Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39629 Bismark (Altmark) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
20,6 km vom Suchpunkt

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22,1 km vom Suchpunkt

30,6 km vom Suchpunkt

31,7 km vom Suchpunkt

Bismarker Betriebe stimmen die reguläre Qualifizierung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Teilnehmende einer Fortbildung werden nicht in eine Ausbildung integriert. Eine weitere betriebliche Aufgabe betrifft die dokumentierten Hilfeleistungen: Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre verfügbar gehalten werden. Möglicher Inhouse-Unterricht wird für die konkrete Gruppe vereinbart.
Eine betriebliche Anmeldung braucht einen geklärten Kursbedarf. Prüfen Sie im Unternehmen, wer erstmals als Ersthelfer ausgebildet werden soll und wer eine Fortbildung benötigt. Für einzelne Personen können öffentliche Kurse passend sein.
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die vorgesehenen Räume in Bismark und nennen Sie die Gruppengröße. Die Bedingungen der Durchführung müssen bestätigt werden. Erst danach ist ein gemeinsamer Tag verbindlich planbar.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen und lassen Sie zusätzliche Leistungen mit ihren Kosten im Angebot benennen. Das gehört vor die feste Buchung.
Nach den DGUV-Anforderungen dürfen Teilnehmende einer Fortbildung nicht in einen Ausbildungslehrgang integriert werden. Die beiden Lehrgangsarten werden damit für die Durchführung getrennt betrachtet. Das ist bei der Vorbereitung einer Gruppe mit unterschiedlichen Qualifizierungsbedarfen von Bedeutung. Eine gemeinsame betriebliche Herkunft der Beschäftigten allein macht aus diesen Bedarfen keinen einheitlichen Lehrgang. Berücksichtigen Sie die Trennung bei der Abstimmung mit der ermächtigten Ausbildungsstelle.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme berechtigter Kursgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Übernahmevorgaben einordnen.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Aufzeichnungen über geleistete Erste Hilfe müssen im Betrieb fünf Jahre verfügbar gehalten werden. Der Zeitraum bezieht sich auf die Dokumentation der tatsächlich geleisteten Hilfe. Die Verfügbarkeit gehört zur organisatorischen Behandlung dieser Aufzeichnungen. Berücksichtigen Sie den vorgesehenen Zeitraum bei der betrieblichen Vorbereitung der Dokumentation. Es geht um die Unterlagen zu Hilfeleistungen und deren Bereithaltung über die vorgeschriebene Zeit, unabhängig davon, wann ein Ersthelfer seinen regulären Lehrgang besucht hat.
Lehrgangsarten und Hilfeaufzeichnungen werden ihrem jeweiligen Zweck zugeordnet.
Eigenständigen Lehrgang berücksichtigen.
Nicht in einen Ausbildungslehrgang integrieren.
Fünf Jahre verfügbar halten.
Einordnung
Nicht in Ausbildung integrieren
Einordnung
Lehrgangsarten getrennt betrachten
Einordnung
Verfügbarkeit über fünf Jahre
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Auch eine für die Gruppe vereinbarte Inhouse-Durchführung berücksichtigt den entsprechenden vollständigen regulären Rahmen der Schulung.
Ein regulärer Lehrgang umfasst höchstens zwanzig Teilnehmende. Diese Obergrenze betrifft die Unterrichtsgruppe. Die erforderliche Zahl qualifizierter Ersthelfer am Arbeitsplatz wird nach den betrieblichen Besetzungsanforderungen beurteilt, nicht allein anhand der Größe einer einzelnen Lehrgangsgruppe.
Hierfür müssen der tatsächliche Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle und ein Abstand von höchstens zwei Jahren vorliegen. Die beiden Voraussetzungen gelten gemeinsam. Allein der private Verwendungszweck einer früheren Bescheinigung bestätigt die betriebliche Eignung dieser Teilnahme nicht.
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