Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04838 Eilenburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

Für Eilenburger Unternehmen werden betriebliche Ausbildung, Fortbildung und vereinbarter Inhouse-Unterricht nach dem tatsächlichen Schulungsbedarf geplant. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle hilft bei der Kurszuordnung. Geben Sie bei Ihrer Anfrage an, wie viele Personen welche Qualifikation benötigen.
Ein Betrieb in Eilenburg ist gewachsen, verwendet für seine Schulungsanfrage aber noch die alte Personalübersicht. Prüfen Sie vor der nächsten Buchung, welche Beschäftigten tatsächlich eingeplant werden sollen und welche früheren Schulungen dokumentiert sind. Eine größere Belegschaft kann eine andere Planung erfordern.
Die Ausbildungsstelle klärt den vorgesehenen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf. Für einen individuellen Inhouse-Termin sollte die aktuelle Gruppengröße Grundlage der Vereinbarung sein. Geeignete öffentliche Lehrgänge werden für die tatsächlich benötigten Plätze angefragt. Eine alte Aufstellung bleibt als historische Information erhalten, sollte aber nicht ungeprüft den neuen Auftrag bestimmen.
Worauf achten?
Für den vollständigen Lehrgang freistellen
Worauf achten?
Währenddessen Aufgaben abdecken
Worauf achten?
Geeigneten Unterrichtsraum abstimmen
In einer Inhouse-Anfrage können Sie typische Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen beschreiben, zu denen die Gruppe Fragen hat. Das gibt der Ausbildungsstelle Informationen für die Vorbereitung eines passenden Praxisbezugs. Vereinbaren Sie, welche Fragen im regulären Lehrgang behandelt werden können. Ein betrieblicher Anlass kann den Unterricht anschaulich machen, ohne den vorgeschriebenen Kursumfang zu ersetzen.
Bei wenigen vorgesehenen Personen können geeignete öffentliche Lehrgänge in die Planung einbezogen werden. Für eine geschlossene Gruppe werden die Bedingungen einer eigenen Schulung gesondert vereinbart.
Neue Beschäftigte können bereits anerkannte Qualifikationen mitbringen, während erfahrene Kollegen ihre Fortbildung benötigen. Eine gemeinsame Personalaufstellung bedeutet deshalb noch keinen einheitlichen Ausbildungsbedarf. Ordnen Sie die vorgesehenen Personen nach ihrem vorhandenen Nachweis und lassen Sie offene Zuordnungen mit der Ausbildungsstelle klären. So beruht die Anfrage auf den tatsächlichen Lernständen der Gruppe.
Eine Schulungsanfrage braucht verlässliche Angaben.
Die tatsächlich vorgesehene Zahl melden.
Ausbildung und Fortbildung zuordnen.
Änderungen mit der Schule besprechen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Zuständig ist die jeweilige BG oder Unfallkasse. Die Berechtigung und das Verfahren werden vor dem Lehrgang geklärt; die Bezeichnung Inhouse begründet allein keine Kostenübernahme.
Vorgaben und erforderliche Unterlagen erfragen.
Abrechnungsweg und vereinbarte Zusatzkosten klären.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die Planung knüpft an die vorhandene Qualifikation an. Ein Wechsel der Tätigkeit oder des Arbeitgebers begründet allein keine neue Grundausbildung.
Üblich sind zehn bis fünfzehn Personen. Eine Erweiterung auf bis zu zwanzig ist mit einer zusätzlichen Hilfskraft für die praktischen Übungen möglich. Stimmen Sie die geplante Zahl vor der Vereinbarung ab.
Der Arbeitgeber bestimmt die betrieblichen Ersthelfer; die DGUV empfiehlt eine schriftliche Benennung. Informieren Sie die Beschäftigten darüber, welche Personen diese Aufgabe übernehmen. Die Teilnahmebescheinigung allein organisiert diese betriebliche Zuständigkeit nicht.