Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 94333 Geiselhöring sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,3 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

23,8 km vom Suchpunkt

Ein Geiselhöringer Unternehmen kann vorgesehene Ersthelfer ausbilden oder fortbilden lassen. Bei Zweifeln erlaubt die DGUV eine Ausbildung anstelle der Fortbildung. Daneben wird die Ausstattung an den Arbeitsorten nach den betrieblichen Verhältnissen betrachtet. Persönliche Qualifizierung und geeignete Mittel ergänzen sich; ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang entscheidet nicht allein über jede organisatorische Aufgabe.
Wer im Unternehmen die Schulung koordiniert, sollte den Bedarf pro Person kennen. Halten Sie Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer auseinander. Bei wenigen Anmeldungen können öffentliche Kurstermine ausreichen.
Für Inhouse-Unterricht am Geiselhöringer Standort braucht der Anbieter Informationen zum Raum und zur Gruppengröße. Lassen Sie die Eignung und den Termin bestätigen. Die vollständige Teilnahmezeit gehört dann in die Arbeitsplanung der Beschäftigten.
Eine direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren folgt dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Erkundigen Sie sich vor der Buchung nach den Unterlagen und lassen Sie mögliche weitere Leistungen mit ihren Kosten im Angebot aufführen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und erforderliche Angaben.
Die konkrete Berechtigung der vorgesehenen Personen klären.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Die Bestellung als Ersthelfer braucht nach DGUV-Hinweisen keine bestimmte Form. Eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie beschreibt die übernommene betriebliche Aufgabe und ergänzt die absolvierte geeignete Ausbildung, ohne selbst Unterricht oder praktische Qualifizierung zu sein.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Aufgabe
Geeigneten Lehrgang auswählen
Aufgabe
Tatsächliche Versorgung nachhalten
Aufgabe
Übernommene Ersthelferaufgabe beschreiben
Art und Menge der Erste-Hilfe-Mittel richten sich nach den betrieblichen Verhältnissen. Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumliche Bedingungen gehören dazu. Gemeint ist die Versorgung an den tatsächlichen Arbeitsorten. Die Übungsmittel eines Lehrgangs beschreiben diesen Bestand nicht automatisch. Regelmäßige Kontrolle und Ergänzung bei Bedarf bleiben eine betriebliche Aufgabe. Eine neue Bescheinigung über die persönliche Qualifizierung einzelner Menschen ersetzt deshalb keine eigenständige Betrachtung der Mittel, die im Unternehmen tatsächlich vorhanden sein müssen.
Qualifizierung und Ausstattung benötigen jeweils konkrete Angaben.
Geeignete vorhandene Schulungen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend einordnen.
Regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.
Die DGUV beschreibt die Möglichkeit, bei Zweifeln eine Ausbildung anstelle der Fortbildung zu besuchen. Beide Kursarten enthalten neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten; insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der vereinbarte Unterrichtsort im Betrieb ändert diesen regulären Umfang nicht. Für das Geiselhöringer Unternehmen bleibt der tatsächliche persönliche Qualifizierungsbedarf maßgeblich. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden betrachtet; eine neu übernommene Aufgabe allein verlangt keine pauschale Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Die DGUV nennt Motivation sowie körperliche und geistige Eignung für die Ersthelferaufgabe. Eine bestimmte berufliche Position legt diese persönliche Eignung nicht automatisch fest. Berücksichtigen Sie den Menschen, der den betrieblichen Auftrag übernehmen soll.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers können zur betrieblichen Ersten Hilfe beraten. Die Fragen werden im tatsächlichen Arbeitszusammenhang betrachtet. Persönliche Schulung und die Gestaltung örtlicher Hilfeeinrichtungen sind dabei unterschiedliche Gegenstände der Vorbereitung.
Diese eigenen Aufwendungen trägt das Unternehmen. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden davon getrennt nach dem zuständigen Verfahren auf mögliche Übernahme geprüft. Die weiteren eigenen Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in die betriebliche Planung der vorgesehenen Qualifizierung.
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