedingungen entscheiden über die Übernahme von Kursgebühren. Die direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule erfolgt nach dem vorgesehenen Verfahren; die erforderlichen Angaben müssen dafür vollständig vorliegen.
Nächste Klärung
Ausstellende Schule zum betreffenden Beleg kontaktieren
Nächste Klärung
Möglichkeit und zusätzliche Vergütung erfragen
Nächste Klärung
Betriebliche Hilfeorganisation bekannt machen

Alle Betriebsangehörigen werden regelmäßig, mindestens jährlich, über die betriebliche Erste-Hilfe-Organisation unterwiesen. Diese Aufgabe betrifft etwa den örtlichen Notruf und die vorhandenen Hilfeeinrichtungen. Die Unterweisung ist vom regelmäßigen Fortbildungslehrgang der vorgesehenen Ersthelfenden zu unterscheiden.
Zum betrieblichen Schulungsnachweis gehören Name, Vorname und Geburtsdatum der teilnehmenden Person. Fällt auf dem erhaltenen Dokument ein Schreibfehler auf, benennen Sie der ausstellenden Schule genau diese fehlerhafte Angabe. Beziehen Sie die Nachricht auf den tatsächlich besuchten Lehrgang und lassen Sie das weitere Vorgehen erläutern. Die organisatorische Rückfrage soll den persönlichen Beleg richtig zuordnen können; sie ist keine Anmeldung zu einem weiteren Unterricht.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Wenn Beschäftigte einen externen Lehrgang besuchen, berücksichtigen Sie für die betriebliche Kostenplanung auch den tatsächlichen Weg. Für verschiedene Unterrichtsorte können unterschiedliche Fahrtaufwendungen entstehen. Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber erforderliche Fahrkosten und die Entgeltfortzahlung. Benennen Sie intern den vorgesehenen Besuchsort, damit die eigene Planung auf den betreffenden Weg bezogen werden kann.
Bedingungen des zuständigen Trägers verwenden.
Arbeitsentgelt und erforderliche Wege berücksichtigen.
Bei fremdsprachigen betrieblichen Lehrgängen kann eine zusätzliche Vergütung anfallen. Nach den DGUV-Hinweisen übernimmt der Unfallversicherungsträger diese Mehrkosten nicht. Lassen Sie sich deshalb erläutern, ob ein entsprechender Betrag für die gewünschte Durchführung vorgesehen ist und welcher Aufwand damit bezeichnet wird. Die eigene Entscheidung über diesen Auftrag braucht einen nachvollziehbaren Umfang. Eine geklärte reguläre Kursgebühr beantwortet die zusätzliche Finanzierungsfrage noch nicht.
Für die konkrete Absprache.
Einen konkreten Fehler mit der ausstellenden Schule klären.
Mögliche Durchführung ausdrücklich erfragen.
Umfang und eigene Finanzierung vor Auftrag klären.

Für reguläre betriebliche Lehrgänge sind Präsenz und praktische Aufgaben vorgesehen. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt sie nicht. Das gilt auch für die Planung einer regulären Fortbildung der vorgesehenen Ersthelfenden.
Die DGUV sieht die Teilnahmebescheinigung in deutscher Sprache vor. Der fremdsprachige Unterricht folgt dem freigegebenen Leitfaden; mehrere Unterrichtssprachen innerhalb desselben Lehrgangs sind nach den entsprechenden Vorgaben nicht vorgesehen.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Für die geeignete nächste Teilnahme sind die absolvierten Lehrgänge und anerkannten vorhandenen Qualifikationen der betreffenden Person zu berücksichtigen.