Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73066 Uhingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,4 km vom Suchpunkt

5,2 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

18,7 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

Uhinger Unternehmen klären den passenden betrieblichen Lehrgang für ihre vorgesehenen Beschäftigten. Anerkannte Voraussetzungen werden vor der Kurswahl berücksichtigt. Der Arbeitgeber organisiert anschließend die vollständige Teilnahme und die nötigen Wege; ein Inhouse-Angebot verlangt zusätzlich abgestimmte Bedingungen der Gruppe.
Vor der Suche nach einem Termin sollte feststehen, wer ausgebildet oder fortgebildet werden soll. Halten Sie den jeweiligen Bedarf Ihrer Beschäftigten fest. So kann die Ausbildungsstelle Ihre Anfrage einordnen.
Für einzelne Personen können öffentliche Kurse betrachtet werden. Bei Inhouse-Unterricht schlägt das Unternehmen einen geeigneten Raum vor und nennt die Gruppengröße. Lassen Sie die Bedingungen und die Durchführung bestätigen.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist eine direkte Gebührenabrechnung nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Fragen Sie nach seinen Unterlagen und lassen Sie zusätzliche Leistungen im Angebot der Schule getrennt benennen.
Nennen Sie einschlägige anerkannte Nachweise der Beschäftigten bei der Kursanfrage. Eine neue Benennung allein bedeutet nicht zwingend Bedarf an erster Ausbildung. Lassen Sie offene Einordnungsfragen durch Schule oder Unfallversicherungsträger klären. Prüfen Sie außerdem die passende Ermächtigung und den konkret benötigten Lehrgang. Danach werden öffentliche Plätze oder eine gemeinsame Durchführung ausgewählt, die eine vollständige praktische Teilnahme der vorgesehenen Personen ermöglichen.
Die Ausbildungsstelle stimmt die praktische Durchführung ab.
Vorgesehene Personenzahl mitteilen.
Einrichtung und nutzbare Fläche vorstellen.
Mitlernen ohne parallele gewöhnliche Arbeit organisieren.
Ihre zuständige BG oder Unfallkasse nennt Berechtigung und notwendige Angaben für die geplante Teilnahme. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte reguläre Gebühren direkt abrechnen. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden mit eigener Vereinbarung und nachvollziehbaren eigenen Kosten daneben im Angebot festgehalten.
Trägerbedingungen und Unterlagen klären.
Eigenen Betrag vor der Bestellung entscheiden.
Die Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren beschreibt nicht sämtliche Aufwendungen eines Kursbesuchs. Beispielsweise bleiben Entgeltfortzahlung und Fahrkosten beim Unternehmen. Berücksichtigen Sie diese bei der internen Planung zusammen mit dem gesamten bestätigten Veranstaltungszeitraum. So kann eine öffentliche Teilnahme auch mit ihren Wegen eingeordnet werden. Bei ausdrücklich gewünschter abweichender Durchführung werden mögliche tatsächliche Mehrkosten zusätzlich mit der Schule vereinbart und vor einer Zusage nachvollzogen.

Regeln Sie nach dem Lehrgang die Benennung für die Ersthelferaufgabe. Machen Sie der Belegschaft bekannt, welche Personen erreichbar sind, und passen Sie Angaben bei Änderungen an. Die örtliche Orientierung ergänzt die Qualifikation und wird nicht automatisch durch eine Kursbescheinigung vermittelt.
Planungsfolge
Tatsächlichen Lehrgang ergänzen
Planungsfolge
Geeigneten Besuch weiter vorsehen
Planungsfolge
In der Regel alle zwei Jahre einplanen
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Die 405 Minuten Unterricht werden durch Pausen ergänzt. Die Abwesenheitsplanung verwendet deshalb den gesamten bestätigten Zeitraum der Veranstaltung und bei öffentlichen Besuchen auch die erforderlichen Wege.
Zu den Standardleistungen gehören notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Teilnahmebescheinigung. Bei berechtigter regulärer Abrechnung sind sie in der Lehrgangsgebühr enthalten. Lassen Sie unklare zusätzliche Positionen vor der Bestellung erklären und unterscheiden Sie ausdrücklich gewünschte Ergänzungen vom Standardumfang.
Beschreiben Sie das zusätzliche Lernziel gegenüber der Schule und prüfen Sie deren ergänzendes Angebot. Über Umfang und eigene Kosten entscheidet der Betrieb ausdrücklich. Ein allgemeiner Firmenkurswunsch ersetzt die klare Vereinbarung einer zusätzlichen Leistung nicht.