Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 42489 Wülfrath sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,1 km vom Suchpunkt

4,9 km vom Suchpunkt

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6,5 km vom Suchpunkt

Wülfrath · Nordrhein-Westfalen
Für Ihr Wülfrather Unternehmen wird der passende Ersthelferlehrgang nach dem vorhandenen anerkannten Ausbildungsstand ausgewählt. Eine neue betriebliche Rolle allein bedeutet nicht automatisch einen neuen Grundkurs. Stimmen Sie offene Qualifikationsfragen mit der Ausbildungsstelle ab und organisieren Sie die geeignete öffentliche Teilnahme oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung.

Prüfen Sie in Ihrem Wülfrather Unternehmen bisherige Bescheinigungen und den aktuellen Bedarf. Mit einer Übersicht über die vorgesehenen Beschäftigten kann die Ausbildungsstelle den passenden Lehrgang besprechen. Die Arbeitsbereiche stimmen mögliche Tage und Vertretungen für die vollständige Teilnahme ab.
Für einen Inhouse-Kurs nennt Ihre Anfrage Gruppengröße und beschreibt Räume für praktische Übungen. Die Schule bestätigt Bedingungen und Durchführung; Einzelpersonen können gegebenenfalls offene Lehrgänge nutzen. Vor der Teilnahme klären Sie die Gebührenregelung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine Übernahme folgt dessen Voraussetzungen. Direkte Abrechnung benötigt die Angaben und Unterlagen des vorgesehenen Verfahrens mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle.
Wer für die betriebliche Ersthelferaufgabe vorgesehen wird, kann bereits anerkannte Ausbildungsnachweise mitbringen. Sehen Sie sich diese Unterlagen an und klären Sie mit der Schule, welcher weitere Lehrgang fachlich benötigt wird. Nicht jede neue Zuordnung im Betrieb setzt den bisherigen Qualifizierungsstand zurück. Umgekehrt sollte eine beliebige Bescheinigung nicht ungeprüft als passende Vorbildung behandelt werden. Eine nachvollziehbare Einordnung führt zur geeigneten Ausbildung oder Fortbildung und vermeidet eine Buchung allein aufgrund der Bezeichnung einer neuen Aufgabe.
Beitrag zur Vorbereitung
Personen, vorhandene Belege und vollständige Teilnahme organisieren
Beitrag zur Vorbereitung
Geeigneten Lehrgang und Durchführung abstimmen
Beitrag zur Vorbereitung
Bedingungen einer möglichen Gebührenübernahme nennen
Die Ausbildungsstelle bespricht mit Ihnen den geeigneten Lehrgang und seine Durchführung. Im Unternehmen schaffen Sie die organisatorischen Bedingungen für die Teilnahme. Bei Inhouse-Unterricht gehören dazu ein abgestimmter Raumvorschlag und die vorgesehene Gruppengröße. Sorgen Sie außerdem dafür, dass während des gesamten Kurses andere Personen die laufenden Aufgaben abdecken. Nach der fachlichen Qualifizierung bleibt die Benennung der betrieblichen Ersthelfenden Sache des Unternehmers. Das Team braucht dazu verständliche Informationen über die örtlichen Ansprechpersonen und Hilfewege.
Der tatsächliche Stand ist die Grundlage der Auswahl.
Vorhandene Ausbildungsbelege für die Einordnung bereithalten.
Offene Fragen zu Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule besprechen.
Den passenden Lehrgang mit vollständiger Freigabe organisieren.
Für die passende Qualifizierung können einzelne Beschäftigte geeignete offene Kurse besuchen. Eine eigene Inhouse-Veranstaltung wird für die Gruppe gesondert vereinbart. Vergleichen Sie die tatsächlichen Bedingungen beider Möglichkeiten mit Ihrem Bedarf, statt den Veranstaltungsort schon vor der fachlichen Kurswahl festzulegen.
Die mögliche direkte Abrechnung betrifft berechtigte Lehrgangsteilnahmen nach dem Verfahren Ihres zuständigen Trägers. Lassen Sie diese Voraussetzungen vor der Durchführung klären. Beim Angebot prüfen Sie daneben, was über den regulären Lehrgang hinaus von Ihnen bestellt wird. Solche zusätzlichen Leistungen brauchen eine eigene Vergütungsvereinbarung; sie werden nicht allein durch die Bezeichnung als betrieblicher Inhouse-Kurs automatisch mitfinanziert.
Die vorgesehene Teilnahme nach den Trägerbedingungen einordnen.
Vergütung für weitere gewünschte Leistungen vereinbaren.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die konkrete Planung verwenden Sie die tatsächlichen Abschlussdaten. Stimmen Sie geeignete Termine so ab, dass die vorgesehenen Beschäftigten ihren ganzen Lehrgang besuchen können.
Für reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung gelten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Der eigene Kursort ändert daran nichts. Zusätzlich werden Pausen eingeplant. Erfragen Sie deshalb die vollständige Veranstaltungsspanne und geben Sie die Teilnehmenden für diesen Zeitraum frei.
Ihre BG oder Unfallkasse legt die Voraussetzungen für eine Übernahme der vorgesehenen betrieblichen Lehrgangsgebühren fest. Fragen Sie nach dem anwendbaren Verfahren und den erforderlichen Angaben. Stimmen Sie mit der ermächtigten Schule ab, wie diese für berechtigte Teilnahmen vorbereitet werden.