Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 58802 Balve sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,9 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

Die Unfallversicherungsträger tragen eine besondere Verantwortung für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender. Dazu ermächtigen sie geeignete Ausbildungsstellen. Für Ihren Balver Betrieb wird der konkrete Unterricht bei einer solchen Stelle vorbereitet; die Zuständigkeit des Trägers bedeutet nicht, dass er die Schulung selbst durchführt.
Eine gemeinsame Schulung bedeutet, dass mehrere Beschäftigte gleichzeitig für andere Aufgaben ausfallen. Sorgen Sie in Ihrem Balver Unternehmen rechtzeitig für die nötige Vertretung. Alle Teilnehmer sollen den vollständigen Lehrgang besuchen können. Informieren Sie sie über Zeitrahmen und mitzubringende Unterlagen.
Vorhandene Ersthelferbescheinigungen helfen der Ausbildungsstelle, Ausbildung und Fortbildung passend mit Ihnen zu besprechen. Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Offene Kurse können einzelne Anmeldungen abdecken. Nach der Teilnahme übernehmen Sie die neuen Nachweise in Ihre betriebliche Übersicht. Damit bleiben künftige Rückfragen und weitere Schulungsanfragen anhand dokumentierter Lehrgänge möglich.
Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren können durch die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Die Übernahme richtet sich nach dessen Voraussetzungen und dem für die Teilnahme vorgesehenen Verfahren.
Die zutreffenden Trägerbedingungen klären.
Die für den Lehrgang erbetenen Arbeitgeberdaten bereitstellen.
Der DGUV-Grundsatz erläutert, dass die Unfallversicherungsträger für die Aus- und Fortbildung Versicherter in Erster Hilfe zu sorgen haben. Daraus folgt ausdrücklich nicht, dass sie selbst die entsprechenden Maßnahmen durchführen müssen. Sie erfüllen die Aufgabe unter anderem durch die Ermächtigung geeigneter Stellen und die Übernahme entsprechender Lehrgangsgebühren. Die ermächtigte Ausbildungsstelle hat damit eine eigene Rolle bei der Durchführung des Unterrichts. Diese Zuständigkeiten werden beim Lesen von Informationen über einen betrieblichen Kurs auseinandergehalten.
Üblicherweise nehmen nach dem DGUV-Grundsatz zehn bis fünfzehn Personen an einem regulären Lehrgang teil. Zwanzig Teilnehmende dürfen nicht überschritten werden, auch wenn ein Ausbildungshelfer anwesend ist. Die DGUV-Hinweise nennen dessen Unterstützung für eine Erweiterung der Gruppe bis zu zwanzig Personen. Die übliche Größenangabe und die absolute Obergrenze beschreiben daher unterschiedliche Bedingungen derselben regulären Lerngruppe.
Bezug
Verantwortung und Ermächtigung geeigneter Stellen
Bezug
Durchführung der vereinbarten Schulung
Bezug
Absolute Grenze der regulären Lehrgangsgruppe
Verantwortung, Durchführung und Gruppengröße zuordnen.
Die Verantwortung für den geregelten Rahmen berücksichtigen.
Die ermächtigte Durchführung des Unterrichts zuordnen.
Übliche Größe und absolute Obergrenze lesen.

Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle vorgesehen.

Beide regulären Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der reguläre Rahmen wird auch bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Durchführung berücksichtigt.
Reguläre betriebliche Lehrgänge setzen Präsenz mit praktischen Aufgaben voraus. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt diesen Unterricht nicht. Für die betreffenden Beschäftigten wird deshalb die geeignete persönliche Teilnahme an der Veranstaltung ermöglicht.
Eine bestimmte Form ist für die Bestellung betrieblicher Ersthelfender nicht verbindlich vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber. Diese Zuordnung betrifft die Ersthelferaufgabe im Unternehmen.