Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01683 Nossen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,0 km vom Suchpunkt

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18,6 km vom Suchpunkt

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Nossen · Sachsen
Nossener Betriebe bereiten die Schulung ihrer Ersthelfenden nach den vorhandenen anerkannten Qualifikationen vor. Dabei wird Ausbildung oder Fortbildung für die jeweilige Person bestimmt. Für Inhouse beschreibt das Unternehmen die geplante Gruppe und den Lernort; eine ermächtigte Ausbildungsstelle stimmt die geeignete Durchführung ab.

Ein Nossener Betrieb möchte die Bestätigung einer Gruppenschulung intern prüfen. Vergleichen Sie Teilnehmerzahl und Ausbildungsbedarf mit Ihrer ursprünglichen Anfrage. Wenn sich die Gruppe geändert hat, sollte die Schule davon wissen, bevor Einladungen verschickt werden.
Bei Inhouse-Unterricht werden auch Raum und Betriebsanschrift abgeglichen. Offene Kursplätze können für einzelne Personen gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Arbeitgeberangaben für eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Fragen Sie vor der verbindlichen Zusage nach gesonderten Leistungen und möglichen Zusatzkosten zum tatsächlichen Auftrag.
Für betriebliche Ersthelfende gilt in der Regel ein Fortbildungsabstand von zwei Jahren. Der Arbeitgeber betrachtet dafür den tatsächlichen persönlichen Schulungsstand. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden berücksichtigt; eine neue betriebliche Benennung allein begründet deshalb nicht für jede Person eine wiederholte Grundausbildung.
Zweck
Geeignete Lehrgangsart bestimmen
Zweck
Durchführung und vollständige Teilnahme organisieren
Zweck
Persönlichen Stand für die weitere Planung festhalten
Für reguläre betriebliche Aus- und Fortbildungen sieht die DGUV eine Informationsschrift zu den Lehrinhalten für die Teilnehmenden vor. Ergänzende elektronische Angebote können daneben genutzt werden; sie ersetzen die vorgesehenen gedruckten Unterlagen nicht. Solches Material begleitet die Beschäftigung mit dem Lernstoff. Der eigentliche Lehrgang bleibt eine Präsenzveranstaltung mit praktischen Aufgaben, für die die Gruppe persönlich eingeplant wird.
Die Schule benötigt Angaben zu Personen und Durchführung.
Vorhandene Nachweise und benötigte Lehrgangsart nennen.
Zahl der vorgesehenen Teilnehmenden angeben.
Tatsächlichen Standort und nutzbaren Raum erläutern.
Die vorgesehenen regulären Lehrgangsgebühren umfassen auch übliche Ausbildungsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigungen. Welche Gebühren für die geplanten Personen übernommen werden, entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger nach seinen Bedingungen. Beziehen Sie den konkreten Lehrgang und den tatsächlichen Personenkreis auf dieses Verfahren, bevor die Kostenfrage intern als geklärt gilt.
Regulären Umfang des Auftrags festhalten.
Bedingungen für die vorgesehenen Teilnahmen klären.
Eine betriebliche Anfrage kann Personen mit unterschiedlichem Schulungsbedarf betreffen. Nach dem DGUV-Rahmen dürfen Teilnehmende an einer Fortbildung nicht in eine Ausbildung integriert werden. Die gleiche reguläre Unterrichtsdauer macht aus beiden Lehrgangsarten also keinen austauschbaren Sammelkurs. Erläutern Sie den tatsächlichen Stand der vorgesehenen Personen und lassen Sie die passenden Veranstaltungen zuordnen. Die organisatorische Zusammenfassung eines Bedarfs bedeutet nicht automatisch eine gemeinsame Durchführung aller Teilnahmen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Im regulären betrieblichen Rahmen kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Die vereinbarten gesamten Zeiten werden für die Planung der vorgesehenen Beschäftigten genutzt.
Nach DGUV lernen höchstens zwanzig Personen in einem regulären Lehrgang. Ein darüber hinausgehender Gesamtbedarf wird ausdrücklich bei der Anfrage beschrieben. Die Ausbildungsstelle kann die geeignete Durchführung dann mit dem Betrieb für entsprechende Gruppen abstimmen.
Er organisiert die örtliche Erste Hilfe einschließlich geeigneter Hilfewege und erreichbarer Ausstattung. Beschäftigte brauchen verständliche Informationen dazu, wie Hilfe veranlasst werden kann. Ein absolvierter Kurs legt diese konkreten Abläufe im Unternehmen nicht selbst fest.