Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17109 Demmin sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

33,3 km vom Suchpunkt

37,4 km vom Suchpunkt

41,1 km vom Suchpunkt

41,3 km vom Suchpunkt

42,8 km vom Suchpunkt

Der DGUV-Grundsatz nennt regelmäßige Teilnahme und die Überzeugung der Lehrkraft vom Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten als Grundlage der Bescheinigung. Demminer Betriebe können bei der Ersthelferbesetzung auch entsprechend qualifizierte externe Personen berücksichtigen. Maßgeblich bleibt, wer dafür tatsächlich im eigenen Betrieb zur Verfügung steht.
Für einzelne Beschäftigte eines Demminer Betriebs wird ein offener Kurs gesucht. Teilen Sie der Schule mit, ob bereits ein Nachweis vorhanden ist und welcher Schulungsbedarf besteht. Eine Reservierung sollte konkrete Personen, Tag und Veranstaltungsort nennen, damit die Freistellung intern geplant werden kann.
Fragen Sie, welche Angaben des Arbeitgebers vor dem Unterricht benötigt werden. Bei berechtigten betrieblichen Lehrgängen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle Kursgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Gesonderte Leistungen bleiben vorab zu klären. Eine spätere Inhouse-Anfrage für mehrere Personen kann unabhängig von den einzelnen Buchungen vorbereitet werden.
Die Bescheinigung setzt nach dem DGUV-Grundsatz die regelmäßige Teilnahme voraus. Hinzu kommt die Überzeugung der Lehrkraft, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Der Lehrgangsnachweis knüpft somit an die durchgeführte Qualifizierung und deren Lernergebnis an. Eine bloße Nennung auf einer geplanten Teilnehmerliste beschreibt diese Voraussetzungen noch nicht. Der Nachweis wird für den tatsächlich absolvierten Lehrgang mit den dafür vorgesehenen Angaben ausgestellt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse nennt die Anforderungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.
Die DGUV weist darauf hin, dass auch entsprechend aus- und fortgebildete externe Personen als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden können. Als Beispiel nennt sie Beschäftigte eines Sicherheitsdienstes, die häufig über eine solche Qualifizierung verfügen. Die Berufsbezeichnung allein ersetzt die entsprechende Ausbildung und Fortbildung nicht. Für den eigenen Betrieb wird betrachtet, welche geeigneten Personen tatsächlich anwesend sind und für die Ersthelferfunktion eingesetzt werden können. Eine bestimmte Besetzung am Demminer Standort wird damit nicht behauptet.

Für reguläre Ersthelferlehrgänge sind ermächtigte Ausbildungsstellen vorgesehen.
Die Angaben betreffen den Nachweis und geeignete Personen am Standort.
Eine Voraussetzung des Lehrgangsnachweises.
Die Lehrkraft überzeugt sich vom Erwerb.
Entsprechende Qualifizierung und tatsächlichen Einsatz betrachten.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Teilnahmebescheinigung | Der tatsächlich absolvierte Lehrgang |
| Überzeugung der Lehrkraft | Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten |
| Externe Ersthelfer | Die entsprechend aus- und fortgebildeten tatsächlich einsetzbaren Personen |
Jede teilnehmende Person erhält eine Informationsschrift, die mindestens dem Handbuch zur Ersten Hilfe entspricht. Elektronische Medien dürfen die Unterlage ergänzen; die vorgesehene gedruckte Fassung bleibt nach dem DGUV-Grundsatz erforderlich.
Die DGUV bestätigt dies für die entsprechende geregelte Aus- und Fortbildung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Die Aussage bezieht sich auf diese Lehrgangsart und gilt nicht automatisch für beliebige private Kinderkurse.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten werden nach den DGUV-Hinweisen vom Arbeitgeber getragen. Sie gehören zu den betrieblich zu berücksichtigenden Aufwendungen, während für berechtigte Lehrgangsgebühren die Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger vorgesehen ist.