Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18528 Bergen auf Rügen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,1 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

26,5 km vom Suchpunkt

36,5 km vom Suchpunkt

63,1 km vom Suchpunkt

64,8 km vom Suchpunkt

Bei der Organisation der Ersten Hilfe kann der Betriebsarzt den Arbeitgeber unterstützen. Bergener Unternehmen klären den konkreten Lehrgang mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle, öffentlich oder als vereinbarten Inhouse-Unterricht. Zusätzlich wird im Betrieb erläutert, wie und durch wen geleistete Erste Hilfe dokumentiert wird.
Seit der ersten Anfrage haben sich einige Namen in der betrieblichen Planung geändert. Teilen Sie der Ausbildungsstelle für den Bergener Betrieb mit, wer tatsächlich teilnehmen soll. Eine intern aktualisierte Liste ist noch keine bestätigte Änderung der Anmeldung.
Wenn sich dadurch auch Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf verändert, wird dies ausdrücklich geklärt. Bei einem Inhouse-Termin betrifft die Abstimmung die gemeinsame Gruppe; für öffentliche Lehrgänge die jeweiligen Anmeldungen. Geben Sie die aktuelle Rückmeldung der Schule einheitlich weiter. So kann der Unterricht mit der tatsächlich vorgesehenen Besetzung vorbereitet werden, statt erst am Kurstag von abweichenden Voraussetzungen auszugehen.
Nach den DGUV-Hinweisen kommt dem Betriebsarzt bei Planung und Umsetzung der betrieblichen Ersten Hilfe eine wichtige Rolle zu. Nutzen Sie diese fachliche Unterstützung, wenn Fragen aus den eigenen Arbeitsbedingungen entstehen. Dabei hilft eine konkrete Beschreibung dessen, was im Betrieb geklärt werden soll. Die Anfrage nach einem Lehrgang betrifft dessen Durchführung; die arbeitsmedizinische Beratung kann die Vorbereitung der eigenen Hilfeorganisation unterstützen.
Die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme werden nach den Vorgaben der eigenen BG oder Unfallkasse geklärt.
Die erforderlichen Angaben beim Träger erfragen.
Die Unterlagen für die Schule vorbereiten.
Zu den von der DGUV genannten Unterweisungsthemen gehört die Frage, wie und durch wen Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden. Erklären Sie den Beschäftigten das im Unternehmen gewählte Verfahren und die dafür zuständige Person oder Stelle. Die Aufforderung, eine Hilfeleistung müsse festgehalten werden, beantwortet allein noch nicht, an wen sich die Beteiligten dafür wenden. Verbinden Sie diese Information mit dem vorgesehenen vertraulichen Umgang mit den Aufzeichnungen.
Worauf achten?
Unterstützung der betrieblichen Organisation
Worauf achten?
Durchführung des passenden Lehrgangs
Worauf achten?
Den Weg zur Aufzeichnung bekannt machen
Für jede Aufgabe hilft ein klarer Bezug.
Den Beratungsbedarf konkret beschreiben.
Die Durchführung mit der Ausbildungsstelle klären.
Das gewählte betriebliche Verfahren erläutern.
Die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Nach den DGUV-Hinweisen sind unterschiedliche Formen möglich, etwa ein Meldeblock oder eine elektronische Aufzeichnung. Unabhängig von der gewählten Form bleiben die vertrauliche Behandlung und der Schutz vor unbefugtem Zugriff erforderlich.
Die DGUV zählt Teilnehmerinformationen zum regulären Leistungsumfang, ebenso Übungsmaterialien und die Teilnahmebescheinigung. Bei einer unklaren Angebotsposition kann die Ausbildungsstelle erläutern, welche konkret bezeichnete Leistung sich dahinter verbirgt.
Die Unterweisung zu Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie zum Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen richtet sich an alle Betriebsangehörigen. Sie erfolgt regelmäßig und mindestens jährlich, unabhängig davon, wer eine Ersthelferqualifikation besitzt.
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