Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 48565 Steinfurt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

11,4 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

16,9 km vom Suchpunkt

18,5 km vom Suchpunkt

Steinfurter Unternehmen organisieren Ersthelfer-Ausbildung und Fortbildung nach den Qualifikationen ihrer Beschäftigten. Geeignete öffentliche Lehrgänge und Inhouse-Unterricht sind mögliche Wege. Für eine Gruppe aus Borghorst und Burgsteinfurt werden tatsächlicher Standort, passende Räume und vollständige Freistellung gemeinsam vorbereitet.
Eine Gruppe aus Borghorst und Burgsteinfurt soll gemeinsam geschult werden. Legen Sie zuerst fest, an welchem Standort die Beschäftigten zusammenkommen können und ob dort ein geeigneter Raum vorhanden ist. Mit dieser konkreten Adresse kann die Schule eine Inhouse-Anfrage prüfen.
Alternativ können Teilnehmende einen offenen Lehrgang besuchen. Vergleichen Sie die gesamte Organisation einschließlich Anfahrt und Freistellung vom Arbeitsalltag. Ausbildung und Fortbildung richten sich nach dem jeweiligen Bedarf. Fragen Sie nach einem Angebot, das zusätzliche Leistungen und mögliche Kosten der vereinbarten Durchführung nachvollziehbar benennt.
Information
Ausbildung oder Fortbildung
Information
Personen und mögliche Zeitfenster
Information
Öffentlich oder Inhouse gewünscht
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der eigene Unterrichtsort bestätigt noch keine pauschale Übernahme sämtlicher Leistungen.
Zuständigkeit und berechtigte Personen klären.
Abrechnungsunterlagen und zusätzlichen Umfang bestätigen.
Die erfolgreiche Schulung und die betriebliche Benennung sind miteinander verbunden, aber unterschiedliche Schritte. Der Arbeitgeber legt fest, wer als Ersthelfende ansprechbar ist, und informiert die Beschäftigten über Personen und Meldewege. Wenn Betriebsbereiche in Borghorst und Burgsteinfurt beteiligt sind, sollten diese Informationen auch dort ankommen. Halten Sie außerdem die tatsächlichen Schulungsdaten verfügbar; nach DGUV ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Inhouse braucht geeignete Rahmenbedingungen.
Sonstige Aufgaben während des ganzen Lehrgangs abdecken.
Praktische Übungen für die tatsächliche Gruppe ermöglichen.
Änderungen und Rückmeldungen gebündelt weitergeben.
Klären Sie, wo die Beschäftigten zusammenkommen sollen und welche Räume dort zur Verfügung stehen. Die vollständige Anschrift gehört bereits in die Inhouse-Anfrage an die Schule. Personenzahl und praktische Übungsmöglichkeiten werden dazu abgestimmt. Nach Bestätigung erhält die ganze Gruppe dieselbe Information, damit nicht verschiedene Betriebsstätten allein aus dem gemeinsamen Stadtnamen als Treffpunkt angenommen werden.
Nicht alle Beschäftigten werden bei derselben praktischen Aufgabe dieselben Fragen haben. Geben Sie der Gruppe Gelegenheit, die Erklärungen mit eigenen Versuchen zu verbinden. Die fachliche Anleitung hilft dabei, Verständnisfragen direkt am jeweiligen Schritt zu besprechen.
Ein geeigneter öffentlicher Termin kann den individuellen Bedarf einzelner Beschäftigter abdecken. Klären Sie den passenden Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang und die vollständige Freistellung. Inhouse ist eine zusätzliche individuelle Vereinbarung für eine geeignete Gruppe, keine allgemeine Voraussetzung jeder betrieblichen Teilnahme.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die tatsächlichen Veranstaltungszeiten enthalten zusätzlich Pausen und sollten vollständig im betrieblichen Kalender berücksichtigt werden. Organisieren Sie sonstige Arbeitsaufgaben so, dass die vorgesehenen Beschäftigten den ganzen Lehrgang besuchen können.
Die Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers und berechtigte Teilnehmende bilden die Grundlage. Das Verfahren wird mit der ermächtigten Stelle abgestimmt. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden gesondert betrachtet, statt alle Kostenpositionen pauschal als übernommene Kursgebühren einzuordnen.