Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95659 Arzberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,3 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

22,2 km vom Suchpunkt

29,1 km vom Suchpunkt

32,1 km vom Suchpunkt

34,9 km vom Suchpunkt

Ein Ersthelferlehrgang für Arzberger Beschäftigte vermittelt eine persönliche Qualifikation. Die übrige Belegschaft benötigt ebenfalls Informationen über die betriebliche Erste Hilfe. Für Organisationsfragen können fachliche Ansprechpartner unterstützen. Eine gemeinsame Inhouse-Schulung bleibt damit ein Ausbildungsbaustein, während örtliche Information und fachliche Organisation eigene Aufgaben behalten.
Für berechtigte Beschäftigte können betriebliche Kursgebühren nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Erkundigen Sie sich vorab nach den Unterlagen für Ihre Gruppe. Die Ermächtigung einer Schule stellt keine allgemeine Kostenzusage dar.
Bei Inhouse-Unterricht in Arzberg fragen Sie außerdem nach möglichen Zusatzkosten. Lassen Sie die vereinbarten Leistungen schriftlich erkennen, bevor die Buchung im Betrieb freigegeben wird. Der Auftrag sollte auch Ausbildung oder Fortbildung, den vorgesehenen Raum und die Teilnehmerzahl eindeutig benennen. So kann die verantwortliche Person die tatsächliche Vereinbarung beurteilen.

Eine anerkannte vorhandene Qualifikation kann für den passenden Lehrgang relevant sein. Die erstmalige Übernahme einer betrieblichen Aufgabe allein bedeutet nicht, dass ein geeigneter Grundkurs wiederholt werden muss.
Nach den DGUV-Hinweisen werden Betriebsangehörige mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Die tatsächlichen Hilfewege des Unternehmens sind dafür maßgeblich. Ein regulärer Lehrgang einzelner Ersthelfer informiert nicht automatisch alle anderen Personen über diese örtlichen Verhältnisse. Trennen Sie deshalb den persönlichen Fortbildungsbedarf von der Information der Belegschaft. Beide Aufgaben können in derselben Organisation wichtig sein, haben aber unterschiedliche Adressaten.
Bezug
Persönliche Qualifizierung
Bezug
Örtliche Information der Betriebsangehörigen
Bezug
Betriebliche Organisationsfrage
Ausbildung, Information und Beratung haben jeweils einen eigenen Bezug.
Vorgesehene Personen qualifizieren.
Der Belegschaft die betriebliche Erste Hilfe erläutern.
Die konkrete Organisationsentscheidung beschreiben.
Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Berechtigung und notwendige Angaben klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten im Unternehmen berücksichtigen.
Bei der Planung und Umsetzung der Ersten Hilfe ist nach der DGUV die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt ein wichtiger Ansprechpartner. Unterstützung bietet außerdem die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für konkrete betriebliche Fragen kann die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers hinzugezogen werden. Beschreiben Sie den tatsächlichen Gegenstand Ihrer Frage. Für ein Arzberger Unternehmen ist eine Organisationsentscheidung nicht zwangsläufig identisch mit der Auswahl eines freien Schulungsplatzes.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Das ist eine persönliche Qualifizierungsaufgabe. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen verfolgt einen eigenen Auftrag und ersetzt diese Fortbildung nicht automatisch.
Die reguläre Ausbildung oder Fortbildung enthält neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen werden zusätzlich vorgesehen. Ein ausdrücklich vereinbarter betrieblicher Unterrichtsort verringert diesen regulären Umfang nicht.
Die regulären Lehrgänge nach DGUV Vorschrift 1 werden in Präsenz mit praktischer Lernarbeit durchgeführt. Die Beschäftigten sollen die Handlungen selbst üben können. Eine reine Onlineinformation erfüllt diesen regulären Ausbildungsrahmen nicht.