Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 90552 Röthenbach a.d.Pegnitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,9 km vom Suchpunkt

5,2 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

Ein Hilfeereignis kann im Röthenbacher Unternehmen eine allgemeine Lernfrage sichtbar machen. Für eine Schulungsanfrage wird diese Frage so beschrieben, dass unnötige persönliche Angaben zur betroffenen Person entfallen. Am Arbeitsort ist zusätzlich wichtig, dass Beschäftigte die aktuellen schriftlichen Informationen zur örtlichen Ersten Hilfe finden können.
Für einen Produktionstag oder einen Bürotag wird geplant, wer welche Aufgaben übernimmt. Ebenso konkret sollte Ihr Röthenbacher Unternehmen die Teilnahme an einem Ersthelferlehrgang vorbereiten. Während der vollständigen Unterrichtszeit brauchen die Beschäftigten Freiraum von den laufenden Aufgaben.
Fragen Sie bei einer Ausbildungsstelle nach Ausbildung oder Fortbildung und beziehen Sie bisherige Bescheinigungen ein. Eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung erfordert eine ausdrückliche Vereinbarung zu Räumen, Gruppengröße und Durchführung. Einzelne Personen können auch offene Lehrgänge besuchen.
Klären Sie mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, ob dessen Voraussetzungen für eine Gebührenübernahme erfüllt sind. Eine ermächtigte Schule kann nach dem vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Halten Sie die dafür benötigten betrieblichen Angaben und Unterlagen bereit.
Für einen regulären Lehrgang gehören erforderliche Ausbildungsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigungen zum Gebührenrahmen. Wenn Ihr Betrieb daneben einen weiteren eigenen Wunsch beauftragen möchte, lassen Sie ihn im Angebot konkret beschreiben. Zusätzliche Leistung und Vergütung werden ausdrücklich vereinbart. Die Angebotsprüfung kann dann den eigenen Auftrag mit den beschriebenen Bestandteilen abgleichen.
Materialien, Unterlagen und Bescheinigungen berücksichtigen.
Beschriebene Leistung und Vergütung ausdrücklich vereinbaren.
| Punkt | Bezug |
|---|---|
| Allgemeine Lernfrage | Fachlichen Erklärungsbedarf für den Lehrgang benennen |
| Betriebliche Hilfeaufzeichnung | Tatsächlich geleistete Hilfe vertraulich dokumentieren |
| Örtlicher Hinweis | Orientierung über die Hilfeorganisation ermöglichen |
Für die persönliche Vorbereitung.
Den allgemeinen fachlichen Punkt ohne unnötige Personendaten beschreiben.
Vertraulichen Umgang beibehalten.
Den tatsächlichen Fundort bekannt machen.
Aktuelle schriftliche Angaben zur Ersten Hilfe werden im Betrieb etwa durch Aushänge oder andere geeignete schriftliche Hinweise bekannt gegeben. Die DGUV Vorschrift 1 nennt dazu Notruf, Hilfeeinrichtungen und zuständige Personen. Klären Sie für Ihren Standort auch, wo Beschäftigte diese Angaben finden. Ein vorhandenes Informationsblatt hilft bei der Orientierung erst dann, wenn sein tatsächlicher Fundort im Unternehmen bekannt ist und die Angaben dort nachgelesen werden können.
Wenn nach einer Hilfeleistung ein fachlicher Punkt offen bleibt, formulieren Sie für die Ausbildungsstelle die Frage nach dem Lerninhalt. Für eine gemeinsame Kursanfrage müssen dafür nicht Namen oder ausführliche persönliche Angaben der betroffenen Person in die Gruppe weitergegeben werden. Beschreiben Sie, welcher allgemeine Zusammenhang erklärt werden soll. Die vertrauliche betriebliche Aufzeichnung der Hilfeleistung behält ihren eigenen Zweck und wird nicht als allgemeines Unterrichtsmaterial herumgereicht.
Der Unternehmer berücksichtigt bei der Auswahl vorgesehener Ersthelfender persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen. Motivation zur Hilfeleistung ist nach den DGUV-Hinweisen erwünscht. Diese persönliche Auswahlentscheidung betrifft die einzelne Person und ihre vorgesehene Aufgabe im Unternehmen.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Für den geeigneten Anschluss werden die tatsächlich absolvierten Lehrgänge und anerkannten vorhandenen Qualifikationen berücksichtigt. Eine neue betriebliche Aufgabe allein bestimmt die Kursart nicht.
Beide Lehrgangsarten enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause werden zusätzlich eingeplant. Auch eine vereinbarte Inhouse-Durchführung orientiert sich an diesem regulären Unterrichtsumfang.
Für reguläre betriebliche Lehrgänge verlangt die DGUV Präsenz und praktische Aufgaben. Eine reine Online-Wissensvermittlung reicht dafür nicht aus. Planen Sie daher den entsprechenden persönlichen Besuch der tatsächlich vorgesehenen Beschäftigten.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Röthenbach a.d.Pegnitz · Andere Stadt wählen