Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56410 Montabaur sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,0 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

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Für Ihren Montabaurer Betrieb erleichtern klare Zuständigkeiten die Ersthelferschulung. Legen Sie fest, wer den geeigneten Lehrgang anfragt und den konkreten Auftrag abstimmt. Betrachten Sie dazu den regulären Leistungsumfang. Ausbildung, Fortbildung und eine gewünschte Inhouse-Durchführung werden mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle nach dem tatsächlichen Bedarf vorbereitet.
Die Ausbildungsstelle braucht eine nachvollziehbare Beschreibung Ihres betrieblichen Bedarfs in Montabaur. Welche Beschäftigten sind vorgesehen, und welche Ersthelfernachweise liegen bereits vor? Das hilft, Ausbildung oder Fortbildung passend zu besprechen.
Für Inhouse-Unterricht erläutern Sie die Räume und die geplante Teilnehmerzahl. Die Schule prüft mit Ihnen die Unterrichts- und Übungsbedingungen. Sorgen Sie während des gesamten Lehrgangs für eine Freistellung der Mitarbeiter. Bei einzelnen Personen können offene Kurse passen. Fragen Sie den zuständigen Unfallversicherungsträger vor der Buchung nach seinen Voraussetzungen zur Gebührenübernahme. Die direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle folgt dessen Verfahren; benötigte Unterlagen sollten rechtzeitig zusammengestellt werden.
Benennen Sie die konkreten Aufgaben im Unternehmen.
Rückfragen zur passenden Veranstaltung mit der Schule führen.
Zugehörige Befugnisse intern verständlich festlegen.
Regulären Lehrgang und weitere Wünsche abstimmen.
Nach den DGUV-Hinweisen können Aufgaben der Erste-Hilfe-Organisation geeigneten Personen übertragen werden. Empfohlen wird, die Aufgaben und zugehörigen Befugnisse schriftlich festzuhalten. Überlegen Sie bei der Schulungsvorbereitung, wer welche Abstimmung übernimmt und wer dafür entscheiden darf. Eine Zuordnung nur nach dem nächsten freien Kalenderplatz beantwortet diese Frage nicht. Verständliche Absprachen helfen, wenn eine Rückmeldung der Schule oder eine interne Entscheidung für den Auftrag gebraucht wird.
| Vorbereitung | Ihre Grundlage |
|---|---|
| Zuständigkeit | Übertragene Aufgabe und Befugnisse kennen |
| Qualifizierung | Anerkannten Stand der vorgesehenen Personen berücksichtigen |
| Leistungsumfang | Reguläre Schulung und zusätzliche Bestellungen unterscheiden |

Die Schule benötigt Angaben zu Lehrgang, Gruppe und vorgesehenem Raum. Stimmen Sie die praktische Durchführung ab und ermöglichen Sie der Gruppe die ganze Lernzeit. Die zuständigen Arbeitsbereiche organisieren währenddessen die übrigen Aufgaben. Geeignete öffentliche Teilnahmen können ebenso in den Bedarf eingeordnet werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie bei Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse, unter welchen Voraussetzungen die vorgesehenen Teilnahmen berechtigt sind. Das jeweilige Verfahren bestimmt die Angaben für die ermächtigte Ausbildungsstelle und deren mögliche direkte Abrechnung. Zusätzliche Bestellungen bleiben mit ihrer gesonderten Vergütung Bestandteil des konkreten Auftrags. Eine Übernahme regulärer Kursgebühren ist keine pauschale Zusage für sämtliche weiteren Leistungen.
Berechtigung und verlangte Angaben beim Träger erfragen.
Zusätzliche Leistungen mit ihrer Vergütung ausdrücklich bestellen.
Die regulären Lehrgangsgebühren decken nach der DGUV auch die erforderlichen Lehr- und Übungsmaterialien, die Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung ab. Lesen Sie das Angebot deshalb als beschriebenen Schulungsauftrag. Wenn Ihr Unternehmen darüber hinaus Leistungen wünscht, werden deren tatsächlicher Umfang und die Vergütung gesondert vereinbart. Geben Sie diese zusätzlichen Wünsche klar an, damit die Beteiligten wissen, welche reguläre Schulung und welche weiteren Bestellungen vorbereitet werden.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten. Die Pausen gehören zusätzlich in den Ablauf. Vereinbaren Sie die vollständigen Zeiten mit der Schule, damit die vorgesehenen Beschäftigten an allen Unterrichtsteilen und Übungen teilnehmen können.
Sie ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Nutzen Sie tatsächliche Ausbildungsbelege für Ihre Übersicht. Der nächste geeignete Lehrgang wird nach dem anerkannten Stand und den betreffenden Voraussetzungen ausgewählt und rechtzeitig organisiert.
Diese Aufgabe liegt beim Unternehmer. Die Qualifizierung durch die Schule und die betriebliche Benennung müssen deshalb zusammen vorbereitet werden. Geben Sie den Beschäftigten verständlich bekannt, welche qualifizierten Personen als Ersthelfende vorgesehen sind und wie die örtliche Organisation aussieht.