Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 54531 Manderscheid sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,7 km vom Suchpunkt

25,1 km vom Suchpunkt

25,2 km vom Suchpunkt

25,7 km vom Suchpunkt

33,7 km vom Suchpunkt

34,3 km vom Suchpunkt

Der allgemeine Lehrgangsrahmen umfasst unter anderem Eigenschutz, Notruf, Verbandmaterial und die Betreuung betroffener Personen. Für Manderscheider Beschäftigte soll daraus praktische Handlungsfähigkeit entstehen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind bei der Kurswahl zu berücksichtigen; die reguläre Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Für Manderscheider Beschäftigte sollte eine offene Kursbuchung den tatsächlich zugesagten Platz benennen. Fragen Sie nach, wenn nur allgemeine Kursmöglichkeiten aufgelistet werden. Der Betrieb braucht eine eindeutige Rückmeldung, bevor ein bestimmter Tag in die interne Freistellung übernommen wird.
Der Anbieter erläutert die Anmeldung und nennt den Veranstaltungsraum. Die Beschäftigten erhalten anschließend diese konkreten Daten. Möchte das Unternehmen stattdessen eine eigene Gruppe schulen lassen, wird der Wunsch ausdrücklich als Inhouse-Anfrage mit Ausbildungsbedarf und Raumangaben beschrieben. Arbeitgeberunterlagen sowie Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren werden für die tatsächlich vereinbarte Durchführung mit der ermächtigten Ausbildungsstelle geklärt.

Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Nachweise bleiben für die Entscheidung über Ausbildung oder Fortbildung relevant.
Eine Inhaltsübersicht zeigt, womit sich die Gruppe befasst. Zum Lernen gehört jedoch auch, selbst Aufgaben unter Anleitung zu bearbeiten und Rückfragen zu stellen. Beschäftigte können Fragen aus ihrem Betrieb mitbringen. Diese ersetzen nicht den vorgesehenen Lehrgang durch einen selbst zusammengestellten Kurzrahmen. Wenn darüber hinaus besondere Inhalte gewünscht werden, benennt die Firma diesen Zusatzbedarf ausdrücklich. Der allgemeine Ausbildungsrahmen ist keine Zusage einer bestimmten Schule für jede Spezialleistung.
| Frage | Bezug |
|---|---|
| Welcher Lehrgang passt? | Qualifikationsstand |
| Wo kann geübt werden? | Raum und Durchführung |
| Was wird zusätzlich gewünscht? | Besondere Vereinbarung |
Drei Angaben betreffen unterschiedliche Entscheidungen.
Anerkannte Qualifikationen nennen.
Beteiligung unter Anleitung ermöglichen.
Weiteren Umfang gesondert besprechen.
Ein regulärer Lehrgang ist praktische Ausbildung in Präsenz. Digitale Informationen allein ersetzen diese Qualifizierung nicht. Für eine Durchführung im Unternehmen werden die räumlichen Bedingungen mit der Schule besprochen. Die Firma sorgt daneben für Aufmerksamkeit im Unterricht: Gewöhnliche Arbeitsaufträge sollen die Beschäftigten nicht laufend aus den Übungen holen. Ein eigener Lernort dient der Durchführung, sagt aber für sich genommen weder etwas über die Vorbildung noch über zusätzliche gebuchte Leistungen aus.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Manderscheider Betriebe klären mit der ermächtigten Schule die Bedingungen für berechtigte Kursgebühren. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber.
BG oder Unfallkasse des Unternehmens bestimmen.
Zusätzliche Leistungen gesondert vereinbaren.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Damit sind jeweils 405 Minuten Unterricht vorgesehen, ergänzt um Pausen. Ein vereinbarter Inhouse-Termin verkürzt diesen regulären Lehrgangsumfang nicht.
Für diese Verwendung nennt die DGUV einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Die betriebliche Voraussetzung darf nicht mit einer allgemeinen privaten Verfallsregel für den Fahrerlaubnisnachweis gleichgesetzt werden.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung zählen nach den DGUV-Hinweisen zum Standardlehrgang. Besondere weitere Wünsche werden ausdrücklich vereinbart. Benennen Sie den gewünschten Zusatzumfang deshalb bereits in der Anfrage nachvollziehbar.
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