Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 77815 Bühl sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

1,2 km vom Suchpunkt

3,7 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

Bühler Unternehmen können den Bedarf an Ersthelferqualifizierung einzeln oder als gemeinsame Gruppe organisieren. Für Inhouse stellt der Betrieb nach Abstimmung einen geeigneten Unterrichtsrahmen bereit. Welche reguläre Kursart benötigt wird, klären Sie anhand der anerkannten Vorqualifikation. Lassen Sie daneben den Gebührenweg und zusätzliche vereinbarte Leistungen eindeutig zuordnen.
Bühl ist Industrie- und Gewerbestandort. Für die Ersthelferschulung Ihres Unternehmens zählt die tatsächliche Organisation des Betriebs: Welche Personen sind vorgesehen, welche Zeiten müssen berücksichtigt werden und wer braucht Ausbildung oder Fortbildung? Vorhandene Bescheinigungen helfen bei der Vorbereitung.
Für einen Inhouse-Lehrgang nennt Ihre Anfrage die Gruppengröße und beschreibt die verfügbaren Räume. Die Schule muss Unterricht und praktische Übungen dort bestätigen können. Stimmen Sie Vertretungen ab, damit die Beschäftigten vollständig teilnehmen. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Kurse besuchen. Die Gebührenregelung klären Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung setzt dessen Übernahmevoraussetzungen und die erforderlichen Angaben im vorgesehenen Verfahren voraus.
Vor dem Unterricht braucht die Gruppe verlässliche Angaben.
Die ganzen Kurszeiten in der Arbeitsplanung berücksichtigen.
Abgestimmten Raum und Zugang bereitstellen.
Änderungen mit der Schule und Gruppe abstimmen.
Organisatorische Frage
Wer besucht welchen passenden Termin?
Organisatorische Frage
Kann die geeignete Gruppe gemeinsam freigestellt werden?
Organisatorische Frage
Wie führen wir die Abschlüsse intern zusammen?
Nennen Sie nicht nur die Personenzahl, sondern den benötigten Qualifikationsschritt. Vorhandene anerkannte Belege gehören zur Vorbereitung, wenn Ausbildung oder Fortbildung zugeordnet werden. Lassen Sie Unklarheiten vor der gemeinsamen Buchung besprechen. Falls einzelne Beschäftigte einen anderen Lehrgang brauchen, kann dieser getrennt organisiert werden. Ihre interne Übersicht führt den jeweiligen Bedarf zusammen, ohne für alle zwingend dieselbe Veranstaltung vorauszusetzen.
Die Ausbildungsstelle muss beurteilen können, wie der Unterricht in Ihrem vorgesehenen Bereich stattfinden soll. Beschreiben Sie die nutzbare Fläche und Einrichtung sowie die geplante Gruppe. Intern klären Sie, wer die vereinbarten Bedingungen herstellt und den Zugang zum Raum ermöglicht. Geben Sie den Beschäftigten anschließend die bestätigten Veranstaltungsangaben weiter. Ein vorhandener Besprechungsraum ist damit ein Vorschlag zur Abstimmung und nicht automatisch schon der feststehende Kursraum.
Prüfen Sie vor dem Auftrag, welche Personen nach den Voraussetzungen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse berechtigt sind. Für die direkte Gebührenabrechnung benötigt die ermächtigte Ausbildungsstelle die dafür verlangten Angaben. Zusätzliche Wünsche werden als gesonderte Leistungen im Angebot betrachtet; ihre Kosten sind nicht allein durch die reguläre Schulung abgedeckt.
Personen und Verfahren klären.
Zusatzumfang getrennt ansehen.
Halten Sie den tatsächlich absolvierten Lehrgang fest und ordnen Sie den erhaltenen Beleg der Person zu. Ein geplantes Datum allein zeigt noch keine abgeschlossene Qualifizierung. Die weiteren Fortbildungen lassen sich auf diesem dokumentierten Stand vorbereiten.

Prüfen Sie zunächst die vorhandenen anerkannten Qualifikationen. Der Eintritt ins Unternehmen allein entscheidet nicht über den passenden Lehrgang. Klären Sie den Schulungsbedarf mit der Ausbildungsstelle, bevor Sie einen Platz bestellen; reguläre Ausbildung und Fortbildung sind nicht allein anhand ihrer gleichen Dauer austauschbar.
Stimmen Sie den anderen Raum mit der Ausbildungsstelle ab und geben Sie nur die bestätigte Anschrift an die Beteiligten. Aktualisieren Sie zusätzlich die Zugangsangaben. Unterschiedliche frühere Raumvorschläge sollten nicht nebeneinander als gültige Einladung im Unternehmen bestehen bleiben.
Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Gehen Sie vom dokumentierten Qualifikationsstand aus und nehmen Sie offene Bedarfe in die weitere Planung auf. Terminreservierungen und tatsächliche Abschlüsse werden dabei getrennt erfasst.