Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79215 Elzach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,2 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

21,5 km vom Suchpunkt

21,8 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

Elzacher Unternehmen bestimmen die geeignete Schulung anhand der anerkannten Qualifikationen der vorgesehenen Menschen. Für die Durchführung kommen passende öffentliche Teilnahmen oder ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Lehrgang infrage. Daneben ist wichtig, auf welche tatsächlichen Teilnahmen und auf welchen bestellten Umfang sich die Abrechnung eines konkreten Lehrgangs bezieht.
Ermitteln Sie im Unternehmen, welche Personen eine Ausbildung und welche eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigen. Die Kursart und die Teilnehmerzahl gehören in die Anfrage. Bei einzelnen Personen können öffentliche Termine passend sein.
Für gemeinsamen Unterricht am Elzacher Standort benötigt die Ausbildungsstelle eine Beschreibung der Räume. Lassen Sie deren Eignung und die Durchführung bestätigen. Erst danach lässt sich ein verlässlicher Gruppentermin festlegen.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen und lassen Sie weitere Leistungen mit ihren Kosten im Angebot benennen. Diese Punkte sollten vor der verbindlichen Buchung geklärt sein.
Berechtigte Standardgebühren folgen den Bedingungen des eigenen Unfallversicherungsträgers. Weitere ausdrücklich vereinbarte Leistungen können eigene Kosten auslösen. Lassen Sie sich deren tatsächlichen Umfang und die zugehörige Vergütung für den konkreten Auftrag nachvollziehbar nennen.
Das erforderliche Verfahren bestimmen.
Leistung und Vergütung erkennen.

Eine neue Ersthelferfunktion allein bedeutet nicht automatisch eine erneute Grundausbildung. Anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Der gewünschte Inhouse-Unterricht in Elzach wird mit der Ausbildungsstelle als tatsächlich geeigneter Lehrgang ausdrücklich vereinbart; der Unterrichtsort ersetzt diese Bedarfsermittlung nicht.
Die DGUV zählt dazu unter anderem qualifizierte Lehrkräfte, ärztliche Fachaufsicht, Versicherung sowie Unterrichts- und Übungsmaterialien einschließlich deren Aufbereitung. Hinzu kommen die vorgesehenen Unterlagen und Bescheinigungen. Arbeitsentgelt und Reisekosten der Beschäftigten trägt dagegen grundsätzlich der Arbeitgeber. Die reguläre Gebühr und der eigene Unternehmensaufwand haben somit unterschiedliche Gegenstände; besondere Zusatzbestellungen brauchen eine gesonderte Einordnung.
Den tatsächlichen Auftrag kennen.
Den wirklich besuchten Lehrgang berücksichtigen.
Die reguläre Schulung einordnen.
Ausdrücklich gewünschte weitere Leistungen benennen.
Bezug
Die durchgeführte Schulung
Bezug
Der konkrete Leistungsumfang
Bezug
Die eigene BG oder Unfallkasse
Die DGUV erläutert, dass der Unfallversicherungsträger Gebühren nur für Personen übernimmt, die wirklich teilgenommen haben. Eine Ausbildungsstelle kann zugleich eigene Bedingungen für Rücktritt oder Nichterscheinen vereinbaren. Diese beiden Ebenen betreffen verschiedene Vereinbarungen. Für das Unternehmen ist daher vor einer verbindlichen Bestellung relevant, welche Bedingungen für die tatsächliche Veranstaltung gelten; eine nicht erfolgte Teilnahme wird nicht durch die bloße Anmeldung zur erstatteten Teilnahme.

Betriebliche Ersthelfende werden im Normalfall alle zwei Jahre fortgebildet. Vorhandene anerkannte Qualifikationen sind bei der Planung relevant. Der betriebliche Rhythmus ist keine pauschale Zweijahresfrist für private Bescheinigungen im Fahrerlaubnisvorhaben.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Pausen kommen zum Unterricht hinzu. Die passende Kursart richtet sich nach dem Bedarf der betreffenden Person und den anerkannten vorhandenen Qualifikationen.
Die zuständige BG oder Unfallkasse kann das zutreffende Verfahren und die benötigten Angaben erläutern. Die Berechtigung und die tatsächliche bestellte Leistung sind zu beachten. Eine allgemeine betriebliche Verwendung ist nicht automatisch eine Zusage für alle weiteren Leistungen.