Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 61197 Florstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,6 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

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13,7 km vom Suchpunkt

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Florstädter Unternehmen klären geeignete Ausbildungen und Fortbildungen mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Fragen aus dem Arbeitsalltag können den Lernbedarf der Gruppe beschreiben. Daneben organisiert der Betrieb, wie notwendige Hilfe am tatsächlichen Einsatzort ankommt. Inhouse-Unterricht wird mit der vorgesehenen Gruppe und den nutzbaren Bedingungen abgestimmt.
Ein Florstädter Unternehmen möchte für eine Gruppe ein Angebot einholen. Bevor mehrere Termine angefragt werden, sollten Teilnehmerzahl und Ausbildungsbedarf intern abgestimmt sein. Die Schule kann daraufhin passende Lehrgänge oder eine Inhouse-Durchführung vorschlagen.
Der Unterricht im Betrieb wird für einen bestimmten Raum und Standort vereinbart. Eine vor Ort erreichbare Person kann organisatorische Rückfragen klären. Für Einzelpersonen kommen offene Lehrgänge infrage. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Arbeitgeberangaben für eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor einer verbindlichen Buchung bekannt sein.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt auch organisatorische Maßnahmen, mit denen notwendige Hilfe zum Einsatzort geleitet werden kann. Die Betriebsanschrift und der Ort einer konkreten Hilfeleistung können unterschiedlich genau sein. Betrachten Sie deshalb im Unternehmen, wie der relevante Bereich innerhalb des Standorts erreichbar wird. Diese örtliche Orientierung gehört zur betrieblichen Organisation. Die Angaben für eine Schulungsanfrage beschreiben dagegen zunächst, wo der vereinbarte Unterricht stattfinden soll.
Für die Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zum Lehrgang gehören die notwendigen Unterrichtsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung. Werden weitere Leistungen gewünscht, werden deren Umfang und gesonderte Vereinbarung ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle geklärt.
Trägerverfahren und erforderliche Angaben klären.
Gewünschten weiteren Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Gegenstand
Regulärer Rahmen und tatsächlicher Lernbedarf
Gegenstand
Vereinbarter Ort des Unterrichts
Gegenstand
Heranführen weiterer Hilfe im Betrieb
Die tatsächlichen Personen und ihre Qualifikation sind maßgeblich.
Anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung zuordnen.
Vorgesehene gemeinsame Durchführung abstimmen.
Die Fortbildung hat einen gemeinsamen fachlichen Rahmen und kann weitere Themen anhand des tatsächlichen Bedarfs der Teilnehmenden berücksichtigen. Beschreiben Sie deshalb, welche Fragen die vorgesehenen Beschäftigten aus ihrer Arbeit mitbringen. Ein einzelner Themenwunsch definiert noch nicht den gesamten Lehrgang. Die Ausbildungsstelle ordnet ihn in die geeignete Fortbildung ein. So wird ein regulärer Lernauftrag vereinbart, bei dem betriebliche Fragen konkret angesprochen werden können, ohne den gemeinsamen Rahmen auszublenden.
Nach den DGUV-Angaben trägt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung und erforderliche Fahrkosten der Beschäftigten. Ermitteln Sie diese eigenen Aufwendungen für die vorgesehenen Schulungsbesuche und beziehen Sie sie in die betriebliche Planung der Teilnahme ein.
Ausbildung und Fortbildung umfassen je neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Dazu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Die berufliche Teilnahme wird für den gesamten vereinbarten Ablauf organisiert; eine Inhouse-Durchführung verkürzt den regulären Unterrichtsumfang nicht.
Nach den DGUV-Angaben muss der Besuch höchstens zwei Jahre zurückliegen und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt sein. Beziehen Sie beide Bedingungen auf den persönlichen Nachweis. Der frühere Zweck Führerschein allein entscheidet noch nicht über die betriebliche Berücksichtigung.
Die reguläre Teilnehmerzahl ist auf höchstens zwanzig begrenzt. Nennen Sie der Ausbildungsstelle den tatsächlichen Bedarf Ihres Unternehmens. Die dafür geeigneten Durchführungen werden anhand der vorgesehenen Personen und ihrer benötigten Ausbildung oder Fortbildung besprochen.