Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49124 Georgsmarienhütte sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Für Unternehmen in Georgsmarienhütte wird passende Erste-Hilfe-Ausbildung oder Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbart. Der Betrieb organisiert Gruppe und vollständige Teilnahme. Bei Inhouse-Unterricht werden die praktischen Bedingungen am Standort abgestimmt. Eine mögliche Gebührenübernahme hängt von den berechtigten Teilnahmen und dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Am Stahlstandort Georgsmarienhütte gehören größere Betriebe ebenso zum wirtschaftlichen Umfeld wie andere Unternehmen. Entscheidend für Ihre Schulungsplanung ist die konkrete Organisation Ihres Hauses: Welche Arbeitsbereiche und Zeiten müssen berücksichtigt werden, und wer soll als Ersthelfer ausgebildet werden? Die Verantwortlichen sollten diese Auswahl gemeinsam treffen.
Für einen Inhouse-Lehrgang braucht die Gruppe passende Räume und freie Unterrichtszeit. Beschreiben Sie der Schule die Bedingungen, damit sie die Durchführung einschließlich praktischer Übungen bestätigen kann. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge geeigneter sein. Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen, um Ausbildung und Fortbildung zuzuordnen. Der zuständige Unfallversicherungsträger legt fest, wann Gebühren übernommen werden und welche Angaben für die direkte Abrechnung erforderlich sind.
Oesede, Kloster Oesede und Harderberg sind verschiedene örtliche Bezugspunkte in Georgsmarienhütte. Wenn Ihr Unternehmen dort eine Schulung plant, benennen Sie den vorgesehenen Standort genau. Die Ausbildungsstelle braucht den Lernort, die vorgesehene Gruppe und die Bedingungen des Raums. Bei mehreren möglichen Räumen sollte die Entscheidung vor der Einladung feststehen. Ein Angebot für Ihr Unternehmen bedeutet noch nicht, dass jeder Ihrer Räume als Unterrichtsort geprüft ist.
Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, welche Fläche und Ausstattung für den Unterricht nutzbar sind und wie viele Personen teilnehmen sollen. Lassen Sie die Bedingungen praktischer Übungen klären, bevor Sie den Bereich intern verbindlich vorbereiten.
Wenn Beschäftigte im eigenen Unternehmen geschult werden, bleibt der Kurs eine eigene Veranstaltung. Während der Übungen sollten die vorgesehenen Personen nicht nebenbei an Besprechungen teilnehmen oder gewöhnliche Aufgaben erledigen müssen. Planen Sie den Arbeitsablauf entsprechend. Die Nähe zum Arbeitsplatz ist organisatorisch nützlich, wenn sie nicht dazu führt, dass die Gruppe immer wieder aus dem Unterricht herausgerufen wird. Eine vollständige Teilnahme braucht auch vor Ort verlässlich freie Zeit.
Nutzen Sie die vorhandenen anerkannten Nachweise.
Erforderliche Grundqualifizierung benennen.
In der Regel zweijährlichen Bedarf berücksichtigen.
Ermächtigung für den regulären betrieblichen Lehrgang prüfen.
Ergebnis
Passende Ausbildung oder Fortbildung gewählt
Ergebnis
Qualifizierung vollständig absolviert
Ergebnis
Aufgabe durch den Unternehmer zugewiesen
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine direkte Abrechnung regulärer Gebühren durch die ermächtigte Ausbildungsstelle setzt berechtigte Teilnahmen und das vorgesehene Trägerverfahren voraus. Fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach notwendigen Angaben und möglichen vorherigen Schritten.
Zuständigen Träger und Teilnahmevoraussetzungen prüfen.
Erforderliche Unterlagen mit der Ausbildungsstelle zusammenführen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Das ergibt 405 Minuten Unterricht. Pausen kommen hinzu; für Räume und Vertretung wird deshalb der gesamte bestätigte Veranstaltungszeitraum benötigt.
Bezeichnen Sie den Raum zunächst als Vorschlag und lassen Sie die Bedingungen mit der Ausbildungsstelle abstimmen. Geben Sie anschließend erst die bestätigten Veranstaltungsangaben weiter. So müssen Beschäftigte nicht aus mehreren vorläufigen Angaben selbst auf den endgültigen Unterrichtsort schließen.
Nein. Für reguläre Lehrgangsgebühren gelten die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Weitere Leistungen eines vereinbarten Auftrags können außerhalb der Übernahme liegen. Klären Sie den Abrechnungsweg und prüfen Sie das Angebot, bevor Sie mit Kostenfreiheit rechnen.
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