Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 94078 Freyung sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

1,1 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

27,0 km vom Suchpunkt

28,3 km vom Suchpunkt

Freyunger Unternehmen können Ausbildung oder Fortbildung für betriebliche Ersthelfer öffentlich oder nach Vereinbarung im Betrieb organisieren. Die Auswahl geeigneter Personen ist eine betriebliche Aufgabe. Hinzu kommt ein nachvollziehbarer, vertraulicher Umgang mit Aufzeichnungen über tatsächlich geleistete Erste Hilfe; die Unterlagen betreffen jeweils unterschiedliche Gegenstände.
Der Freyunger Betrieb möchte einen Inhouse-Termin anfragen, aber mehrere Beschäftigte haben ihre Teilnahme noch nicht zurückgemeldet. Klären Sie mit der Schule, welche Angaben bis wann gebraucht werden. Stellen Sie eine geschätzte Gruppengröße als solche dar und behandeln Sie sie nicht schon als endgültige Liste.
Erfassen Sie zugleich den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Nach den Rückmeldungen lässt sich die tatsächliche Gruppe gezielt bestätigen. Fragen Sie bei späteren Änderungen nach den geltenden Bedingungen. Eine intern gesetzte Frist hilft bei der Organisation; verbindlich für die Kursvereinbarung bleibt jedoch die mit der Ausbildungsstelle abgestimmte Planung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie mit der ermächtigten Ausbildungsstelle, welche Angaben die zuständige BG oder Unfallkasse für die Gebührenabwicklung benötigt. Maßgeblich sind die Voraussetzungen des betreffenden Trägers.
Die eigene Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen.
Die erforderlichen Angaben der berechtigten Personen bereitstellen.
Aufzeichnungen über betriebliche Erste Hilfe werden fünf Jahre aufbewahrt und vertraulich behandelt. Sie beziehen sich auf ein konkretes Ereignis. Das Unternehmen stellt einen geeigneten Dokumentationsweg bereit und macht dessen Verwendung verständlich. Die Teilnahmebescheinigung eines Lehrgangs belegt dagegen eine absolvierte Qualifizierung. Dieser Unterschied hilft bei der Organisation, damit die erforderlichen Informationen nachvollziehbar erhalten bleiben und die Aufzeichnungen über Hilfeleistungen entsprechend ihrem Gegenstand geschützt verwendet werden.
Persönliche, körperliche und psychische Voraussetzungen sowie Motivation gehören nach den DGUV-Hinweisen zu den Gesichtspunkten der Eignung. Der Arbeitgeber wählt geeignete Personen aus. Für den Freyunger Betrieb ist deshalb hilfreich, die vorgesehene Rolle konkret zu erläutern und vorhandene Qualifikationen zu berücksichtigen. Der weitere Lehrgang wird nach dem tatsächlichen Bedarf angefragt. Eine persönliche Besprechung kann verdeutlichen, welche Aufgabe im Unternehmen übernommen wird und welche Fragen dazu noch offen sind.
Ein vereinbarter Inhouse-Kurs kann Rückfragen der Beschäftigten zusammenbringen. Die vorgesehenen praktischen Aufgaben erfordern weiterhin die eigene Mitarbeit jeder teilnehmenden Person unter fachlicher Anleitung.
Orientierung
Die Auswahl der vorgesehenen Person
Orientierung
Die absolvierte Qualifizierung
Orientierung
Die tatsächlich geleistete Erste Hilfe
Die Organisation führt unterschiedliche Aufgaben zusammen.
Die Eignung für die Ersthelferaufgabe betrachten.
Den passenden weiteren Lehrgang bestimmen.
Das Ereignis nachvollziehbar und vertraulich dokumentieren.
Beide umfassen neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Betrieb ändert diesen regulären zeitlichen Rahmen für die Gruppe nicht.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen können für den weiteren Lehrgang relevant sein. Eine neue betriebliche Benennung allein verlangt keine erneute Grundausbildung. Der tatsächliche Ausbildungsstand und der Fortbildungsbedarf der jeweiligen Person werden dafür konkret mitgeteilt.
Nach den DGUV-Hinweisen kommt eine Berücksichtigung infrage, wenn der Kurs höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde. Beide Bedingungen werden gemeinsam am tatsächlichen persönlichen Nachweis betrachtet.