Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65307 Bad Schwalbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

15,1 km vom Suchpunkt

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Ein vorhandener Führerscheinkurs kann unter bestimmten DGUV-Voraussetzungen für die betriebliche Ersthelferqualifikation berücksichtigt werden. Bad Schwalbacher Betriebe prüfen dazu den konkreten Kurs. Bei der Planung der betrieblichen Ersten Hilfe wirkt außerdem der Betriebsarzt mit; Fragen zur örtlichen Organisation werden mit ihrem tatsächlichen Gegenstand vorbereitet.
Für einen Betrieb aus Bad Schwalbach sollen die bestätigten Kursangaben intern weitergegeben werden. Prüfen Sie, ob Unterrichtstag, Beginn und tatsächliche Anschrift mit der Rückmeldung der Schule übereinstimmen. Bei mehreren Lehrgängen wird jede Person dem passenden Termin zugeordnet.
Für Inhouse-Unterricht wird außerdem festgehalten, wer Raum und Zugang organisiert. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach den vorhandenen Nachweisen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und gesonderte Kosten gehören vor einer verbindlichen Zusage zum Angebot geklärt.
Nach den DGUV-Hinweisen kommt dem Betriebsarzt bei Planung und Durchführung der betrieblichen Ersten Hilfe eine wichtige Rolle zu. Diese Mitwirkung betrifft die Organisation im Unternehmen. Wenn dazu eine Frage vorbereitet wird, benennen Sie den betreffenden Arbeitsplatz oder organisatorischen Punkt. Die beratende Mitwirkung wird damit ihrem betrieblichen Gegenstand zugeordnet, während die Ausbildungsstelle weiterhin den konkret vorgesehenen Lehrgang erläutert und durchführt.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Vorhandener Kurs | Die konkret besuchte Ausbildung |
| Ausbildungsstelle und Zeitpunkt | Die Voraussetzungen der betrieblichen Berücksichtigung |
| Betriebsärztliche Frage | Ein konkreter Punkt der Hilfeorganisation |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Übernahmebedingungen bei der eigenen BG oder Unfallkasse erfragen.
Die eigenen Personal- und Fahrtkosten berücksichtigen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Vorhandene Qualifizierung und betriebliche Beratung haben einen konkreten Bezug.
Die Ermächtigung der tatsächlich besuchten Stelle berücksichtigen.
Den Abstand zur vorhandenen Schulung einordnen.
Die betriebliche Hilfeorganisation betreffen.
Die DGUV nennt für die Berücksichtigung einer Fahrerlaubnis-Schulung als betriebliche Ersthelferqualifikation zwei Bedingungen: Die Ausbildung muss bei einer ermächtigten Stelle stattgefunden haben und darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Angaben beziehen sich auf den tatsächlich besuchten Kurs. Bei der Prüfung wird deshalb die Ausbildungsstelle ebenso berücksichtigt wie der Zeitpunkt der Schulung. Eine bloße Angabe, dass jemand Erste Hilfe für den Führerschein besucht hat, enthält diese beiden Informationen noch nicht vollständig.

Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten, ergänzt um mindestens 45 Minuten Pause. Die Fortbildung hat denselben Unterrichtsumfang und wird als eigene Lehrgangsart für den jeweiligen Bedarf durchgeführt.
Nach den DGUV-Hinweisen sind zehn bis fünfzehn Personen üblich. Mit einem Ausbildungshelfer können bis zu zwanzig teilnehmen. Die Zahl betrifft die Unterrichtsgruppe und wird nicht als Mindestzahl der Ersthelfer im Betrieb verwendet.
Eine verbindliche Form ist nach den DGUV-Hinweisen nicht vorgeschrieben. Empfohlen wird die schriftliche Bestellung. Auswahl und Übertragung der Aufgabe im Betrieb liegen beim Arbeitgeber, der die betreffenden Personen benennt.
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