Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65795 Hattersheim am Main sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,7 km vom Suchpunkt

4,4 km vom Suchpunkt

4,4 km vom Suchpunkt

5,7 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

Ein betrieblicher Lehrgang in Hattersheim am Main wird vom tatsächlichen Qualifizierungsbedarf her geplant. Legen Sie vorhandene anerkannte Belege zugrunde und klären Sie passende Ausbildung oder Fortbildung. Erst danach werden die gemeinsame Gruppe, ein möglicher Inhouse-Lernort und die vollständige Teilnahme verbindlich organisiert.
In Ihrem Hattersheimer Unternehmen sollte klar sein, wer Teilnehmerdaten sammelt und mit der Ausbildungsstelle spricht. Erfassen Sie vorhandene Bescheinigungen und den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Die Arbeitsbereiche stimmen die vorgesehenen Personen und ihre vollständige Freistellung ab.
Bei Inhouse-Unterricht fragt die Schule nach Teilnehmerzahl und Räumen für praktische Übungen. Lassen Sie die Bedingungen und Durchführung bestätigen. Bei wenigen Personen kann die Anmeldung zu offenen Lehrgängen passen. Klären Sie unabhängig von der Unterrichtsform vor der Teilnahme die Gebührenregelung mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen bestimmen, welche Teilnahme übernommen wird und welche Angaben für die direkte Abrechnung mit der ermächtigten Schule erforderlich sind.
| Entscheidung | Grundlage |
|---|---|
| Kursart | Anerkannte Vorqualifikation und benötigter Nachweis |
| Kursform | Personenzahl, gemeinsame Zeit und verfügbare Räume |
| Durchführung | Bestätigte Absprachen mit der Schule |
Der fachliche Auftrag braucht einen verlässlichen Rahmen.
Vorbereitung und Zugang verbindlich zuordnen.
Den gesamten Unterricht von anderen Aufgaben freihalten.
Bestätigte Veranstaltungsdaten allen Beteiligten mitteilen.
Sprechen Sie mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse über die Voraussetzungen für eine Übernahme der regulären Lehrgangsgebühren. Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Teilnahmen im vorgesehenen Verfahren direkt ab. Bereiten Sie dafür die benötigten Angaben rechtzeitig vor; vereinbarte Zusatzleistungen sind anhand des konkreten Angebots getrennt zu behandeln.
Personen und erforderliche Angaben prüfen.
Zusatzumfang gesondert einordnen.
Sollen Beschäftigte verschiedener Standorte zusammen lernen, muss die Einladung den tatsächlichen Raum eindeutig bezeichnen. Ein Firmenname oder der gemeinsame Ortsbezug Hattersheim genügt dafür nicht immer. Stimmen Sie Anschrift und praktische Raumbedingungen mit der Ausbildungsstelle ab. Geben Sie anschließend Zugang, Zeiten und organisatorischen Kontakt weiter. Falls sich die örtliche Planung verändert, werden die bestätigten Angaben gemeinsam aktualisiert, damit der Lehrgang nicht an unterschiedlichen Treffpunkten erwartet wird.
Die Benennung betrieblicher Ersthelfender liegt beim Unternehmer. Nach der Qualifizierung werden die vorgesehenen Personen mit den internen Meldewegen und Zuständigkeiten vertraut gemacht. Das ergänzt die fachliche Schulung um den Rahmen des eigenen Standorts.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Erfassen Sie, welche Beschäftigten eine Ersthelferaufgabe übernehmen sollen und welche anerkannten Qualifikationen bereits bestehen. Mit diesen Angaben kann die Ausbildungsstelle den geeigneten Lehrgang besprechen. Eine neue betriebliche Aufgabe allein bedeutet nicht, dass frühere Ausbildung unbrauchbar ist. Umgekehrt belegt ein reservierter Platz noch keinen erreichten Abschluss. Halten Sie diese Ausgangslage und die geplanten Besuche getrennt fest, bis der jeweilige Nachweis nach der Teilnahme vorliegt.
Sie ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Erfassen Sie tatsächliche Kursbesuche anhand der Belege und planen Sie weiteren Bedarf rechtzeitig. Anerkannte vorhandene Qualifikationen gehören in diese Prüfung, statt allein aus einer neuen Aufgabenbezeichnung auf einen Neubeginn zu schließen.
Notieren Sie, wer eine andere geeignete Veranstaltung benötigt, und planen Sie diese getrennt ein. Ihre Qualifikationsübersicht kann mehrere Termine zusammenführen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Abschlüsse; eine organisatorisch erfolgreiche Gruppenbuchung erledigt den Schulungsbedarf anderer Beschäftigter nicht automatisch.
Teilen Sie die gewünschten Themen der Ausbildungsstelle vorab mit und lassen Sie deren Einordnung im Auftrag besprechen. Ergänzende Leistungen sollten mit Inhalt und Umfang erkennbar sein. So unterscheiden Sie den regulären Lehrgang von zusätzlichen Vereinbarungen und können deren Kosten gesondert beurteilen.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Hattersheim am Main · Andere Stadt wählen