Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91083 Baiersdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,4 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

Baiersdorf · Bayern
Für die Erste-Hilfe-Organisation im Baiersdorfer Unternehmen zählen die Personen und ihre Voraussetzungen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der Kurswahl berücksichtigt. Eine passende Ausbildung, Fortbildung oder ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung dient der Qualifizierung; die Auswahl der geeigneten Ersthelfenden bleibt eine betriebliche Aufgabe.

Welche Beschäftigten sollen erstmals betriebliche Ersthelfer werden, bei wem steht eine Fortbildung an? Sammeln Sie diese Angaben, bevor Sie Plätze anfragen. Eine gemeinsame Veranstaltung sollte zum Bedarf der vorgesehenen Gruppe passen.
Für einen Kurs am Baiersdorfer Betriebsstandort benötigt der Anbieter eine Beschreibung der Räume und die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Bedingungen und die Durchführung bestätigen. Einzelne Personen können öffentliche Termine prüfen.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers genutzt werden. Fragen Sie nach seinen Nachweisen und lassen Sie zusätzliche Leistungen mit ihren Kosten im Angebot benennen. Vor einer verbindlichen Zusage sollten diese Punkte geklärt sein.
Wenn eine anerkannte geeignete Vorqualifikation vorliegt, wird diese in die Einordnung des Schulungsbedarfs einbezogen. Die bloße neue Benennung legt den Lehrgang nicht allein fest. Eine gemeinsame Inhouse-Anfrage wird anschließend mit dem tatsächlich benötigten Kurs begründet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Standardgebühren richten sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzlich gewünschte Leistungen und eigener Arbeitgeberaufwand werden gesondert berücksichtigt.
Die BG oder Unfallkasse ansprechen.
Den tatsächlichen Umfang prüfen.
| Gesichtspunkt | Bezug |
|---|---|
| Eignung | Die individuellen Voraussetzungen |
| Qualifikation | Die tatsächlich vorhandene Ausbildung |
| Bestellung | Die Übertragung der betrieblichen Aufgabe |
Die DGUV erinnert ausdrücklich auch an Unternehmerinnen und Unternehmer selbst, Führungskräfte, neue Beschäftigte oder ausländische Arbeitnehmer als mögliche Personen für die Auswahl. In einem kleinen Betrieb kann die eigene Übernahme eine gute Lösung sein. Die Eignung bleibt dabei zu berücksichtigen. Die Auswahl kann somit unterschiedliche Funktionen im Unternehmen einbeziehen, statt die Aufgabe von vornherein auf einen bestimmten Betriebsbereich zu begrenzen.
Die DGUV nennt persönliche, körperliche und geistige Aspekte der Eignung. Das Unternehmen soll sich davon überzeugen und die Voraussetzungen bei seiner Entscheidung beachten. Auch die Motivation für die Ersthelferaufgabe wird angesprochen. Die Bezeichnung einer Stelle im Organigramm allein beschreibt diese individuellen Bedingungen nicht. Sehen Sie deshalb auf die betreffende Person und auf ihre tatsächliche Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen.
Eignung und Qualifikation zusammen betrachten.
Individuelle Bedingungen berücksichtigen.
Die Bereitschaft zur Aufgabe beachten.
Anerkannte Vorqualifikation einordnen.
Eine bestimmte Form ist nach den DGUV-Hinweisen nicht vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen, die Bestellung schriftlich festzuhalten. Diese betriebliche Zuordnung ist eine eigene Aufgabe neben der Durchführung und Bescheinigung des Lehrgangs.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt. Das Unternehmen sorgt für die geeignete weitere Schulung; private Führerscheinnachweise erhalten dadurch keine allgemeine Zweijahresfrist.
Der reguläre Lehrgang ist eine Präsenzveranstaltung mit praktischen Übungen. Die vereinbarte Durchführung im Unternehmen verändert dieses Lernziel nicht. Reine Onlineinformation oder zugeschickte Texte ersetzen die vorgesehene betriebliche Ausbildung beziehungsweise Fortbildung nicht.