Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74357 Bönnigheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,9 km vom Suchpunkt

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Bönnigheim · Baden-Württemberg
Ein regulärer Erste-Hilfe-Lehrgang und eine weitergehende spezielle Weiterbildung haben unterschiedliche Aufgaben. Bönnigheimer Unternehmen sollten deshalb den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf beschreiben. Ausbildung, Fortbildung und eine vereinbarte Inhouse-Durchführung werden nach den persönlichen Voraussetzungen und den betrieblichen Anforderungen vorbereitet.

Eine Gruppenanmeldung sollte einen geklärten Bedarf abdecken. Stellen Sie zusammen, welche Beschäftigten eine Ausbildung und welche eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigen. Falls der Bedarf verschieden ist, können getrennte Termine sinnvoll sein.
Für Inhouse-Unterricht in Bönnigheim beschreiben Sie dem Anbieter die Räume und nennen die Teilnehmerzahl. Die Ausbildungsstelle muss die Eignung prüfen und die Bedingungen vereinbaren. Einzelne Personen können öffentliche Kursplätze betrachten.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann das direkte Gebührenverfahren des Unfallversicherungsträgers genutzt werden. Fragen Sie nach den erforderlichen Nachweisen und klären Sie weitere Leistungen mit dem Anbieter. Zusatzkosten sollten vor der verbindlichen Anmeldung feststehen.
Regulären und besonderen Bedarf unterscheiden.
Die benötigte Aus- oder Fortbildung einordnen.
Weitergehenden Bedarf ausdrücklich beschreiben.
Die zuständigen Fachleute einbeziehen.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit können die Organisation der Ersten Hilfe unterstützen. Auch die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ist bei konkreten Fragen ansprechbar. Beschreiben Sie dort den tatsächlichen betrieblichen Zusammenhang. So kann ein besonderer Bedarf fachlich eingeordnet werden, ohne aus einer allgemein formulierten Kursbezeichnung bestimmte zusätzliche Inhalte oder eine bestimmte Gebührenübernahme abzuleiten.
Der DGUV-Grundsatz unterscheidet die reguläre Aus- und Fortbildung von weitergehenden Maßnahmen, die wegen besonderer betrieblicher Anforderungen notwendig werden können. Solche speziellen Inhalte gehören zur Weiterbildung. Ein allgemeiner Auftrag für einen Standardlehrgang beschreibt sie nicht automatisch mit. Wenn Ihr Unternehmen besonderen Schulungsbedarf hat, benennen Sie ihn ausdrücklich und lassen Sie den passenden fachlichen Rahmen klären.
Ein Unterricht im Bönnigheimer Unternehmen ist eine mögliche Veranstaltungsform nach Abstimmung mit der Ausbildungsstelle. Der Standort allein sagt nichts darüber aus, ob besondere zusätzliche Inhalte geschult werden. Diese gehören mit ihrem tatsächlichen Umfang in die Anfrage.
Funktion
Den Qualifikationsbedarf benennen
Funktion
Spezielle Anforderungen beschreiben
Funktion
Den vereinbarten Rahmen festlegen
Klären Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse das Verfahren für berechtigte reguläre Teilnahmen. Weitergehende Bestellungen müssen mit ihrem Umfang und ihrer Vergütung verständlich vereinbart sein.
Die Trägervorgaben beachten.
Den ausdrücklich beauftragten Umfang klären.
Eine neue Aufgabenübertragung allein begründet das nicht. Anerkannte geeignete Vorqualifikationen können bereits vorliegen. Die tatsächlichen Nachweise und Voraussetzungen werden deshalb vor der Entscheidung über den passenden Lehrgang berücksichtigt.
Sie ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erfolgt als Präsenzveranstaltung mit praktischen Aufgaben. Der vorhandene anerkannte Qualifikationsstand wird einbezogen. Die Regel betrifft die betriebliche Funktion der betreffenden Person.
Eine solche Zusage lässt sich daraus nicht pauschal ableiten. Für berechtigte Standardgebühren gelten die Bedingungen des Unfallversicherungsträgers. Zusätzliche ausdrücklich gewünschte Leistungen und deren Kosten werden anhand der konkreten Vereinbarung geklärt.