Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 63911 Klingenberg a.Main sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,9 km vom Suchpunkt

6,6 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

14,5 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

Eine neue Ersthelferrolle im Klingenberger Unternehmen allein fordert keine neue Grundausbildung. Entscheidend sind anerkannte vorhandene Qualifikationen und der daraus eingeordnete weitere Lehrgang. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Ein gemeinsamer Termin beschreibt die Organisation und ersetzt diese fachliche Entscheidung nicht.
Eine Person ist für den Ersthelfer-Kurs angemeldet, soll aber währenddessen im Klingenberger Betrieb für Rückfragen aus dem Tagesgeschäft bereitstehen. Klären Sie vorab, wie die vollständige Teilnahme ermöglicht werden kann. Ein reservierter Kursplatz genügt nicht, wenn Unterbrechungen bereits fest eingeplant sind.
Das betrifft Ausbildung und Fortbildung ebenso wie einen Inhouse-Termin im eigenen Gebäude. Fragen Sie die Ausbildungsstelle nach den Teilnahmebedingungen und organisieren Sie die betriebliche Vertretung entsprechend. Kann der Zeitraum nicht freigehalten werden, wird eine andere passende Anmeldung abgestimmt. Ein Kurs im Unternehmen ist nicht automatisch mit paralleler regulärer Arbeit vereinbar.
Praktische Ausbildung in Präsenz gehört zum regulären Rahmen. Die Beschäftigten sollen unter Anleitung selbst tätig werden können. Ein digitales Informationsangebot allein ersetzt diesen Lehrgang nicht. Zum allgemeinen Ausbildungsrahmen zählen etwa Eigenschutz, Notruf und Betreuung betroffener Personen. Diese Inhalte erklären den Lernzweck; besondere weitere Wünsche werden gesondert mit der Schule besprochen. Eine Firma sollte keine beliebigen Spezialleistungen aus einer allgemeinen Themenübersicht ableiten oder damit den vorgesehenen Unterricht verkürzen.
Die interne Aufgabe und ein Ausbildungsnachweis beantworten unterschiedliche Fragen. Eine Firma benennt Beschäftigte für die Ersthelferrolle; anerkannte Qualifikationen können die Personen bereits mitbringen. Teilen Sie der Schule daher nicht nur die gewünschte Teilnehmerzahl mit, sondern auch die für die Kurswahl relevanten Ausgangsstände. Wenn die Zuordnung unklar ist, werden diese Fragen vor der Beauftragung geklärt. In Zweifelsfällen erlaubt der DGUV-Hinweis auch Ausbildung anstelle einer Fortbildung.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung zählen nach den DGUV-Hinweisen zum Standardlehrgang. Besondere weitere Wünsche werden ausdrücklich vereinbart.
| Entscheidung | Bezug |
|---|---|
| Benennung | Betriebliche Aufgabe |
| Kurswahl | Anerkannter Qualifikationsstand |
| Inhouse | Vereinbarte Durchführung |
Diese Punkte machen den Bedarf verständlich.
Betriebliche Ersthelferrolle benennen.
Anerkannte Qualifikationen mitteilen.
Offene Fragen zur Kursart klären.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert dem Klingenberger Betrieb die erforderlichen Angaben für die mögliche direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren.
BG oder Unfallkasse bestimmen.
Weitere Leistungen gesondert vereinbaren.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Daraus ergeben sich jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Eine vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV nennt dafür einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der nicht älter als zwei Jahre ist. Die Voraussetzung bezieht sich auf betriebliche Verwendung; eine allgemeine private Verfallsregel für den Fahrerlaubnisnachweis folgt daraus nicht.
Arbeitsentgelt und Fahrtkosten liegen beim Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt gesondert den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzlich gewünschte Leistungen müssen vor dem Auftrag ausdrücklich vereinbart werden.
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