Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 75305 Neuenbürg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,4 km vom Suchpunkt

6,5 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

7,9 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

Neuenbürger Unternehmen organisieren reguläre Ausbildung und Fortbildung mit einer ermächtigten Stelle. Die vorgesehenen Beschäftigten arbeiten an Wissen und praktischen Fähigkeiten. Eigene Erklärungen und Fragen aus dem Unterricht können die persönliche Beschäftigung mit dem Stoff anregen. Möglicher Inhouse-Unterricht wird mit der Ausbildungsstelle für die konkrete Gruppe abgestimmt.
Für Inhouse-Unterricht benötigt der Anbieter die genaue Betriebsadresse und eine Beschreibung der vorgesehenen Räume. Nennen Sie auch die Gruppengröße. Die Durchführungsbedingungen werden gemeinsam abgestimmt und sollten vor einer festen Terminplanung bestätigt sein.
Prüfen Sie im Unternehmen, wer Ausbildung und wer Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt. Nicht jede Person muss deshalb dieselbe Veranstaltung besuchen. Öffentliche Termine können für einzelne Beschäftigte eine passende Lösung sein.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die Kursgebühr direkt nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Erkundigen Sie sich nach den Unterlagen und lassen Sie zusätzliche Leistungen mit ihren Kosten im Angebot aufführen.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Wenn Sie einen behandelten Lernpunkt in eigenen Worten wiedergeben, beschäftigen Sie sich mit dessen Zusammenhang. Dabei kann deutlich werden, welcher Begriff für Sie bereits verständlich ist. Die eigene Formulierung muss keine besondere Fachsprache nachbilden. Sie kann als Ausgangspunkt dienen, um einen offenen Gedanken im Unterricht zu besprechen. Nutzen Sie eine solche Beschäftigung mit dem Stoff als persönlichen Beitrag zu den Lernaufgaben des regulären Lehrgangs.
Lernaufgaben können persönliche Formulierungen und verschiedene Fragen anregen.
Einen behandelten Lernpunkt wiedergeben.
Den Gegenstand im Lernstoff einordnen.
Offenen Punkt weiterbearbeiten.
Persönlicher Bezug
Mit eigenen Worten wiedergeben
Persönlicher Bezug
Zusammenhang zum Thema erkennen
Persönlicher Bezug
Als Frage im Unterricht aufgreifen
Die Übernahme berechtigter Kursgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Übernahmevorgaben beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Auch eine Frage anderer Teilnehmender kann einen Zusammenhang des Lernstoffs ansprechen, der für Sie interessant ist. Hören Sie auf den Gegenstand der Frage und ordnen Sie ihn dem behandelten Thema zu. Vielleicht betrifft er einen Gedanken, den Sie selbst noch nicht formuliert hatten. Die gemeinsame Beschäftigung im Unterricht bietet so unterschiedliche persönliche Zugänge zu denselben Grundlagen. Eine eigene ergänzende Frage kann daraus entstehen.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten Unterricht. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Dieser reguläre Rahmen wird auch bei einer mit dem Unternehmen vereinbarten Inhouse-Durchführung für die Gruppe vollständig berücksichtigt.
Für einen regulären Lehrgang sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Die Grenze betrifft die Unterrichtsgruppe. Wie viele geeignete Ersthelfer im Unternehmen tatsächlich benötigt werden, ist nach den Anforderungen an seine betriebliche Besetzung zu beurteilen.
Hierfür muss der tatsächliche Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen sind gemeinsam erforderlich. Eine frühere private Verwendung des Nachweises allein bestätigt diese betriebliche Eignung noch nicht.