Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07338 Leutenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,3 km vom Suchpunkt

17,9 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

31,1 km vom Suchpunkt

35,2 km vom Suchpunkt

Betriebliche Ersthelfer brauchen geeignete Qualifikation. Für ein Leutenberger Unternehmen ist daneben die Information der ganzen Belegschaft wichtig. Regelmäßige Unterweisung erklärt die örtliche Organisation. Wie viele Ersthelfer verfügbar sein müssen, richtet sich nach den einschlägigen Vorgaben und den anwesenden Versicherten; ein Gruppenkurs allein bestimmt diese Zahl nicht.
Ein Leutenberger Arbeitgeber möchte einen Inhouse-Raum bereitstellen, der sonst regelmäßig genutzt wird. Klären Sie intern, ob er am gewünschten Tag wirklich frei ist. Beschreiben Sie der Schule Raum und Gruppe, bevor der Termin verbindlich weitergegeben wird.
Für praktische Übungen sollte die Durchführung mit dem Anbieter abgestimmt sein. Benennen Sie eine Ansprechperson für Zugang und Rückfragen. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Arbeitgeberunterlagen zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten gehören vor der Zusage zur Angebotsklärung.
Grundlage
Einschlägige Mindestzahl und Anwesenheit
Grundlage
Persönliche Voraussetzungen
Grundlage
Betriebliche Unterweisung
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung für alle Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und dem Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Dabei geht es etwa darum, wer Ersthelfer ist, wie der Notruf abgesetzt wird und wo Material liegt. Diese Informationen betreffen den eigenen Arbeitsplatz. Der Lehrgang qualifiziert einzelne Personen; die interne Unterweisung erfüllt eine ergänzende Aufgabe für die Belegschaft und bleibt deshalb Teil der betrieblichen Organisation.
Die DGUV-Mindestzahlen für gewöhnliche Betriebe beziehen sich auf anwesende Versicherte. Bei zwei bis zwanzig ist ein Ersthelfer vorgesehen. Oberhalb von zwanzig werden für Verwaltung und Handel fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent genannt; besondere Einrichtungen haben eigene Regeln. Die Zahl der gewünschten Kursplätze ersetzt diese Einordnung nicht. Bestimmen Sie den einschlägigen Bedarf und prüfen Sie dann, welche Qualifizierung die dafür vorgesehenen Personen mitbringen oder benötigen.
Verfügbarkeit, Qualifizierung und örtliche Information greifen ineinander.
Die einschlägigen Mindestzahlen einordnen.
Geeignete vorhandene Qualifikation berücksichtigen.
Die Belegschaft regelmäßig informieren.

Die DGUV beschreibt nach erfolgreicher Teilnahme die Benennung durch den Unternehmer. Die Bescheinigung über eine Ausbildung und die betriebliche Funktion sind unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft sollte die zuständigen Personen kennen.
Fragen Sie die Ausbildungsstelle, welche Unternehmensunterlagen für berechtigte Teilnahme nach den Vorgaben Ihres Trägers nötig sind.
Die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Weitere Vereinbarungen im Angebot getrennt prüfen.
Für betriebliche Ersthelfer gilt in der Regel ein Zweijahresabstand. Geeignete absolvierte Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; die Auswahl wird anhand des tatsächlichen persönlichen Qualifikationsstands getroffen.
Sie umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Inhouse verkürzt diese Vorgabe nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit, die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren hängt von den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab. Zusätzliche Leistungen sind gesondert zu prüfen. Nach den DGUV-Hinweisen verbleiben Arbeitsentgelt und Fahrtkosten beim Arbeitgeber und werden in dessen eigene Kostenplanung einbezogen.